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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-19

Wortprotokoll

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Altlastenvollzugs zu überprüfen und zu harmonisieren. Insbesondere sollen die Beurteilungswerte in der Altlastenverordnung periodisch aktualisiert, der kantonale Vollzug harmonisiert und die Grenzwerte in den verschiedenen Verordnungen aufeinander abgestimmt werden.

Wie die Postulantin erwähnt hat, ist der Schadstoff Benzidin Anlass für diesen Vorstoss. Benzidin wurde bei der Farbstoffproduktion in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Wallis verwendet. Für die 70 Schadstoffe, die an belasteten Standorten am häufigsten gefunden werden, gibt es in den Anhängen zur Altlastenverordnung Konzentrationswerte. Benzidin ist dort tatsächlich nicht aufgeführt, weil es nur regional eingesetzt wurde. Die Konzentrationswerte werden aber regelmässig überprüft und dem Stand des Wissens angepasst.

Anhang 1 der Altlastenverordnung, in welchem es um die Auswirkungen auf Gewässer geht, wird in diesem Sommer angepasst. Anhang 3 regelt die Konzentrationswerte für Böden, und dieser Anhang wird im Herbst angepasst. Bei dieser Arbeit wird auch geprüft, ob zur Harmonisierung Werte in anderen Verordnungen des Umweltrechts angepasst werden müssen. Auch für Schadstoffe, die nicht in der Altlastenverordnung geregelt sind, gibt es eine Lösung. Diese Konzentrationswerte werden von den Kantonen im Einzelfall hergeleitet.

Zur Harmonisierung des Vollzugs tragen Vollzugshilfen und der regelmässige Austausch der bei den Kantonen und beim Bund betroffenen Stellen bei. Wir meinen also, dass hier die Koordination erfolgt, dass mit der Überarbeitung dieser Verordnung und auch der Prüfung dessen, was in Anhang 1 kommt, dem Anliegen der Postulantin Rechnung getragen wird und es nicht einen zusätzlichen Bericht braucht. Ich kann auch noch sagen, dass keine Fälle bekannt sind, bei denen eine Gefährdung der Bevölkerung durch die Benzidin-Altlasten bestand. Wir nehmen das ernst, aber es gab keine unmittelbare Gefährdung, weil irgendetwas nicht genügend koordiniert war.

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