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AB 35990

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion will auf die Vorlage eintreten. Das Nationalbankgesetz, wie es heute zur Sprache kommt, ist in jeder Hinsicht ein gelungener Wurf. Das Gesetz basiert auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Es stellt ein modernes Instrumentarium für die Liquiditätsversorgung zur Verfügung. Es schafft Kompetenzen für den Betrieb und die Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Effektenabwicklungssysteme. Es erneuert und strafft die Organisationsstruktur und führt Bewährtes weiter. Diese Aufzählung zeigt, dass die Vorlage allen Anforderungen an ein zeitgemässes und zukunftstaugliches Notenbankgesetz genügt.

Wirtschaftspolitisch zentral ist ohne Zweifel die Umschreibung des Notenbankauftrages, nachdem der entsprechende Artikel 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Währungspolitik relativ wenig aussagekräftig ist. Der nun auf Gesetzesstufe konkretisierte notenbankpolitische Auftrag rückt zwar die Preisstabilität ins Zentrum, nimmt aber die Geldpolitik sekundär für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung in die Pflicht. Diesem ausgewogenen Vorschlag sollte unbedingt zugestimmt werden, auch wenn im Gesetz keine Präzisierung des Begriffs "im Gesamtinteresse des Landes" erfolgt.

Der Notenbankauftrag ist dual und hierarchisch; Vorrang hat die Preisstabilität. Zusätzlich, aber erst mit zweiter Priorität, kommt die Konjunkturstabilisierung dazu. In diesem Kontext ist auch der Wechselkurs ein wichtiger Bestimmungsfaktor, zeigt doch die Erfahrung, dass die Währungsentwicklung den Wirtschaftsverlauf in der Schweiz wesentlich beeinflusst. Mit dem so konkretisierten Notenbankauftrag wird die Geldpolitik einerseits nicht mit beschäftigungs- und wachstumspolitischen Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann, überfrachtet. Andererseits ist der Auftrag über das Zyklische hinaus klar und umfassend definiert, was der Nationalbank eine grosse Zielautonomie gibt. Dies ist vor allem in konjunkturell schwierigen Entscheidungssituationen, wo es fast immer um einen Trade-off zwischen Preisstabilität und Konjunkturstabilisierung geht, wichtig.

Im Grunde genommen fasst die Vorlage die heutige geldpolitische Strategie, die eine gesunde Balance zwischen Preis- und Konjunkturstabilisierung ermöglicht und damit Zielkonflikte entschärft, ins Recht. Die Minderheitsanträge, welche die Kernaufgaben der Notenbank konjunkturpolitisch weiter fassen möchten, sind deshalb entschieden abzulehnen. In diesem Zusammenhang gilt es, immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass die Geldpolitik weder Wachstum schaffen noch Beschäftigung sichern kann.

Das Wirtschaftswachstum beruht in erster Linie auf realen Faktoren, und auf sie muss vor allem über die Mittel der Wirtschaftspolitik eingewirkt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Geldpolitik von der Wachstumsproblematik nicht auch betroffen ist. Man muss sich ja doch darüber im Klaren sein, was die Geldpolitik in diesem Bereich tun oder eben nicht tun kann. Die Geldpolitik kann die Gesamtnachfrage bei Störungen sehr wohl stimulieren oder dämpfen, oder sie kann dafür sorgen, dass sich die Volkswirtschaft dem Produktionspotenzial annähert. Diese wird jedoch von der Angebots- und nicht von der Nachfrageseite bestimmt. Die Grenzen des Möglichen lassen sich geldpolitisch nicht hinausschieben, d. h., die Geldpolitik kann den Wirtschaftsmotor nicht einfach in einen höheren Gang schalten und zu Leistungen zwingen, die das Potenzial einer Volkswirtschaft übersteigen. Die Geldpolitik kann das Wachstumspotenzial nicht erhöhen, aber sie kann wesentlich zu einem guten Verlauf des Wachstums beitragen, indem sie für die Stabilität der Preise und des Finanzsystems insgesamt sorgt. Das erfolgt am besten dadurch, dass die Geldpolitik sowohl Deflation als auch Inflation vermeidet und auf diese Weise geeignete monetäre Voraussetzungen für die Stabilisierung der Konjunktur und damit für den Wachstumsprozess schafft. Die Quellen des Wachstums sind Investitionen in Humankapital, Investitionen in Forschung und Entwicklung und erfolgreiche Innovationen - oder ganz einfach eine international wettbewerbsfähige Volkswirtschaft.

Neben einem klaren Notenbankauftrag ist natürlich auch die grundgesetzlich gesicherte Unabhängigkeit der Nationalbank von grundlegender Bedeutung. Deshalb ist deren gesetzliche Konkretisierung in funktioneller, institutioneller, finanzieller und personeller Hinsicht wichtig. Unabhängigkeit heisst nicht, dass die Nationalbank in einem politischen Vakuum operiert; im Gegenteil: Die Geldpolitik als zentrales Instrument der Stabilisierung steht immer im Brennpunkt des wirtschaftspolitischen Interesses. Unabhängigkeit bedeutet jedoch, dass die Nationalbank den klar umschriebenen Notenbankauftrag unbeeinflusst von politischen oder anderen Druckversuchen ausüben können muss. Dies setzt wiederum voraus, dass der Notenbankauftrag gegenüber Politik und Öffentlichkeit klar, verständlich und auch gut überprüfbar ist.

Die Geldpolitik ist umso glaubwürdiger, je nachvollziehbarer sie ist. Das Vertrauen in die Geldpolitik beruht letztlich auf [PAGE 1268] der guten stabilitätspolitischen Performance. Im Übrigen ist die Unabhängigkeit auch bei der Festlegung der notwendigen Währungsreserven bzw. der Gewinnermittlung wichtig. Gerade die letzten Jahre haben eindrücklich gezeigt, wie gross die Begehrlichkeiten der Politik diesbezüglich sind. Die Nationalbank darf aber nicht zur Milchkuh von Bund, Kantonen und anderen Kreisen werden. Ich bin deshalb froh, dass der vorliegende Gesetzentwurf die entsprechenden Kompetenzen klar in die Hand der Bankorgane legt.

Schliesslich bringt der Entwurf noch weitere wichtige Neuerungen: Der Geschäftskreis wird neu umschrieben und mit den Notenbankaufgaben besser abgestimmt; das notenbankpolitische Instrumentarium wird angepasst; die Notenbank erhält eine Überwachungskompetenz für das Funktionieren des Zahlungs- und Effektenabwicklungsverkehrs; die Organisationsstruktur wird mit einem kleineren Bankrat und dem Verzicht auf Bankausschuss, Lokalkomitees und Lokaldirektionen gestrafft.

All dies trägt den heutigen und zukünftigen Anforderungen an eine moderne Notenbankpolitik in zweckmässiger Weise Rechnung. Dagegen verträgt es sich sehr wohl, dass an der Rechtsform der Nationalbank als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft festgehalten wird.

Für die FDP-Fraktion ist Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Damit ist gleichzeitig die Hoffnung verbunden, dass an der ausgewogenen Vorlage nichts mehr geändert wird.

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