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Bischof Pirmin · Ständerat · 2025-06-19

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19

Wortprotokoll

Die Ausgangslage ist eigentlich klarer, als man aufgrund der Debatte jetzt meint. Die grosse Mehrheit hier drin ist sich einig, dass wir die Initiative zur Ablehnung empfehlen. Wir empfehlen sie nicht zur Ablehnung, weil wir die Neutralität ablehnen, sondern weil wir es ablehnen, dass die Initiative dem Bundesrat Handschellen anlegen will. Das sind die Absätze 2 und 3 der Initiative. So weit ist sich die grosse Mehrheit hier einig.

Die knappe Streitfrage, über die wir jetzt streiten, ist die folgende Frage: Was machen wir, wenn wir die Initiative zur Ablehnung empfehlen? Machen wir entweder nichts, das ist die Haltung der Mehrheit, oder schreiben wir etwas in die Verfassung hinein, das die Neutralität regelt? Das ist die Frage, die sich stellt: Machen wir nichts, oder schreiben wir etwas hinein?

Ich vertrete die Auffassung der Minderheit. Wir wollen etwas über die Neutralität in unsere Bundesverfassung hineinschreiben. Heute steht nämlich nichts drin. Es steht zwar in zwei Kompetenzartikeln 173 und 185, und das ist ja noch lustig, dass die Bundesbehörden Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz zu ergreifen haben. Zur Erhaltung der Neutralität muss man also Massnahmen ergreifen, aber wofür die Neutralität ist oder ob sie überhaupt gilt, steht bis heute nicht drin.

Bisher konnten wir sagen: Das macht auch nichts, wir haben keinen Anlass, dass die Bevölkerung über die Neutralität abstimmen muss. Aber das ist jetzt nicht mehr die Ausgangslage. Die Initiative mit ihrem meines Erachtens falschen Text kommt zur Abstimmung. Entweder stellen wir ihr ein Gegenprojekt gegenüber oder nicht. Wenn wir ihr keines gegenüberstellen, ist der Verdacht schnell da, dass man sagt: Die wollen gar keine Neutralität mehr. Das wäre dann der Verdacht. Dagegen mit einem Nichts anzutreten - wir haben ein Nichts in der Hand -, ist etwas wenig. Nichts ist etwas wenig.

Warum dann der Gegenvorschlag? Auf den ersten Blick umfasst der Gegenvorschlag die Initiative minus die beiden toxischen Elemente, die Absätze 2 und 3. Das stimmt aber nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick werden Sie merken, dass der Gegenvorschlag mehr ist als die Initiative. Schauen Sie einmal die letzten Absätze der beiden Bestimmungen an. In Absatz 4 der Initiative steht zur Frage, wofür die Schweiz die Neutralität nutzt: "Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung." Das ist schön und gut, ja. Und was steht im beantragten Gegenvorschlag? Dort steht in Absatz 2: "Der Bund nutzt die Neutralität, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen." Der Gegenvorschlag will also die Neutralität nutzen, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Die Initiative will das nicht. Die Initiative spricht nirgends von der Unabhängigkeit der Schweiz, und sie sagt auch nicht, wozu die Neutralität dienen soll. Deshalb ist Absatz 4 der Initiative völlig ungenügend und der Gegenvorschlag eben goldrichtig. Das ist genau das, was wir über die Neutralität in der Verfassung geschrieben haben wollen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.