Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-19
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19
Wortprotokoll
Ich finde es gut, dass wir über den Begriff der Neutralität und auch über die Frage streiten, und zwar ausführlich und lange, ob er in die Bundesverfassung gehört oder nicht. Ich werde nicht bei Pontius Pilatus anfangen, der ein Problem hatte, die Frage gestellt hat, was Wahrheit sei, darauf keine Antwort gefunden hat und deshalb nicht richtig gehandelt hat. Die Geschichte der Schweiz, Frau Kollegin Moser, ist nicht 175-jährig. Wenn Sie die Wichtigkeit der Neutralität erfassen wollen, müssen Sie vor diese 175 Jahre währende Neutralität gehen. Ich werde Ihnen später ausführen, was damals in der Schweiz los war und was die Schweizerinnen und Schweizer in Europa anstellten. Herr Kollege Würth hat Ihnen die grundsätzliche Motivation und die Gestaltung des von der Minderheit vorgeschlagenen Gegenvorschlages perfekt dargelegt, ich ergänze nur.
Herr Kollege Sommaruga, die Entwicklung des Gegenvorschlages stammt aufgrund des Ersuchens der Kommission ursprünglich vom Bundesrat und bestand aus einem sehr einfachen, guten ersten Satz: "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet." Ich musste das Wort "immerwährend" übrigens kürzlich jemandem erklären, es stammt vom Wiener Kongress. "Immerwährend" haben wir diese Neutralität über eine lange Zeit aufrechterhalten.
Dann gab es zusätzliche Anträge für einen Absatz 2, welche unsere Minderheit aufgenommen hat, um dem Volk einen Gegenvorschlag vorzulegen, der die Neutralität, wie wir sie jetzt verstehen, aufnimmt. Das war die Idee für die Entwicklung des Gegenvorschlages. Der Gegenvorschlag ist daher die originäre Kodifizierung des Neutralitätsbegriffes, wie ihn wahrscheinlich die Mehrheit des Volkes, die Mehrheit des Bundesrates und die Mehrheit des Parlamentes verstehen. Wenn das Volk schon abstimmen kann und muss, ob es das Prinzip der Neutralität in die Verfassung aufnehmen will, dann soll es zumindest die Möglichkeit haben, sich für[NB]die[NB]bisherige[NB]Ausgestaltung der Neutralität der Schweiz auszusprechen. Das ist eine faire Chance für die Schweizerinnen und Schweizer. Nur der Gegenvorschlag bietet diese Garantie.
Jetzt komme ich zu einem zentralen Problem, das in der Kommission und auch heute diskutiert worden ist. Worin liegt der Vorteil der Kodifizierung der Neutralität? Ein kluger Mann verfasste 1913 ein sehr mühsam zu lesendes Traktat: "Über die Realien der Gesetzgebung" von Eugen Huber. Er[NB]musste damals beweisen, wieso es gut wäre, wenn wir in der Schweiz nicht 46 verschiedene Meinungen in 46 verschiedenen Bereichen des Zivilgesetzbuches hätten, sondern über Gewohnheitsrecht herrührend kodifiziert miteinander leben würden. Er sprach sich für die Kodifizierung aus. Ich zitiere Eugen Huber: "Alleine bei der Gesetzgebung treten die konstitutiven Kräfte klarer zutage als beim Gewohnheitsrecht. Wohl stehen Rechtsbewusstsein und Rechtsanordnung beim Gewohnheitsrecht in innigerem Zusammenhang als bei der Gesetzgebung, bei dieser aber ist der Zusammenhang ein offenerer als dort [...]." [PAGE 708]
Er hat dann auf 94 Seiten dargelegt, was die Vorteile der Kodifizierung sind. Die Vorteile liegen darin, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Zivilrecht gilt, und dass es auch das Ausland weiss. Das ist bei einem Begriff wie der Neutralität matchentscheidend: Wir kodifizieren nicht für die Experten der Kommission. Wir kodifizieren auch nicht nur für das Bundesparlament und den Bundesrat. Wir kodifizieren die Neutralität für die Bevölkerung der Schweiz, für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und auch für das Ausland. Herr Kollege Jositsch hat es überzeugend dargelegt. Das sind die Vorteile der Kodifizierung.
Anders als bei der Totalrevision der Bundesverfassung im Jahre 1999, bei welcher die Frage der verfassungsrechtlichen Definition der Neutralität ausgeblendet werden konnte - übrigens aus sehr widersprüchlichen Motiven, wahrscheinlich aber aus Angst, dass das die Gesamtrevision sogar bedrohen könnte -, stehen wir heute nicht mehr vor einem allfälligen Notausgang, den wir benutzen könnten, um uns vor der Frage zu drücken, ob das Prinzip der Neutralität ungeschriebenes Verfassungsrecht, irgendwie Gewohnheitsrecht des Bundesrates bleibt, also eine Kompetenz des Bundesrates gemäss zwei Artikeln der Bundesverfassung. Nein, wir müssen entscheiden, ob die Volksinitiative alleine vor das Volk kommt oder ob das Prinzip der Neutralität, wie wir es bis jetzt erlebt haben, ein Kerngehalt des Staatswesens ist und wir es so dem Volk vorschlagen können, wie wir es bisher gewohnt sind, es zu praktizieren.
Ausgehend von dieser Position bin ich der Meinung, dass wir die Neutralität und das Prinzip der Neutralität im Sinne unserer verfassungsrechtlichen Geschichte so niederschreiben sollten, wie es bis vor Kurzem auch vom Volk, von unserer Regierung und von unserem Parlament verstanden wurde. Wir haben nicht nur die Bundesregierung, sondern auch noch die Kantonsregierungen. "Volk und Stände" heisst es in der Bundesverfassung.
Die Initiative steht mit Absatz 2 wie auch mit Absatz 3 gemäss Initiative nicht in der Tradition des schweizerischen Neutralitätsverständnisses seit dem Wiener Kongress, dem Haager Übereinkommen und der UNO-Charta. Man muss alle drei Grundlagen gemeinsam betrachten. Deshalb bevorzuge ich es, dass das Parlament und der Bundesrat dem Volk den Neutralitätsbegriff vorschlagen, wie er bis anhin gelebt worden ist. Das Volk soll die Wahlmöglichkeit haben, sich neben der Volksinitiative, welche in zwei Punkten nicht mit diesem Verständnis übereinstimmt, und anderen Positionen, welche die Neutralität überhaupt nicht in die Verfassung aufnehmen möchten, für einen Gegenvorschlag zu entscheiden, welcher geltendes Neutralitätsrecht und geltende Neutralitätspolitik verbrieft.
Wir können diesmal nicht wie bei der Verfassungsrevision 1999 den Hinterausgang nehmen. Wir müssen entscheiden. Wer mit dem Gegenvorschlag, den die Minderheit dem Ständerat beantragt, ein Problem hat, hat wahrscheinlich auch gewisse Probleme mit dem Begriff der Neutralität und damit, dass wir die Neutralität nicht nur in Friedenszeiten wahren müssen, sondern auch im Kriegsfall. Herr Kollege Jositsch hat dazu alles gesagt.
Worin liegt der eigentliche Mehrwert, den Neutralitätsbegriff in unsere Verfassung aufzunehmen, abgesehen von abstimmungsrechtlichen Taktiken? Wir haben uns in der Kommission ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. Ich sage Ihnen, wie es, anders als der Berichterstatter, ein Experte richtig auf den Punkt gebracht hat: Der Mehrwert des Neutralitätsbegriffs in der Verfassung ist, dass der Bundesrat und das Parlament nicht ohne Zustimmung des Volkes vom Prinzip der Neutralität abweichen und die Neutralität aufgeben können. Das ist der eigentliche Mehrwert der Verfassungsbestimmung, die der Gegenvorschlag vorsieht.
Nun wurde uns entgegengehalten, dass Bundesrat und Parlament sowieso nicht von der Neutralität und vom Prinzip der Neutralität abweichen können und dürfen. Das ist falsch. Gerade die Diskussion, die wir kürzlich über den Waffenexport geführt haben, zeigt dies. Es besteht die Gefahr und die Möglichkeit, dass Bundesrat und Parlament hier ihr[NB]Gleichgewicht[NB]verlieren und das Prinzip der Neutralität angesichts eines Krieges zugunsten einer Partei aufgeben könnten. Damit ginge das Prinzip der Neutralität unwiderruflich verloren.
Anders als die Mehrheit Ihrer Kommission bin ich der Meinung, dass die Neutralität so, wie sie bis anhin in der Bundesverfassung festgelegt ist, nicht einzig als operative Aufgabe des Parlamentes wie auch des Bundesrates gesehen werden kann. Sie ist ein Instrument, um unsere Politik im Weltgeschehen einzuordnen und zu begründen. Anders als die Mehrheit der Kommission bin ich zudem der Meinung, dass Parlament und Bundesrat sehr wohl ohne eine entsprechende Verfassungsbestimmung von diesem Prinzip abweichen könnten, wenn sie es denn wollten. Darin liegt der Mehrwert der Festlegung des Neutralitätsprinzips in der Verfassung: in der Begrenzung des Parlamentes und des Bundesrates bezüglich einer politischen Haltung, welche allenfalls zur punktuellen oder generellen Aufgabe der Neutralität führen könnte.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass gewisse Kreise so sehr gegen das Prinzip der Neutralität in der Bundesverfassung sind, weil sie sich eben gerade diesen Spielraum der punktuellen Aufgabe der Neutralität in punktuellen Situationen reservieren möchten. Das heisst, man ist gerne auf der Seite der Guten, bestimmt aber nicht selbst, wer die Guten und wer die Bösen sind. Das ist eben gerade nicht Neutralität. Denn die Neutralität ist immerwährend, in allen Konflikten, und sie ist bewaffnet. Das heisst, sie braucht eine eigene Armee.
Es ist so, dass die Neutralität in der ersten Bundesverfassung 1848 nicht explizit im Zweckartikel verankert wurde, weil diese zeitlich noch nahe am Wiener Kongress verabschiedet wurde, als die Neutralität der Schweiz durch mehrere Grossmächte aufgedrückt wurde. Damals brauchte es in der Bevölkerung und im Parlament keine entsprechende Verfassungsbestimmung. Man wusste, was zu tun war. Die Neutralität wurde 1848 als Mittel zur Wahrung der Unabhängigkeit und nicht als Selbstzweck betrachtet. Damals stand aber auch nicht zur Debatte, dass sich die Schweiz zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit enger und näher an andere Staatenbünde anbinden sollte.
Der Krieg war in Europa allgegenwärtig, und daher wurde die Neutralität sehr wohl als Mittel zur Sicherung der Unabhängigkeit und des Friedens der Schweiz verstanden. Sie wurde so verstanden, dass sich die Schweiz nicht in kriegerische Auseinandersetzungen mit anderen Staaten verwickeln lässt, unabhängig davon, welcher Konflikt gerade in Europa tobt. Und auch in den Kriegen, die damals in Europa tobten, gab es die Guten und die Bösen. Auch damals wurden Angriffskriege geführt, und trotzdem blieb die Schweiz neutral. Daher unterzeichnete die Schweiz 1907 das Haager Abkommen und später auch die UNO-Charta.
Heute ist ein besonderer Tag in den katholischen Kantonen: Fronleichnam. Nicht, dass Sie glauben, ich möchte die Neutralität über die Religion begründen, nein. Aber vielleicht fehlt gewissen Leuten hier drin das notwendige Erinnerungsvermögen, die Perspektive auf die Zeit vor 1815, in der die Schweiz nicht neutral war, und die unverklärte Erinnerung daran, was die Schweiz damals faktisch alles erlebt hatte. Ein Rechtsprofessor namens Caroni pflegte zu sagen: Diskutieren Sie nicht über Rechtsbegriffe, wenn Sie die Rechtsgeschichte nicht gelesen haben. Das war ein Verwandter unseres Ratspräsidenten.
Vielleicht geht über die Jahrhunderte der Geschichte das negative Bild der Schweiz verloren, welches sie vor Eingehen der Neutralität hatte. Ich möchte dieses hier darlegen: Die Schweiz war ein Land, das sich alles andere als neutral verhielt und Abertausende von Söldnerinnen und Söldnern produzierte, die sich überall in Europa gegenseitig die Köpfe blutig schlugen. Die Schweiz hatte damals die schlimmsten und gefürchtetsten Söldner in der ganzen Welt, in ganz Europa. Und am heutigen Tag, an Fronleichnam, marschieren wir in neapolitanischen und französischen Garde-Uniformen auf, als Mahnmal, dass das keine gute Zeit war für die Schweiz. Es geht nicht um eine Betrachtung der Geschichte von 175 Jahren. Wir müssen weiter zurückschauen als nur 175 Jahre. Es mag für Sie kitschig tönen, aber wahrscheinlich braucht es hier und da auch für die Schweiz einen Rückblick auf die [PAGE 709] Zeit, in der wir eben nicht neutral waren. Und dann stehen Sie plötzlich mit beiden Füssen im Krieg und sitzen nicht vor dem Bildschirm, an dem Sie irgendwelche Bombardierungen in anderen Ländern sehen können.
Die Schweiz hat zu Recht eine Abkehr von dieser schlimmen Zeit vollzogen. Ich sehe es als staatsbürgerliche Pflicht an, dass wir hier darüber breit diskutieren und dass wir am Ende entscheiden, ob wir die Neutralität noch haben wollen oder nicht. Man kann die Neutralität aufgeben - aber seien Sie offen und diskutieren Sie das. Sie können auch einem Staatenbund beitreten. Aber so zu tun, als hätte das keine Folgen, ist falsch.
Daher bitte ich Sie, dem Gegenvorschlag zuzustimmen, der in der bisherigen Tradition steht und von Kollege Würth vorgestellt wurde.