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Flach Beat · Nationalrat · 2025-06-19

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Jedes Mal, wenn wir über Asyl und Migration sprechen, erleben wir hier im Saal dasselbe - immer wieder. Die Rechte überzeichnet die Probleme, die das reichste Land der Welt mit Asyl und Migration hat, und die Linke überschätzt die Fähigkeiten und Möglichkeiten, die die Schweiz im internationalen Zusammenhang mit der Lösung all dieser Probleme hat. Es geht in diesem Migrationspakt um Ordnung, um Verantwortung, und es geht um Glaubwürdigkeit - für Europa, aber eben auch für die Schweiz.

Ich beginne mit dem Wichtigsten: Die Grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein, lehnt beide Rückweisungsanträge ab und folgt überall der Mehrheit, mit einer wichtigen Ausnahme. Bei Artikel 102h unterstützen wir die Minderheit. Warum? Weil wir Wort halten wollen gegenüber dem Volk, das die Asylgesetzrevision 2016 vor allem aus dem Grund angenommen hat, dass es im Asylverfahren in der Schweiz klar eine juristische Begleitung, einen Beistand gibt. Die Mehrheit will das hier wieder kippen.

Die EU hat sich nach langem Ringen auf einen Migrations- und Asylpakt geeinigt. Er bringt schnellere Verfahren, klarere Zuständigkeiten und erstmals auch einen solidarischen Verteilmechanismus. Die Schweiz als assoziierter Schengen/Dublin-Staat hatte diese Entwicklung eigentlich vorgezeichnet, denn die Asylgesetzrevision 2016 beinhaltete genau das. Und das bedeutet eben auch Verantwortung und nicht nur eine Beobachterrolle für uns als Schweiz. Ein Nichteintreten hiesse, dass wir uns vor dieser Verantwortung drücken, obwohl wir tagtäglich von diesem System profitieren. Der Pakt stärkt die Ordnung an den Aussengrenzen, vereinfacht Rücküberstellungen, sorgt dafür, dass Verfahren nicht mehr jahrelang verschleppt werden. Genau das brauchen wir, auch für uns selbst.

Der Rückweisungsantrag der Minderheit I (Rutz Gregor) zielt darauf ab, den Pakt auf das absolute Minimum zu reduzieren, also nur das zu übernehmen, was rechtlich absolut zwingend ist. Das bedeutet aber: keine freiwillige Beteiligung am Solidaritätsmechanismus, keine politische Mitverantwortung, keine Flexibilität. Damit würden wir einseitig profitieren, ohne beizutragen. Diese Haltung ist weder glaubwürdig noch nachhaltig, und sie untergräbt auch die Akzeptanz des Dublin-Systems bei unseren Partnern. Wollen wir wirklich, dass Länder wie Italien ihre Verpflichtungen einhalten, während wir uns ausklinken? Solidarität ist keine Einbahnstrasse.

Der Rückweisungsantrag der Minderheit II (Glättli) fordert zahlreiche zusätzliche Elemente: einen subsidiären Schutzstatus, erleichterte Familiennachzüge, humanitäre Visa, verbindliche Aufnahmekontingente usw. Das sind teilweise durchaus diskutable politische Anliegen, aber sie gehören nicht hier hinein, weil die Schweiz nicht die Möglichkeit hat, das so anzupassen. Wir müssen hier mit den Verfahren, wie sie die EU vorsieht, wie sie die Schengen-Staaten vorsehen, mitgehen, denn sie passen sich eigentlich an unsere Ideen an. Wir dürfen dieses wichtige Migrationspaket nicht mit innenpolitischen Wünschen überladen, sonst gefährden wir den politischen Kompromiss und blockieren die gesamte Reform. Darum auch hier: Nein zur Rückweisung.

Die Mehrheit der SPK-N ist dem Bundesrat weitgehend gefolgt und hat die zentralen Instrumente angenommen: die Screening-Verordnung für schnellere Verfahren an den Aussengrenzen, die Eurodac-Verordnung für bessere Datenvernetzung, die Dublin-Reform mit kürzeren Fristen sowie die Krisenverordnung für flexiblere Verfahren bei hoher Belastung. Das sind sachliche, konstruktive und verantwortungsbewusste Möglichkeiten. Die Mehrheit stärkt damit die Handlungsfähigkeit des Staates und schafft Vertrauen in unser Asylsystem. Die einzige Stelle, bei der wir uns bewusst abweichend von der Mehrheitsmeinung verhalten werden, ist wie gesagt Artikel 102h Absatz 1. Es geht hier um die amtliche Rechtsvertretung im Verfahren. Die Mehrheit will diese Möglichkeit der Rechtsvertretung streichen. Das widerspricht aber nicht nur der ursprünglichen Fassung des Entwurfes, sondern auch einem Versprechen an die Bevölkerung. Bei der Asylgesetzrevision 2016 war die unentgeltliche Rechtsvertretung einer der zentralen Gründe, warum das Volk damals so deutlich Ja gesagt hat. Wenn wir heute diese Leistung streichen, untergraben wir unsere eigene Glaubwürdigkeit und riskieren ein Referendum mit allenfalls fatalen Folgen. Insbesondere mit den Rückweisungs- und Nichteintretensanträgen, die von links oder von rechts unterstützt werden, haben wir am Ende womöglich einen Scherbenhaufen, aber auf jeden Fall keine bessere Asylpolitik.

Wir sind Teil Europas. Die Schweiz liegt mitten in Europa; das ist eine geografische Tatsache. Damit haben wir die Möglichkeit, und eigentlich ist es die einzige Option, mit Europa zusammen auch unsere Probleme zu lösen. Die europäischen Probleme im Bereich der Migration und des Asylwesens sind auch unsere Probleme; deshalb müssen wir hier Hand bieten. Wenn die EU schon so weit geht und sich an unsere Verfahren anpasst, uns abschaut, wie wir hier versuchen, mit schnelleren Verfahren, klarer Rechtsstaatlichkeit, klarer Rechtsvertretung und klaren, sauberen Regeln, die eben auch fair sind, eine zukünftige Asylpolitik zu betreiben, dann sollten wir das ebenfalls tun und sie unterstützen und uns solidarisch zeigen.

Ich werde, nachdem ich diese Ausführungen gemacht habe, nicht mehr zu den Blöcken sprechen. Ich bitte Sie, einzutreten, die Rückweisungsanträge abzulehnen und überall der Mehrheit, bei Artikel 102h Absatz 1 aber unbedingt der Minderheit zu folgen.

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