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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2025-06-19

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Der Antrag meiner Minderheit betrifft Artikel 76a Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 76a Absatz[NB]2, und zwar jeweils den ersten Teil.

Heute haben wir bei der Anordnung von Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens ganz klare Bestimmungen. Sie wissen es, ich habe Herrn Wasserfallen - der, glaube ich, jetzt wirklich nicht da ist, im Gegensatz zu mir, der ich da war, als er mir vorwarf, nicht zuzuhören - vorhin gefragt, wo denn bei den Liberalen der Respekt vor der liberalen Grundhaltung geblieben sei, dass man die Macht des Staates einschränken soll.

Freiheitsentzug ist eines der gravierendsten Mittel, die der Staat in seinem Arsenal hat, um den Menschen in seinen Rechten zu beschränken. Heute ist deshalb zu Recht im Gesetz festgehalten, dass es "konkrete Anzeichen" geben muss, die befürchten lassen, dass sich jemand einer Wegweisung entzieht. Erst dann kann diese Person in Dublin-Haft genommen werden. Das Gleiche gilt für die Frage, welcher Art solche Anzeichen sein müssen. Ich meine, dass gar kein Grund besteht, dem Bundesrat nachzugeben, der in seinem Entwurf vorsieht, den Begriff "konkret" jeweils zu streichen. Für einen Entzug der Freiheit soll es weiterhin konkrete Anzeichen dafür brauchen, dass sich die jeweilige Person der Durchführung der Wegweisung entziehen will. Wir wissen es aus der Praxis: Der Begründungsaufwand ist bereits heute niedrig. Er sollte nicht noch tiefer angesetzt werden.

Ich bin überzeugt, dass diese Grundhaltung auch mit dem vereinbar ist, was das europäische Gegenstück, die Verordnung der EU über Asyl- und Migrationsmanagement, vorgibt. Bei der Definition von "Fluchtgefahr" heisst es nämlich in Artikel 2 Absatz 18 AMMR, es müsse auf "im Einzelfall vorliegende besondere Gründe und Umstände" abgestellt werden, die "zu der Annahme Anlass geben, dass sich eine betroffene Person [...] diesen Verfahren durch Flucht entziehen könnte".

In dem Sinne sage ich es jetzt etwas unanständig: "Gopfridstutz nomal!" Wenn solche klaren und konkreten Anzeichen sogar auf der europäischen Ebene gefordert sind, erschliesst sich mir definitiv nicht, weshalb wir jetzt bei den Grundrechten noch Dumping betreiben sollen. Es wäre auch hier nicht weniger Europa, sondern mehr Europa, wenn wir beim geltenden Recht, das sich sehr gut bewährt hat, bleiben würden.