Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-19
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-19
Wortprotokoll
In Block 2 beantragt Ihnen der Bundesrat, grundsätzlich der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Zu den verschiedenen Anträgen nehme ich wie folgt Stellung:
Bei Artikel 8b beantragt Ihnen der Bundesrat, den Antrag der Mehrheit anzunehmen und den Antrag der Minderheit Glarner abzulehnen. Die vom Bundesrat vorgesehene Regelung zu den Mitwirkungspflichten im Dublin-Verfahren will die Mehrheit dadurch ergänzen, dass die Betroffenen in einer ihr verständlichen Sprache über diese Pflichten informiert werden sollen. Das ist eine sinnvolle Ergänzung seitens der Kommissionsmehrheit.
Bei Artikel 51 wurde der Minderheitsantrag Schläfli zur Erweiterung des Familienbegriffs bei anerkannten Flüchtlingen zurückgezogen. Die Änderung hätte zu einem umgekehrten Familiennachzug geführt. Ich teile das Anliegen zum Wohl des Kindes und zur Zusammenführung von Familien. Es ist für mich zentral, dass wir bei jedem Einzelfall, ganz besonders, wenn es um Kinder und Familien geht, sorgfältig prüfen und dass das Kindeswohl dabei ein hohes Gewicht erhält. Selbstverständlich werden wir bei Dublin-Verfahren den neuen Familienbegriff der AMMR anwenden. Dies kann nach erfolgter Einzelfallprüfung dazu führen, dass die Eltern mit ihren Kindern in der Schweiz vereint werden.
Wir kommen nun zu Artikel 113, zur Teilnahme am Solidaritätsmechanismus. Der Bundesrat beantragt Ihnen hier, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Minderheit I (Wasserfallen Christian) will, dass sich die Schweiz nur finanziell am Solidaritätsmechanismus beteiligt und dass dies aus Mitteln des Schweizer Beitrags finanziert wird. Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, in Bezug auf den Solidaritätsmechanismus grösstmögliche Handlungsfreiheit und grösstmöglichen Handlungsspielraum für die Schweiz zu bewahren, um situativ die richtigen Massnahmen einsetzen zu können. Eine Annahme dieses Minderheitsantrages würde diese Handlungsfreiheit empfindlich einschränken. Zudem ist die Übernahme von Geflüchteten aus besonders belasteten Dublin-Staaten nichts Neues. Die Schweiz hat sich an entsprechenden Relocation-Programmen der EU in der Vergangenheit immer wieder freiwillig beteiligt. Diese Relocation-Programme wird es in Zukunft nicht mehr geben; der Solidaritätsmechanismus ersetzt sie.
Betreffend die Finanzierung allfälliger Solidaritätsmassnahmen prüft der Bundesrat gegenwärtig tatsächlich, ob die Mittel des künftigen Schweizer Beitrags dafür genutzt werden können. Allerdings wurde das entsprechende Abkommen mit der EU, also das EU-Paket, noch nicht ratifiziert und von der Bevölkerung noch nicht angenommen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass wir das Fell des Bären erst verteilen, wenn der Bär erlegt ist.
Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) will, dass sich die Schweiz gar nicht am Solidaritätsmechanismus der EU beteiligt. Der Solidaritätsmechanismus ist ein zentrales Element dieses Paktes. Er ist der Grund, warum die Grenzstaaten bereit sind, die zusätzliche Last an den Schengen-Aussengrenzen auf sich zu nehmen. Er ist der Grund, warum die Staaten an den Schengen-Aussengrenzen bereit sind, wieder Dublin-Fälle zu übernehmen. Der Bundesrat hat sich für eine Unterstützung des Solidaritätsmechanismus ausgesprochen, weil er darin eine reelle Chance sieht, das Dublin-System nachhaltig zu stärken. Da die Schweiz vom Dublin-System profitiert, handeln wir hier in unserem eigenen Interesse. Warum sollte Italien in Zukunft wieder bereit sein, Dublin-Fälle aus der Schweiz zu übernehmen, wenn sich die Schweiz nicht am Solidaritätsmechanismus beteiligt?
Genau hier beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission zwei wesentliche Anpassungen: Erstens soll sich die Schweiz grundsätzlich am Solidaritätsmechanismus beteiligen. Zweitens soll sie davon abweichen, wenn das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen nicht funktioniert. "Im Wesentlichen" meint eben exakt die Übernahme derjenigen Fälle durch Dublin-Staaten, für die diese verantwortlich sind. Das heisst beispielsweise, dass wir, wenn Italien keine Dublin-Fälle aus der Schweiz übernimmt, auch keine Solidaritätsmassnahmen leisten. Das ist konsequent in der Weiterentwicklung, und es ist das, was wir im Schengen-System bisher ebenfalls gemacht haben. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat beim Solidaritätsmechanismus, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Bei Artikel 9d AIG und Artikel 111aquater des Asylgesetzes will die Minderheit Klopfenstein Broggini, dass die mit dem Monitoring des Überprüfungsverfahrens beauftragten Stellen nicht nur Empfehlungen abgeben können, sondern auch eine Weisungsbefugnis erhalten sollen. Zudem sollen sie einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit veröffentlichen. Die vorgeschlagene Weisungsbefugnis geht über die in der Überprüfungsverordnung vorgesehenen Kompetenzen des Monitorings hinaus. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Anpassung ab. Die Veröffentlichung eines Jahresberichtes durch die mit dem Monitoring Beauftragten wäre hingegen eine Massnahme, welche Transparenz herstellt, und daher eine durchaus sinnvolle Ergänzung. [PAGE 1262]
Bei Artikel 9d AIG und Artikel 111aquater des Asylgesetzes hat Ihre Kommission zudem festgelegt, dass die für den unabhängigen Überwachungsmechanismus zuständigen Stellen generell Einsicht in Dokumente, Dossiers und Personengespräche erhalten sollen. Die Minderheit Glarner spricht sich dagegen aus. Im Einleitungssatz wird bereits geregelt, dass die Befugnisse nur so weit bestehen, als es für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Damit ist sichergestellt, dass die Einsichtnahme nicht zu weit geht. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Zur Minderheit Glättli bei Artikel 102h: Bei der Überprüfung handelt es sich um einen Realakt, welcher zeitlich klar beschränkt ist. Auch die Überprüfungsverordnung verpflichtet die Schengen-Staaten nicht dazu, für das Überprüfungsverfahren unentgeltlichen Rechtsschutz zu gewähren. Es muss lediglich der Zugang zur Rechtsvertretung gewährleistet werden. Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini zu Artikel 64abis AIG verweise ich auf meine Ausführungen in Block 1. Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Die heutige Praxis hat sich bewährt und trägt dem Anliegen nach raschen Verfahren im Dublin-Bereich Rechnung.
Ihre Kommission hat weitere Änderungen vorgenommen, bei denen keine Minderheitsanträge eingereicht wurden. Der Bundesrat schliesst sich diesen Änderungen an und dankt[NB]der[NB]Kommission ausdrücklich für die gewissenhafte Arbeit.