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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2025-09-08

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-08

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion lehnt den automatischen Informationsaustausch nach wie vor prinzipiell ab. Deshalb beantragen wir, nicht auf die Erweiterung einzutreten.

Die SVP-Fraktion war gegen die beiden Abkommen. Deswegen glauben wir auch nicht, dass wir dieses Gesetz brauchen. Der AIA widerspricht dem Schutz der Privatsphäre und dem schweizerischen Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat. Das weltweite AIA-Netzwerk führte dazu, dass Informationen von mehr als 100 Millionen Bankkonten mit einem Gesamtwert von mehreren Billionen Euro ausgetauscht wurden. Dieses Prinzip kennt nur eine Richtung. Immer mehr Daten werden ausgetauscht. Daten werden gesammelt, Daten werden ausgewertet, Daten werden weiterverbreitet. Diese Datenflut widerspricht dem Grundsatz, dass gegen betroffene Bürger ein konkreter Verdacht bestehen muss, bevor der Staat eingreifen darf. Es widerspricht dem freiheitlichen, liberalen und bürgerlichen Gedankengut der Schweiz diametral, wenn Milliarden von persönlichen, höchst sensiblen Daten ohne den geringsten Verdacht auf ein Unrecht ins Blaue, in alle Welt verschickt werden.

Wo sind hier die Verfechter des Datenschutzes und der digitalen Souveränität, die sonst bei jeder KI-Anwendung und staatlichen Datensammlung auf die Barrikaden gehen? Verfassungsbedenken stehen immer noch im Raum, Menschenrechtsbedenken ebenfalls. Der AIA stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und damit in das Grundrecht der persönlichen Freiheit dar, wie es in der Bundesverfassung festgeschrieben ist. Es geht um die finanzielle Privatsphäre der Bürger gegenüber dem Ausland. Diese möchten wir wahren. Deshalb möchten wir nicht noch weitere Daten und Informationen automatisch austauschen.

Aus übergeordneter Perspektive muss man sich zudem fragen, ob es sinnvoll ist, Anreize für Grenzgänger und für Telearbeit zu setzen. Die Schweiz sollte vielmehr das inländische Arbeitspotenzial aktivieren und einsetzen. Arbeit ist nach dem Verständnis des Schweizer Arbeitsrechts am Ort des Arbeitgebers zu erbringen. Der vorliegende Entwurf führt zudem zu einer höheren Belastung der Arbeitgeber, und die Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet Mehraufwand für den Staat, inklusive Aufstockung von Stellen.