preparatory:AB 360459
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-09-08
Wortprotokoll
Wir beraten hier eine eigentlich kleine, aber aktuell doch auch bedeutende Änderung des Verrechnungssteuergesetzes. Es geht um die Frage, ob die Ausnahme der sogenannten Too-big-to-fail-Instrumente verlängert werden soll. Diese Ausnahme besteht - wir haben es gehört - seit 2013 und sorgt dafür, dass Zinsen auf solchen Instrumenten nicht der Verrechnungssteuer unterliegen. Sie ist zentral dafür, dass grosse Banken genügend verlustabsorbierendes Kapital aufbauen können. Genau das war die Lehre oder eine der Lehren aus der Finanzkrise von 2008. Banken sollen im Krisenfall selbst haften müssen und nicht, wie wir es leider auch schon erlebt haben, wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Diese Regelung läuft Ende 2026 aus, wenn wir nichts tun. Wenn wir sie einfach auslaufen lassen, würde plötzlich eine steuerliche Unsicherheit entstehen. Das würde es für die Banken unattraktiver machen, solche Instrumente in der Schweiz zu emittieren. Damit würden wir unseren Finanzplatz schwächen und die Stabilität gefährden. Beides liegt nicht im Interesse unseres Landes.
Die vorgeschlagene Verlängerung bis 2031 ist kein Blankocheque. Sie ist bewusst befristet und schafft eine Übergangslösung, bis die umfassenden regulatorischen Arbeiten im Bereich der Bankenstabilität abgeschlossen sind. Damit geben wir den Banken und dem Markt Planungssicherheit, ohne uns dauerhaft festzulegen. Es bringt uns einfach Zeit.
Darum lehnen wir von der Grünliberalen Fraktion die Sistierung ab. Wir treten ein, und wir stimmen der Vorlage zu. Sie ist pragmatisch und verhältnismässig, und sie stärkt die Stabilität unseres Finanzsystems und damit letztlich auch die Stabilität unserer Volkswirtschaft.