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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-08

Wortprotokoll

Sie haben gehört, dass das Parlament im Jahr 2012 für Too-big-to-fail-Instrumente Ausnahmebestimmungen bei der Verrechnungssteuer geschaffen hat, um die Ausgabe dieser Instrumente und damit die Finanzstabilität zu verbessern. Das war im Nachgang zur Finanzkrise. Diese Ausnahmebestimmungen werden nun seit 2013 gewährt, sie sind jedoch befristet und laufen noch bis zum 31.[NB]Dezember 2026. Ohne eine Verlängerung der Ausnahmebestimmungen würden Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten, die ab dem 1.[NB]Januar 2027 neu emittiert werden, erneut der Verrechnungssteuer unterliegen. Dadurch würde die Mittelbeschaffung der Banken stark erschwert und verteuert, weil sie diese Instrumente nur in der Schweiz ausgeben dürfen. Hintergrund ist, dass insbesondere internationale Anleger die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren. Sie weichen darum auf andere Instrumente aus, sofern der steuerliche Nachteil nicht durch eine entsprechend höhere Verzinsung ausgeglichen wird. Kurz gesagt, die Ausnahmebestimmungen ermöglichen eine Emission zu wettbewerbsfähigen Bedingungen.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10.[NB]April 2024 angekündigt, dass er eine unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmung im Verrechnungssteuergesetz beantragt. Das gemäss diesem Bericht geplante gesamte Massnahmenpaket wird jedoch nicht bereits am[NB]1.[NB]Januar 2027 in Kraft treten können. Somit würde zwischen dem 1.[NB]Januar 2027 und dem Inkrafttreten der gesetzlichen Vorlage des Bundesrates zur Bankenstabilität eine Lücke entstehen. Sie befinden heute also nur über eine befristete Verlängerung, um diese Lücke zu überbrücken. Es wurde verschiedentlich gesagt, man wolle die Gesamtsicht, man wolle das Gesamtpaket. Es ist das Anliegen des Bundesrates, dass man die Frage der Ausnahme von der Verrechnungssteuer mit dem Gesamtpaket diskutieren kann und dass Sie dort dann entscheiden können, in der Zwischenzeit aber keine Lücke geschaffen wird.

Ich bitte Sie deshalb um Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.