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AB 36050

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit.

Der Ständerat hat beschlossen, die Postkontoguthaben bei der Anrechnung der Mindestreserven zu berücksichtigen. Dies verstösst nicht nur gegen das neue Konzept der Mindestreserven, sondern auch gegen Good International Practices. Schliesslich würde mit der vorgeschlagenen Lösung eine Subventionierung der Postfinance über Mindestreserven erfolgen, was sich nicht mit dem öffentlichen Interesse begründen lässt. Aus diesem Grund gehören die Postkontoguthaben nicht zu den anrechnungspflichtigen Mindestreserven.

Im Unterschied zu den bisherigen Liquiditätsvorschriften im Bankengesetz sollen die neuen Mindestreservevorschriften im Nationalbankgesetz rein geldpolitische Zwecke erfüllen, konkret: Sie sollen zu einem strukturellen Liquiditätsbedarf des Bankensystems führen und so eine Mindestnachfrage der Banken nach Notenbankgeld generieren. Dadurch kann die Umsetzung der Geldpolitik über Offenmarktoperationen effizienter durchgeführt werden, weil die Banken regelmässig Liquidität von der Notenbank benötigen.

Mit dieser konzeptionellen Änderung entfällt die Begründung für die Anrechnung der Postkontoguthaben. Die Anrechnung von Postkontoguthaben würde die Wirksamkeit der monetären Mindestreservevorschriften beeinträchtigen, weil Giro und Postkonto substituierbare Komponenten der Mindestreserven würden. Dadurch entstünde eine erhebliche Störquelle, welche die Umsetzung der Geldpolitik erschweren würde. Die Folge davon wären volatilere Geldmarktsätze, was insofern problematisch ist, als die kurzfristigen Zinsen im neuen geldpolitischen Konzept der Nationalbank eine [PAGE 1280] wichtige Rolle spielen. Ihre geldpolitische Funktion können Mindestreservevorschriften nur dann effizient erfüllen, wenn ausschliesslich Notenbankgeld zu deren Erfüllung angerechnet werden kann. Die Postkontoguthaben würden einen Fremdkörper in den Komponenten der Mindestreserven bilden.

Zudem würde die Anrechnung der Postkontoguthaben an die Mindestreserven eine Ungleichbehandlung von Banken und Post darstellen. Da Bankguthaben der Banken untereinander nicht als Mindestreserven gelten, käme die Anrechnung der Postkontoguthaben einer indirekten Subventionierung der Post gleich. Dies wäre aus wettbewerbspolitischer Sicht problematisch, da Post und Banken direkte Konkurrenten im Zahlungsverkehr sind.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass auch in anderen wichtigen Ländern wie in den USA, Grossbritannien sowie der Europäischen Währungsunion ausschliesslich Notenbankgeld für die Erfüllung der Mindestreserven angerechnet wird. Mit der Anrechnung der Postkontoguthaben zu den Mindestreserven würde die Schweiz eine im internationalen Vergleich unübliche Regelung wählen.

Aus all diesen Gründen ist der bundesrätlichen Fassung, welche die Postkontoguthaben aus der Berechnung der Mindestreserven ausschliesst, unbedingt zu folgen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit.