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Michel Matthias · Ständerat · 2025-09-08

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-08

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die Vorlage eingehend beraten und auch Anhörungen durchgeführt. Sie beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.

Die Stärkung der höheren Berufsbildung und somit des gesamten Berufsbildungssystems in der Schweiz ist ein jahrelanges und anhaltendes Anliegen. Unser parlamentarischer Startpunkt dazu waren zwei Motionen aus dem Jahr 2018, also von vor sieben Jahren, nämlich die Motion 18.3392 der WBK-N und die Motion Fetz 18.3240. Beide Motionen beauftragten den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen und ihren Abschlüssen national und international klar als Teil der schweizerischen Berufsbildung positioniert werden. Beide Motionen wurden von beiden Räten angenommen. Später kamen Motionen hinzu, die sich auf einen einzelnen Punkt dieser Positionierung bezogen, nämlich auf die Titeläquivalenz bzw. auf die Titelzusätze; wir werden darauf zurückkommen.

Nach jahrelanger Vorarbeit, vor allem bei den Verbundpartnern der Berufsbildung - das sind Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt -, nach Konsultationen, nach einer breiten Vernehmlassung liegt nun ein Paket mit vier Massnahmen vor, dem die Kommission zugestimmt hat. In unserer Kommission haben wir Mitglieder mit viel Erfahrung, sowohl im Berufsbildungs- als auch im Hochschulbereich. Diese Erfahrung ist natürlich eingeflossen. Meine persönliche Erfahrung und damit auch meine Interessenbindung möchte ich kurz deklarieren: Ich kenne beide Welten. Früher trug ich als Mitglied des Konkordatsrates der Fachhochschule Zentralschweiz Verantwortung im Bereich Bildung und Hochschulbildung. Heute bin ich Präsident des Verwaltungsrates der Ipso Holding, einer privaten Unternehmensgruppe im Bereich der höheren Fachschulen und von Bildungsgängen, die mit Fachprüfungen abschliessen.

Einleitend möchte ich betonen, dass das Gesamtpaket nicht nur in der Vernehmlassung, sondern auch in unserer Kommission eine gute Aufnahme fand. Drei der vier Massnahmen waren völlig unbestritten, da notwendig und zielführend. Ich erwähne sie nur kurz, ohne sie weiter zu diskutieren:

1.[NB]Mit der Verankerung des Bezeichnungsrechts im BBG soll eine bessere Sichtbarkeit der Anbieter von Bildungsgängen im Bereich der höheren Fachschulen erreicht werden. Nur Institutionen, die einen eidgenössisch anerkannten Bildungsgang anbieten, sollen sich künftig "höhere Fachschule" nennen dürfen - dies zum Titelschutz.

2.[NB]Bei eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen soll Englisch als zusätzliche Prüfungssprache ermöglicht werden. Dies ist schon bei anderen Bildungsgängen und -abschlüssen auf Tertiärstufe der Fall. Aber keine Angst, die Amtssprachen werden nicht verdrängt; Prüfungen müssen auch in den Amtssprachen angeboten werden.

3.[NB]Das Angebot von Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen soll insofern flexibilisiert werden, als solche Weiterbildungsangebote neu kein spezielles Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen - anders als die höheren Fachschulen selbst; diese müssen sich und ihre Grundbildungsgänge anerkennen lassen.

Diese drei Massnahmen waren unbestritten.

Im Gegensatz dazu gab die Einführung der Titelzusätze "Professional Bachelor" und "Professional Master" Anlass zu Diskussionen. Eine klare Mehrheit der Kommission möchte, wie der Bundesrat, diese Titelzusätze einführen, eine Minderheit jedoch nicht; wir werden in der Detailberatung bei Artikel 44a darauf zurückkommen.

Insgesamt unterstützen wir die Vorlage; ich habe es erwähnt. Sie steigert die Attraktivität unserer höheren Berufsbildung insgesamt. Die einzelnen Massnahmen sind Verbesserungen, die das Bildungssystem als solches nicht verändern, aber optimieren und stärken. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage, also das Gesamtpaket, mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Damit beantrage ich Ihnen Eintreten.

Ich erlaube mir zugleich, auch die fünf gleichlautenden Vorstösse in diesem Paket kurz zu kommentieren; das sind die Motionen 23.3389, 23.3298, 23.3296, 23.3295 und 23.3297. Sie betreffen die Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung. Die Kommission lehnt diese fünf Motionen einstimmig ab. Ein Teil der Kommissionsmitglieder tut dies deshalb, weil das Anliegen dieser Motionen mit den von der Kommission beantragten Bestimmungen, die die Titelzusätze "Professional Bachelor" und "Professional Master" enthalten, bereits erfüllt ist. Wenn man hingegen diese Titelzusätze generell ablehnt, wie es die Minderheit II (Mühlemann) tut, sind auch die fünf erwähnten Motionen abzulehnen. Daher lehnt die Kommission diese fünf Motionen einstimmig ab, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. [GZ]

Ich danke Ihnen für das Eintreten auf die Vorlage. [PAGE 740]