Kutter Philipp · Nationalrat · 2025-09-08
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-08
Wortprotokoll
Arbeit ist wichtig für uns Menschen. Sie gibt unserem Alltag Struktur und Sinn, sie stärkt unser soziales Netz und ermöglicht es uns, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Das gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Darum ist es mir ein Anliegen, dass möglichst viele Menschen mit Beeinträchtigungen einer Arbeit nachgehen bzw. nachgehen können.
Gemäss Statistik sind 73 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen und knapp die Hälfte der Menschen mit starken Beeinträchtigungen erwerbstätig. Man kann sagen, das sei ja nicht so schlecht. Ich, das muss ich Ihnen sagen, bin damit nicht zufrieden, und auch Fachleute sind es nicht. Just heute wurde die Nationale Strategie Querschnittlähmung vorgestellt. Darin wird festgestellt, dass das Potenzial nicht ausgeschöpft wird. Wir müssen darum weiterhin Fehlanreize beseitigen und Anreize schaffen, um die Erwerbsquote zu erhöhen.
In meinem Vorstoss, den ich Ihnen hier präsentiere, geht es um Anreize. Ich möchte erreichen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, steuerlich entlastet werden. Die Entlastung gilt als geschäftsmässig begründet und erfolgt in Abhängigkeit vom arbeitsvertraglichen Bruttolohn, der Invalidenrente und dem Grad der Hilflosigkeit des Arbeitnehmenden.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, es bestehe kein Handlungsbedarf, da bei der Invalidenversicherung der Fokus auf die berufliche Eingliederung bereits verstärkt wurde, und es gebe bereits wirksame Instrumente. Das mag [PAGE 1337] sein, doch diese Anstrengungen sind offensichtlich zu wenig wirksam. Gemäss einer Befragung des Bundesamtes für Sozialversicherungen aus dem Jahre 2021 sagen 65 Prozent der Arbeitgeber, das finanzielle Risiko sei die grösste Hürde für eine Eingliederung - dies haben die vom Bundesrat erwähnten Massnahmen nicht verhindert. Die Anstrengungen vermochten auch nicht den jüngsten Anstieg der Neuanmeldungen bei der Invalidenversicherung (IV) zu bremsen. Insbesondere bei jungen Menschen ist die Zunahme von psychischen Erkrankungen massiv, und die Integration dieser jungen Menschen in den Arbeitsmarkt gelingt nicht gut, nämlich nur zu einem Drittel. Gleichzeitig sind die finanziellen Perspektiven der IV düster, der Schuldenberg ist massiv.
Das alles kann uns nicht zufriedenstellen. Aus diesem Grund müssen wir neue Wege gehen. Diese Motion ist ein neuer Weg. Sie senkt die Hürden für eine Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Motion wirkt langfristig; die geforderten Massnahmen sind, anders als viele Angebote der IV, nicht zeitlich befristet.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Möglichkeit eines steuerlichen Abzugs nicht bei allen Firmen greife. Das ist richtig. Nur wer Steuern zahlt, kann steuerlich entlastet werden. Aber so wirkungslos kann dieser Ansatz nicht sein. Der Bundesrat setzt ihn in anderen Fällen gerne selbst ein.
Noch ein Wort an alle, die hohe Kosten befürchten: Ja, die vorgeschlagene Massnahme belohnt auf der einen Seite inklusive Firmen mit einer Steuerreduktion. Sie entlastet aber auf der anderen Seite die IV und die Ergänzungsleistungen. Es könnte sogar sein, dass in der Gesamtbetrachtung keine Mehrkosten entstehen, dann nämlich, wenn es uns durch diese Massnahme gelingt, den Menschen mit Behinderungen höhere Einkommen zu ermöglichen, die wiederum besteuert werden.
Abschliessend ist mir wichtig, zu betonen, dass ich die bestehenden Instrumente nicht abschaffen oder konkurrenzieren will. Meine Motion ist kein Paradigmenwechsel, sie ist eine Ergänzung.
Ich lade Sie ein: Stärken wir die Selbstbestimmung der Menschen mit Beeinträchtigungen. Machen wir den Schweizer Arbeitsmarkt durch Anreize ein Stück weit inklusiver.