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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-15

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15

Wortprotokoll

Ich lasse Herrn Bührer gerne den Vortritt. Aber wir sind ja gleicher Meinung.

Also noch einmal: Wenn Herr Strahm sagt, damit würde die Definition der Gewinne einfacher, dann muss ich sagen, dem ist nicht so. Ob wir den Fonds machen oder nicht, es ist genau nachvollziehbar und kontrollierbar, was Gewinn ist und was ausgeschüttet werden muss. Da gibt es nicht den Hauch eines Zweifels. Es ist aber so, dass wir diese Idee mit dem Fonds durchaus konstruktiv geprüft haben. Sie ist nicht abwegig. Man kann das wollen. Aber wir meinen, es sei ein Aufwand, der sich so nicht lohne. Warum?

Bisher hatten wir ja die Verstetigung mittels Gewinnausschüttungsvereinbarung. Dann hatten wir diese Glättung, Sie haben das geschildert. Wir haben zu wenig ausgeschüttet. Das wird jetzt draufgeschlagen. Nach fünf Jahren wird das angeschaut. Das ist alles kontrollierbar, nachvollziehbar und, glaube ich, so weit in Ordnung und auch zweckmässig, weil es mit wenig Aufwand das Problem löst. Wenn Sie nun einen Fonds machen wollten, müsste konsequenterweise auch der Hinweis auf die Gewinnausschüttungsvereinbarung gestrichen werden. Aber das ist ein technisches Problem.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Für den Fonds spricht, dass die Verstetigung ausserhalb ist. Das ist [PAGE 1287] vielleicht auf den ersten Blick etwas übersichtlicher. Aber ob es ein Fonds ist oder eine Buchung, gibt es Vor- und Nachteile; Sie können das im Geschäftsbericht der Nationalbank genau gleich identifizieren. Der Fonds hätte einen einzigen Vorteil: Die Nationalbank müsste nicht vorübergehend als Vermögensverwalterin tätig sein, sollte einmal zu viel Gewinn da sein, sodass abgebaut werden müsste im Vergleich zu dem, was man verstetigt auszahlt.

Für die Vereinbarung spricht aber ganz klar, dass es keine Administration braucht. Das Verfahren ist einfacher. Den Fonds müssen Sie gründen; Sie müssen ihn verwalten; Sie müssen die Richtlinien festlegen; Sie müssen schauen, was bei Verlusten des Fonds geschieht; Sie müssen schauen, ob er ein Mindestkapital braucht usw. Das Ganze wird auch asymmetrisch. Nicht wahr, wenn die Bank einmal Verluste macht, wird das innerhalb der Bank verrechnet. Ein Unter- und auch ein Überschreiten des Bestandes sind möglich. Das ist im Fonds nicht möglich: Mehr als leer kann der Fonds nicht sein. Und es ist auch nicht denkbar, dass der Fonds zum Beispiel der Bank zurückzahlt, wenn sie Verluste macht oder so etwas. Das ist bei der Vereinbarung denkbar.

Es kommt noch etwas dazu. Wenn man es ganz optimal trifft, müsste der Fonds gar kein Geld haben. Das ist ein Fonds, der eigentlich immer leer sein müsste, wenn man die Gewinne ständig genau ausschüttet. Das heisst, im Gegensatz zum Überschuss-Goldfonds, wo immer 20 Milliarden Franken bewirtschaftet werden müssen, hat dieser Fonds - jetzt ist es aussergewöhnlich viel - vielleicht 10 Milliarden Franken, vielleicht nur eine halbe Milliarde Franken, vielleicht gar nichts. So gesehen hilft das eigentlich nicht. Das ist der Grund, warum wir meinen, der Einfachheit halber sollte man das ablehnen und von der Transparenz her sei es auch nicht nötig, weil man, im Rahmen der Rechnungslegung der Nationalbank, darüber ganz genau und auch transparent Rechenschaft ablegen kann.

Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen empfehlen, diese ganze Maschinerie nicht in Betrieb zu setzen, sondern dem Bundesrat zuzustimmen.