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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-09-09

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-09

Wortprotokoll

Auch beim Thema Digitalisierung muss man sich immer die rhetorische Frage stellen: Wer kann schon dagegen sein oder wer ist schon dagegen? Die Digitalisierung läuft einfach, und man kann nicht dagegen sein, sonst macht es den Eindruck, wir lägen zwanzig Jahre zurück. Die Kommissionssprecherin hat gesagt, warum man digitalisieren müsse, warum es diese Vorlage brauche. Es gehe um administrative und um sicherheitspolitische Überlegungen. Ich möchte neben den Einwänden der Minderheit, die die Kommissionssprecherin schon genannt hat, vor allem sicherheitspolitische Überlegungen einbringen.

Die Überlegungen zu dieser Vorlage stehen der aktuellen Argumentation zur E-ID, über die wir im Volk diskutieren, diametral entgegen. Dort wird klar gesagt, es sei wichtig, dass die E-ID bzw. die Dokumente aufgrund der Erfahrung mit der Abstimmung in der Hand der Behörden lägen und dort blieben. Das sind die Argumente für die E-ID-Vorlage. Wenn wir nun diese Vorlage analysieren: Es steht in Artikel 98b Absatz 1, dass das EDA im Einvernehmen mit dem SEM Dritte ermächtigen könne. Das kann es jetzt schon, das ist nicht neu, aber was heisst das? Das heisst, dass Dritte die Echtheit, die Integrität, die Gültigkeit der Reisedokumente sowie die Qualität und die Richtigkeit der vorgelegten Dokumente prüfen können. Das ist neu. Dritte, also nicht die Behörden, können das plötzlich. Bei der E-ID haben wir gesagt, dass wir das nicht wollen, aber hier wollen wir das. Das ist, wenn es um sicherheitspolitische Überlegungen geht, diametral ein Widerspruch, den ich nicht verstehe.

Aber dann geht es weiter: In Artikel 98 Absatz 1 Buchstabe d steht nur noch "das Erfassen biometrischer Daten". Die bisherige Lösung oder das bisherige Recht sagt: "das Erfassen biometrischer Daten im Rahmen des zentralen Visa-Informationssystems". Nun ist es offen, und offenbar gibt es noch andere Systeme. Das ist natürlich die Visa-Plattform, die zur Verfügung gestellt wird; ich komme darauf zurück. Hier geht es darum, dass Dritte auch die Qualität überprüfen können.

Es geht dann noch weiter, wenn es in Artikel 102c um die Verwendung von Daten des Reisedokuments geht. Dritte können in den Dokumenten enthaltene Personendaten und sogar Gesichtsbilder der Visumgesuchstellerinnen und der Visumgesuchsteller entnehmen. Das, was bei der E-ID gesagt wird: Ja, das passiert nicht, das bleibt alles auf dem Handy. Und jetzt ist die Entnahme möglich, international können Sie Daten entnehmen und diese dann an die neue EU-Visumantragsplattform weiterleiten. Also all das, wovon wir vor ein paar Wochen oder vor ein paar Monaten auch in diesem Saal sagten, dass wir es bei der E-ID nicht wollen, wird hier entsprechend auf ganz anderer Ebene eingeführt.

Und der letzte Punkt: Auch den Zugriff auf die EU-Visumantragsplattform selbst können Dritte vornehmen.

Es geht also um vier Elemente, bei denen ich aus sicherheitspolitischen Überlegungen fragen muss, wo wir stehen. Das wollten wir intern nicht. Es stellt sich jetzt einfach die Frage nach dem internationalen Druck. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber wir könnten auch entsprechende Sicherheitsmassnahmen treffen. Hier widerspricht diese Vorlage genau der E-ID-Vorlage, dem, was wir dem Volk verkaufen möchten: Die Daten müssen in Behördenhand liegen und bleiben. Hier machen wir das Gegenteil.

Ich bitte Sie deshalb dringend, meine Minderheit zu unterstützen, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, genau diese Punkte entsprechend herauszunehmen. Meines Erachtens ist es nicht notwendig und verpflichtend, das so zu regeln. Das können wir auch anders regeln. Geben wir dem Bundesrat entsprechend die Chance, das, was wir bei der E-ID gemacht haben, auch hier zu tun.