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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-09-15

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beantragen, dass alle Mitglieder des künftigen Bankrates vom Bundesrat gewählt werden. Heute haben wir ja vierzig Bankratsmitglieder, neu werden es elf sein. Es ist dann auch nicht mehr nötig oder auch nicht mehr möglich, dass da der politische Proporz gewahrt wird, und er ist eigentlich auch nicht mehr gefragt.

Was haben diese zukünftigen Mitglieder des Bankrates für eine Aufgabe? Sie sehen das in Artikel 42. Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der Nationalbank, namentlich im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Reglementen und Weisungen. Er ist also eigentlich der Garant für den Bund, dass die Nationalbank ihre Aufgaben richtig erfüllt. In Artikel 40 sehen Sie dann auch, was für Voraussetzungen diese zukünftigen Bankratsmitglieder haben müssen: "In den Bankrat gewählt werden können Persönlichkeiten mit schweizerischem Bürgerrecht, einwandfreiem Ruf und mit ausgewiesenen Kenntnissen in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungen, Unternehmensführung, Wirtschaftspolitik oder Wissenschaft." (Abs. 1) Sie sehen also, dass wir hier wirklich Anforderungen an die Kompetenz dieser Bankratsmitglieder haben. Ich meine, wegen der "Ausgewogenheit" dieses Gremiums - das wird auch irgendwo verlangt - macht es eigentlich nur Sinn, wenn es von einem einzigen Organ gewählt wird. Wenn Sie nämlich, wie es der Bundesrat vorschlägt, sechs Mitglieder vom Bundesrat und fünf von der Generalversammlung wählen lassen, dann ist diese Ausgewogenheit eben nicht mehr gegeben.

Es geht hier auch darum, dass die Nationalbank nicht einfach irgendeine Aktiengesellschaft ist; sie ist ein Organ des Bundes. Es ist ein Relikt, dass sie noch als Aktiengesellschaft gestaltet ist, sie könnte auch eine andere Rechtsform haben. Ich meine, da muss auch ein Organ des Bundes diese Bankratsmitglieder wählen, und das ist eben der Bundesrat. Die Unabhängigkeit der Nationalbank wird in keiner Weise dadurch tangiert, dass der Bundesrat alle elf Mitglieder wählt. Also, wenn Sie im Bankrat eine Kohärenz haben wollen, wenn Sie wollen, dass das - nicht politisch, sondern von den Fähigkeiten her - ein ausgewogenes Gremium ist, wenn Sie wirklich wollen, dass die Anforderungen, die in Artikel 40 Absatz 1 formuliert sind, überall vorhanden sind und dass die einen halt aus der Wissenschaft, die anderen eher von der Wirtschaftsseite her kommen, dann macht es Sinn, das ganze Gremium von einem einzigen anderen Gremium des Bundes wählen zu lassen. Denn es geht hier auch um die Aufsichtsaufgabe über ein weiteres Organ des Bundes, die Nationalbank.

Bitte stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu, dass alle elf Mitglieder vom Bundesrat gewählt werden.