Lexipedia

Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-09-15

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Kollege Strahm hat den Sachverhalt, um den es hier geht, richtig dargestellt. Es geht darum, ob der verkleinerte Bankrat bezüglich der Wahl dem Bundesrat einen Antrag stellen kann oder nicht bzw. ob der Bankrat im Zusammenhang mit Abberufungen von Direktoriumsmitgliedern dem Bundesrat Antrag stellen kann. Die Kommission empfiehlt Ihnen entgegen dem Ständerat, dem Bundesrat zu folgen. Was waren zusammengefasst die zentralen Überlegungen?

1. Wir wollen mit dieser Revision dem Bankrat mehr Gewicht verleihen. Man hat den Bankrat bewusst von vierzig auf elf Mitglieder verkleinert.

2. Wir kamen in den Diskussionen in der Kommission mehrheitlich zum Schluss, dass dieses verkleinerte Gremium - in dem übrigens die vom Bundesrat gewählten Mitglieder immer noch eine Mehrheit haben - in Bezug auf die fachliche, personenbezogene Evaluation eher in einer besseren Position ist, um diesen Vorevaluationsprozess zu machen, als der Bundesrat.

3. Wir wollten ja - das war parteienübergreifend die Meinung in der Kommission -, dass die Mitglieder des Direktoriums und die Stellvertreter nicht gemäss dem Parteienproporz ernannt werden, sondern dies soll primär aufgrund eines klaren Anforderungsprofils geschehen, das sich an den Kernanforderungen für diese Aufgabe messen lassen muss. Im Zusammenhang mit den von Kollege Strahm erwähnten Unzulänglichkeiten bei der letzten Wahl ist übrigens auch von einem Mitglied der Kommission, von Kollege Raggenbass, offen gelegt worden, wie sorgfältig vor allem der Bankausschuss diesen Evaluationsprozess durchgeführt hat.

Die Darlegungen, die im Rahmen der Kommission gemacht worden sind, haben, wie gesagt, die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen - zur Überzeugung gebracht, dass die Fassung "Bundesrat mit Wahlvorschlagsrecht des Bankrates" in der Güterabwägung letztlich die vorteilhaftere Lösung wäre.