Frick Bruno · Ständerat · 2000-03-20
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 1999/I, II zur Kenntnis zu nehmen sowie die Wirtschaftsvereinbarungen in dessen Anhang zu genehmigen.
Nach unserem Urteil ist es ein sehr fundierter, wertvoller Rechenschaftsbericht. Er gibt nicht nur rückblickend Rechenschaft, sondern beinhaltet darüber hinaus kritischen Ausblick und Bewertung der Risiken und Chancen der Schweiz in allen Aussenwirtschaftsbereichen. Er umfasst also nicht nur Industrie und Handel, sondern erstmals in breiterem Rahmen auch das internationale Finanzsystem und die Einbettung der Schweiz in Finanz-, Steuer- und Bankfragen. Wir haben diesen Bericht mit den Herren Bundesräten Couchepin und Villiger sehr gründlich beraten; hier anwesend ist heute Herr Bundesrat Couchepin. Einen Teil meiner Ausführungen werde ich auch dem Bereich von Herrn Bundesrat Villiger und seinem Departement widmen.
Die Kommission attestiert dem Bericht des Bundesrates durchwegs hohe Qualität und Tiefenschärfe. Ich kann auch ein Kommissionsvotum zitieren, in dem gesagt wurde, wenn es ein Bericht vom Bundesrat aus der letzten Zeit verdient hätte, auf [PAGE 120] Glanzpapier gedruckt und breit gestreut zu werden, dann dieser Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Es ist darum fast schade, dass er als grüngraues Mäuschen daherkommt. Er hätte es mehr als Produkte anderer PR-Aktionen aus der Bundesverwaltung verdient, breit gestreut und graphisch besser aufgemacht zu werden.
Selbstverständlich sind in einzelnen Nuancen die Auffassungen in unserer Kommission geteilt. Die Nuancen aber ändern nichts am sehr guten und sehr anerkennenden Urteil. In diesem Sinne danken wir dem Bundesrat und den beteiligten Departementen.
Diese Beurteilung kontrastiert aber sehr deutlich mit den Ausführungen des deutschsprachigen Referenten im Nationalrat. Er ritt eine heftige Attacke gegen den Bundesrat und den Bericht, was ein Teil der Presse mit der Bemerkung quittierte, die Geschäftsnummer "007" habe offenbar zu Hüftschüssen aufs aussenpolitische Pulverfass verleitet.
Diese harte Kritik aus dem Nationalrat können wir keineswegs teilen. Ich hatte beim Lesen des Amtlichen Bulletins des Nationalrates gar den Eindruck, dem Berichterstatter deutscher Sprache der APK-NR habe ein anderer Bericht vorgelegen als unserer Kommission.
Die Fragen allerdings, die angesprochen wurden, sind im Nationalrat richtig gestellt worden. Wir haben genau dieselben Fragen auch in unserer Kommission vertieft behandelt, nämlich die beiden Fragen:
1. Welches ist im Rahmen des Welthandels der Stellenwert der sozialen Anliegen, der Umweltanliegen? Welches ist der Stellenwert der so genannten "good governance", der guten Staatsleitung?
2. Wir fragten nach dem internationalen Finanzsystem. Der Sprecher der APK-NR hat Kapitel 5 als eine Ansammlung von Gemeinplätzen und Plattitüden qualifiziert. Wir gingen der Frage ebenfalls sehr vertieft nach und stellten uns die Frage: Welches sind die Auswirkungen der internationalen Finanzsysteme? Wir haben diesen Teil des Berichtes sehr ausführlich und vertieft besprochen. Er prägte sogar den weitaus grössten Teil der Diskussion. Nach dieser vertieften Diskussion darf ich im Namen unserer APK dem Kapitel 5 und der Arbeit von Bundesrat Villiger und seiner Mitarbeiter ein sehr gutes Zeugnis ausstellen.
Eine andere Bewertung einzelner Kommissionsmitglieder in Detailfragen, nicht aber im Grundsatz, bleibt selbstverständlich vorbehalten.
Im Rat kann der Bericht nicht in seiner ganzen Breite diskutiert werden. Ich möchte daher die beiden erwähnten Kernfragen, die heute von besonderer Aktualität sind, herausgreifen: zum Ersten den Stellenwert und die Realisierung von Sozial- und Umweltmassnahmen im Rahmen des Welthandels und zum Zweiten die Situation der Schweiz in der internationalen Finanz- und Steuerpolitik.
Zur ersten Frage: Sie lautet konkret, ob die WTO-Regeln um Sozial- und Umweltbestimmungen ergänzt werden sollen. Zumindest in der Schweiz ist eine grosse Mehrheit der Ansicht, dass der Welthandel nicht isoliert von Sozial- und Umweltfragen betrachtet werden darf. In diesem Sinn hat sich bisher stets auch der Bundesrat geäussert. Umstritten ist nicht das Kernanliegen, sondern nur der einzuschlagende Weg. Die einen wollen die WTO-Vereinbarungen durch Sozial- und Umweltvorschriften ergänzen. Andere, dazu gehört auch der Bundesrat, wollen die grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen WTO einerseits und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und Uno-Umweltprogrammen andererseits als Regel beibehalten. Sozial- und Umweltregeln sollen wohl gestärkt werden, aber nicht um jeden Preis innerhalb der WTO-Regeln. In diesem Sinn hat der Bundesrat in den letzten Sessionen auch einige Postulate aus dem Nationalrat entgegengenommen.
Zu erwähnen ist, dass die Konferenz von Seattle, an welcher auch die Sozial- und Umweltthematik im Rahmen der WTO hätte besprochen und beraten werden sollen, geplatzt ist. Sie scheiterte unter anderem - das ist auf den ersten Blick erstaunlich - am erbitterten Widerstand der Entwicklungsländer. Entwicklungsländer werfen nämlich den reichen Industrieländern vor, über Umwelt- und Sozialstandards Protektion zu betreiben. Wenn z. B. die Umweltstandards der Schweiz zur weltweiten Regel erklärt werden, dann kann die Dritte Welt in der landwirtschaftlichen Produktion kaum mehr kostendeckend produzieren und verkaufen. Wenn die europäischen Sozialstandards weltweit verbindlich wären, könnten zwei Drittel der Welt nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen industriell produzieren.
Unsere Kommission ist grossmehrheitlich ebenfalls der Ansicht, dass wir auf weltweit höhere Sozial- und Umweltstandards hinarbeiten müssen; wir wollen das. Aber es ist nicht richtig, diese Normen in die WTO einzugliedern und ihr "anzuhängen". Wir sprechen uns dem Grundsatz nach dafür aus, dass diese Regeln - im Sinne der Arbeitsteilung - besser in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bzw. der Uno geregelt werden.
Es wird nicht möglich sein, über die WTO-Regeln alle Probleme zu lösen. Ich glaube persönlich nicht an das Erfolgsrezept von Doppelregelungen - einerseits in der ILO, andererseits parallel und gleichzeitig in der WTO. Doppelregelungen führen nie zu grösserer Rechtssicherheit. Die Durchsetzbarkeit wird nicht verbessert, im Gegenteil: Mehrfachregelungen des gleichen politischen Bereiches führen erfahrungsgemäss zu einer Verwässerung. Abgesehen davon können diese Regeln nicht einfach von einer WTO-Mehrheit diktiert werden, sondern müssen von den Entwicklungsländern als politischer Wille übernommen werden.
Grundsätzlich sind wir also für die Beibehaltung der Arbeitsteilung dieser Organisationen, schliessen aber nicht aus, dass einzelne Regeln auch über die WTO verwirklicht werden können. Gleichzeitig sprechen wir uns gegen Parallelregelungen aus.
Zur zweiten, politisch zurzeit noch heikleren Frage, nämlich der Situation der Schweiz in der internationalen Finanz- und Steuerpolitik: Der erste Bereich in diesem Kapitel betrifft den Internationalen Währungsfonds (IWF): Wir müssen als Schweizer und als Europäer zurzeit leider feststellen, dass die USA ihren Einfluss im IWF mit allen erdenkbaren und möglichen Mitteln vergrössern wollen. Sie gründen z. B. neue Foren, die ihnen mehr Einflussmöglichkeiten geben.
Die Schweiz beispielsweise gehört nicht zu den G7-Staaten, aber zu den G10-Staaten, zu den zehn grössten Wirtschafts- und Finanzstaaten. Weil dort mehrheitlich Europäer einsitzen, haben die USA das Forum der G20 gegründet, welches sie nach ihren Vorstellungen aus Vertretern aus aller Welt zusammengesetzt haben - nicht nach Grösse und Gewicht, sondern nach dem politischen Kriterium, wie die USA mehr Einfluss ausüben und wie sie den Einfluss der europäischen Staaten zurückdrängen können.
Wir müssen feststellen, dass die Entscheidungsvorbereitungen im Rahmen des IWF mehr und mehr in Gremien verlagert werden, in denen wir nicht vertreten sind. Es ist kein Zufall, dass die USA den ersten Kandidaten für das IWF-Präsidium, Herrn Koch-Weser, abgelehnt haben, auch mit dem Ziel, allenfalls einen Nichteuropäer nominieren zu können. Diese Rechnung ist allerdings nicht aufgegangen, Herr Köhler ist nun unbestrittener Kandidat. Aber wir müssen mit Besorgnis feststellen, dass die USA über den IWF ihren Einfluss massiv vergrössern und Europa in Abweichung zu seiner effektiven Stärke einfach zurückdrängen wollen.
Der zweite Bereich in diesem Kapitel betrifft das Bankgeheimnis und die Steuerkonkurrenzsituation der Schweiz. Hier geraten wir zunehmend unter Druck. Es ist nötig, dass diese Punkte uns deutlicher bewusst werden. Herr Bundesrat Villiger hat sie sehr eindringlich und anschaulich geschildert. Die Steuerkonkurrenz der Schweiz wird namentlich vom umliegenden Europa wenig geschätzt. Unser Land gerät zunehmend unter Druck; nicht nur wegen unserer tieferen Steuerbelastung, sondern auch wegen der steuerlichen Praktiken. Namentlich eben, weil die Schweiz keine Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung gewährt - das ist bei uns kein Delikt -, weil wir nur bei Steuerbetrug, der nach unserem Recht strafrechtlich zu ahnden ist, Rechtshilfe gewähren.
Hier ist für die Schweiz in den internationalen Gremien eine offensichtliche Klimaverschlechterung festzustellen. Es wurde uns beispielsweise auch erklärt, dass immer dann, wenn [PAGE 121] Schweizer in diesen Gremien das Wort ergreifen, der Rest ostentativ zur Zeitung greift. Wir werden ähnlich behandelt wie unser Nachbarland in andern Gremien - allerdings aufgrund der Steuersituation.
Zum Bankgeheimnis: Auf das Bankgeheimnis und die Steuerauskunft ist der Druck erheblich geworden. Im Rahmen der OECD ist ein Bericht geplant, welcher die Schweiz zur umfassenden Rechtshilfe verpflichten will. Ein Veto der Schweiz wäre zwar theoretisch, wäre rechtlich möglich, aber kaum opportun - im Hinblick auf die mehr oder minder deutlich ausgesprochenen Drohungen, Doppelbesteuerungsabkommen zu kündigen, auf die wir eben auch dringend angewiesen sind. Speziell beim Bankgeheimnis wird zurzeit enormer Druck auf die Schweiz, auf Österreich und Luxemburg ausgeübt.
Nadelstiche sind es, kleine Schikanen, die uns ermüden sollen. Beispielsweise besteuert Frankreich Tochtergesellschaften von französischen Mutterfirmen in der Schweiz. Der Gewinn wird beim Mutterhaus in Frankreich besteuert, weil eine Niederlassung ohne sehr grosse Geschäfts- und Produktionsaktivität in der Schweiz von Gesetzes wegen als Steuerflucht- und Steuerspargesellschaft definiert wird. Oder beispielsweise sagen die Vereinigten Staaten klar, sie möchten - als Druckmittel - mit uns ein neues Doppelbesteuerungsabkommen aushandeln, obwohl das alte erst in Kraft tritt. Sie verweisen mit Eleganz auf die nur sechsmonatige Kündigungsfrist. Allerdings - das ist beizufügen - fechten die ausländischen Staaten, die diesen Druck auf die Schweiz ausüben, nicht redlich. Sie sprechen von der Schweiz, verschweigen aber geflissentlich Steuerlöcher auf den Kanalinseln, auf Gibraltar, den niederländischen Antillen und anderswo. Oder man verschweigt gekonnt, dass andere Staaten ihrer Industrie nicht Steuerermässigungen oder niedere Steuern zur Verfügung stellen, sondern sehr grosse Subventionen und andere staatliche Beihilfen. Darüber wird gefliessentlich geschwiegen.
Welche Schlüsse müssen wir daraus ziehen? Wir müssen wissen, dass wir international in einer enormen Drucksituation stehen und dass wir verletzlich sind. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass schweizintern die Anliegen des Werkplatzes und des Finanzplatzes - des Bankenplatzes - divergieren; es sind nicht dieselben Anliegen.
Wir haben in der Kommission die Überzeugung gewonnen, dass der Bundesrat und auch die Departemente in diesen Fragen mit sehr viel Geschick und Klugheit ein klares Konzept verfolgen. Wir müssen uns dieser Probleme bewusst sein; wir müssen wissen, dass es international die schwierigsten Probleme sind, die wir in den nächsten Jahren anzugehen haben. Doch haben wir die Gewissheit, dass die Probleme bei den betroffenen Departementen in guten Händen sind. Wir werden - auch seitens der Aussenpolitischen Kommission - die Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit weiterverfolgen.
Wir bitten Sie in diesem Sinne, vom Bericht des Bundesrates Kenntnis zu nehmen.