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Roth David · Nationalrat · 2025-09-09

Roth David · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-09

Wortprotokoll

Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion 25.3949 anzunehmen.

Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene ist ein in der Verfassung verankerter Auftrag. Dennoch sehen wir uns mit einer zunehmend angespannten Situation konfrontiert. Der Strassengüterverkehr nimmt weiter zu. Allein im letzten Jahr wurden rund 960[NB]000 alpenquerende Lastwagenfahrten gezählt. Die Millionengrenze dürfte spätestens 2026 wieder überschritten werden. Das widerspricht klar dem Verlagerungsziel und führt uns in den eigentlichen Verlagerungsnotstand.

Die rollende Landstrasse (Rola) war ein bewährtes Instrument der Verlagerungspolitik. Das Parlament hatte im Jahr 2023 die Förderung der Rola bis Ende 2028 beschlossen. Die problematische vorzeitige Einstellung per Ende 2025 bedeutet, dass rund 72[NB]000 Transitfahrten jährlich nicht mehr über die Schiene abgewickelt werden. Die frei werdenden Mittel, rund 50 Millionen Franken, dürfen gemäss Ansicht unserer Kommission unter diesen Umständen nicht einfach eingespart werden, sondern müssen weiterhin der Verlagerung dienen. Die Kommission ist überzeugt, dass es jetzt gezielte Massnahmen braucht, um die unmittelbare Rückverlagerung auf die Strasse zu verhindern. Die Motion verlangt deshalb, dass die frei werdenden Rola-Gelder im Zeitraum 2026-2030 vollumfänglich für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise über eine maximale Reduktion des Absenkpfads bei den Abgeltungen im unbegleiteten kombinierten Verkehr erfolgen. Das Bundesamt für Verkehr hat bestätigt, dass eine solche Reduktion mit den vorhandenen Mitteln möglich ist. Die jährlichen Zusatzkosten würden sich auf rund 2 bis 3 Millionen Franken belaufen - ein Betrag, der im Rahmen der bestehenden Zahlungsrahmen tragbar ist. Für eine Erhöhung der Beträge wäre allerdings eine gesetzliche Anpassung notwendig, insbesondere im Güterverkehrsverlagerungsgesetz, welche der Bundesrat ja ebenfalls prüfen kann.

Die Kommission erwartet, dass der Bundesrat zeitnah Schritte einleitet, um diese Gelder einzusetzen. Andere Optionen wie zusätzliche Trassenpreisnachlässe sind derzeit rechtlich nicht möglich, da sie eine Änderung des Eisenbahngesetzes erfordern würden. Auch hier wird der Bundesrat bei Annahme der Motion allenfalls prüfen müssen, wie im kommenden Verlagerungsbericht konkrete Vorschläge unterbreitet werden können.

Die Kommission ist sich bewusst, dass die Verlagerungspolitik Kosten verursacht, genauso wie der Strassenbau. Aber von Transitlastwagen verstopfte Strassen, steigende Umweltbelastungen und eine Rückverlagerung auf die Strasse sind volkswirtschaftlich und verkehrspolitisch schlicht nicht tragbar. Auch das Gewerbe kann kein Interesse daran haben, morgens und abends im Stau zu stehen. Die Motion Ihrer Kommission setzt deshalb ein klares Zeichen: Die Schweiz hält am Verlagerungsziel fest. Die frei werdenden Mittel aus der Rola sollen nicht eingespart, sondern gezielt zur Stabilisierung und Förderung des Schienengüterverkehrs eingesetzt werden.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion anzunehmen.