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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2025-09-10

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10

Wortprotokoll

Es ist keine riesige Reform, aber sie betrifft einen entscheidenden Punkt bzw. beantwortet eine entscheidende Frage: Wie geht unsere Gesellschaft, wie geht unsere Politik mit schwerstkriminellen Straftäterinnen und Straftätern um? Ich kann Ihnen sagen, für die Mitte ist die Antwort klar. Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer für ausgebaute Verfahrensrechte eingesetzt, weil alle ein faires Verfahren verdienen, aber wir haben uns auch immer konsequent für harte Strafen und eine harte Umsetzung entschieden; dies zum Schutz der Gesellschaft, dies aber auch, um ein klares Zeichen zu setzen, wie man mit Kriminalität umgeht.

Wir reden hier über die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das Wort "lebenslänglich" sagt eigentlich bereits, was man damit wollte und was man damit auch suggeriert: lebenslänglich, ein Leben lang. Darum sind auch nur ganz wenige, die allerschlimmsten Straftaten mit diesem Strafmass bedroht. Nur: Die sogenannt lebenslängliche Freiheitsstrafe ist längst nicht mehr lebenslänglich; man hat sie so konstruiert, dass die Straftäterin oder der Straftäter meistens lange, lange vor dem Lebensende aus der Haft entlassen wird. Hierfür gibt es durchaus Gründe; Beat Flach beispielsweise hat die Resozialisierung genannt. Es gibt aber auch Gründe, das Gesetz in Bezug auf diesen Aspekt zu verschärfen.

Bis jetzt war es möglich, nach 10 Jahren eine ausserordentliche Entlassung zu gewähren, und nach zwei Dritteln der verbüssten Strafe oder eben nach 15 Jahren konnte jemand bedingt entlassen werden. Neu wird das erst nach 17 Jahren möglich sein. Das ist immerhin eine Erhöhung um zwei Jahre, eine kleine, aber eben doch entscheidende Erhöhung. Es ist eine Erhöhung, die zeigt, dass wir gewillt sind, mit diesen Straftäterinnen und Straftätern so umzugehen, dass wir sie hart bestrafen für ein Verbrechen, das in brutalster Art und Weise begangen worden ist. Damit werden wir auch den Opfern ein wenig gerechter, die grösstes Leid erfahren haben.

Und ja, man hätte durchaus noch weiter gehen können, man hätte sich durchaus noch überlegen können, ob 17 Jahre wirklich genug sind. Aber es ist ein gutschweizerischer Kompromiss, der eine Mehrheit gefunden hat, der trotz allem ein klares Zeichen setzt. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt dieses klare Zeichen gegenüber Schwerststraftäterinnen und -straftätern.

Damit bleibt noch die Frage, die durch die Minderheit Tuena aufgeworfen wird: Soll man das jetzt nur auf zukünftige Verurteilte anwenden oder auch auf Täterinnen und Täter, die aktuell im Vollzug sind? Die Mitte-Fraktion wird den Antrag dieser Minderheit mehrheitlich ablehnen. Sie tut es aus dem Grund, dass sie sagt: Wir brauchen Rechtssicherheit; es kann nicht sein, dass jemand, der bereits heute im Strafvollzug ist, eine Verschärfung erhält. Die Minderheit der Mitte-Fraktion wird die Minderheit Tuena unterstützen, weil sie auch bei dieser Frage klar der Meinung ist, dass es eigentlich keine Halbheiten verträgt und es nicht nur um die Sicherheit geht, sondern auch um ein klares Zeichen gegenüber diesen Täterinnen und Tätern.

Ich habe es eingangs gesagt: Es ist eine kleine, aber doch wesentliche Reform, und es ist ein Zeichen an die Gesellschaft, wie wir mit Täterinnen und Tätern, mit Schwersttäterinnen und -tätern umgehen. Mit dem Entscheid, beim Eintreten und bei der Gesamtabstimmung der Kommissionsmehrheit zu folgen, machen Sie klar, dass es bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen keine Halbheiten verträgt und dass "lebenslänglich" zwar nicht ein Leben lang ist, aber zumindest während eines Lebens lang ist.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.

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