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AB 361026

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-09-10

Wortprotokoll

Die Grüne Fraktion beantragt, auf diese Vorlage nicht einzutreten, und lehnt die Anpassungen bei der lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Der Minderheitsantrag Mahaim wurde klar begründet.

Es ist eine "never-ending story", die wir hier im Parlament erleben. Immer wieder erleben wir, dass dieselben Mechanismen spielen: Will man hier etwas durchbringen, dann erhöht man die Strafen - und schon findet sich eine Mehrheit. Dabei hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 25.[NB]November 2020 klar festgehalten, dass bei der lebenslangen Freiheitsstrafe kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Und trotzdem schickte er im Auftrag des Parlamentes - konkret, das haben wir auch gehört, aufgrund der Motion Caroni 20.4465 - eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

Was steht nun bei diesem Geschäft zur Diskussion? Die bedingte Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe soll künftig erst nach 17 Jahren, nicht wie heute nach 15 Jahren, überprüft werden können. Doch worum geht es wirklich? Die bedingte Entlassung ist schon heute nur möglich - auch das haben wir gehört -, wenn eine günstige Prognose vorliegt, wenn also zu erwarten ist, dass sich die Person in Freiheit bewährt. In den Fällen, in denen eine Gefährdung prognostiziert wird, schaut man, dass der Vollzug nicht vorzeitig aufgehoben wird. Das bedeutet aber auch, dass die Richter und Richterinnen, auf die man auch eine Zeit lang Druck ausübte, diese ganzen Fälle genau anschauen müssen. Daran ändert auch die Vorlage, über die wir hier diskutieren, grundsätzlich nichts.

Wir dürfen nicht vergessen: Nach so vielen Jahren im Strafvollzug steht die Resozialisierung leider nicht mehr im Mittelpunkt, wie wir sie sonst im schweizerischen Recht immer wieder ins Zentrum gesetzt haben. Genau das aber hat sich im Vergleich mit den Strafrechtssystemen anderer Länder bewährt. Trotzdem wollen wir uns genau davon mit kleinen Schritten verabschieden.

Höhere Strafen schaffen nicht mehr Sicherheit. Sie sind nicht zielführend, sie sind irreführend, und sie sind wirkungslos. Sicherheit entsteht nicht durch Symbolpolitik, sondern durch Prävention, Aufklärung, Sensibilisierung und durch Perspektiven für gefährdete Menschen. Denken wir an Femizide, an Tötungen mit Schusswaffen: Hier braucht es Antworten, nicht ein Hinausschieben der bedingten Entlassung um zwei Jahre.

Die Fakten sprechen für sich: Wir haben gehört, dass es um sehr, sehr wenige Fälle geht. Seit 1982 handelt es sich jährlich nur um 2,5 Fälle, bei denen über eine bedingte Entlassung bei lebenslanger Strafe diskutiert wird. Die behauptete Sicherheit, die diese Vorlage schaffen soll, ist ein Trugbild und ein durchsichtiges Manöver jener Kräfte, die sich zwar rhetorisch für die Opfer starkmachen, in der Praxis aber nichts zu echter Sicherheit beitragen. Ich weiss es, weil ich im Parlament immer wieder entsprechende Vorstösse eingebracht habe und von genau diesen Kräften der Support für die Opfer nicht kommt. Daher bitte ich Sie, die Minderheit Mahaim zu unterstützen.

Schliesslich noch ein paar Worte zur Übergangsbestimmung: Im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit, zu der wir uns immer noch bekennen sollten, bitte ich Sie, sollten wir auf die Vorlage eintreten, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Während des Spiels dürfen die Spielregeln nicht geändert werden, das haben wir immer wieder gehört. Die Anpassung sollte nicht für Urteile nach geltendem Recht Wirkung entfalten. Sollten Sie diese Änderung vornehmen wollen, dann sollte sie nur für zukünftige Fälle gelten.