Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-09-10
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-09-10
Wortprotokoll
Im Namen der knappen Minderheit beantrage ich Ihnen, die Motion gutzuheissen und zu unterstützen. Ich nenne Ihnen insbesondere drei Gründe, weshalb das richtig ist und weshalb Sie diesem Antrag der Minderheit zustimmen sollten:
1.[NB]Der Handlungsbedarf: In unserem Staat im Allgemeinen und bei Änderungen im Besonderen kann man die Auffassung vertreten, dass man etwas, das funktioniert, nicht ändern sollte oder dass man zumindest keinen Zeitdruck hat, etwas zu ändern, das funktioniert. Hier haben wir es aber gerade nicht mit dieser Situation zu tun. Hier haben wir es, und Sie wissen das, mit einer Situation zu tun, bei der im Rahmen von Unterschriftensammlungen massiv und in einer das Vertrauen in das heutige System untergrabenden Weise betrogen worden ist. Wir haben es mit Unterschriftenkauf zu tun gehabt usw. Unser heutiges System funktioniert nicht so, wie es funktionieren sollte. Allein schon deshalb ist die Minderheit davon überzeugt, dass wir diesen Weg einschlagen sollten. Denn letztlich geht es darum, das Vertrauen in ein fundamentales demokratisches Recht unserer schweizerischen Demokratie zu gewährleisten.
2.[NB]Es ist kein Widerspruch, wie die Kommissionsmehrheit dies sagt. Auch der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, dass die Mehrheit einen Widerspruch darin sieht, dass man jetzt einen Versuchsbetrieb starten und gleichzeitig die [PAGE 809] definitive Einführung beschliessen wolle. Dem ist aber nicht so. Immerhin hat der Berichterstatter an einem Ort präzisiert, dass es sich hier nur um den Startschuss der Einführung handeln würde und nicht um die Einführung selber.
Sie wissen alle, wie es bei einer Motion funktioniert: Die Motion bedeutet nicht, dass heute eingeführt wird; sie bedeutet auch nicht, dass morgen eingeführt wird; sie bedeutet ebenfalls nicht, dass kein Versuchsbetrieb stattfinden kann. Stattdessen bedeutet sie nur, aber immerhin, dass das Parlament seinen Willen dahin gehend bekundet, dass die digitale Unterschriftensammlung eingeführt werden soll. Es ist ein Prozess, den wir anstossen, und Sie wissen auch, dass dieser Prozess nicht nur wenige Zeit dauern wird. In genau dieser Zeit sind die völlig berechtigten und wichtigen Fragen, die der Berichterstatter erwähnt hat, selbstverständlich zu klären. Gerade das wird Zeit brauchen, und gerade das wird auch parallel zum Versuchsbetrieb stattfinden können.
Es bedeutet nicht, dass wir heute einführen, sondern es bedeutet, dass wir bereits heute signalisieren, dass die Arbeiten nach dem erfolgten Versuchsbetrieb unverzüglich fortgesetzt werden sollen. Denn wenn sich im Versuchsbetrieb herausstellt, dass dieser Prozess funktioniert und dass dieses neue Instrument dazu geeignet ist, nicht nur die Abläufe zu vereinfachen, sondern auch das Vertrauen in dieses demokratisch grundlegende Recht zu stärken, dann gilt es doch, keine Zeit zu verlieren und den Prozess nicht künstlich zu verlängern. Ansonsten muss der Bundesrat nach diesem Versuchsbetrieb wieder zuerst mit einem Bericht und zusätzlichen Abklärungen kommen, um den Prozess überhaupt zu starten.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass dieser Startschuss erfolgen sollte, und zwar nur der Startschuss. Denn wenn passiert, was im Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 24.[NB]Juni 2025 geschrieben ist - ich zitiere: "Sollten sich im Versuchsbetrieb grössere Probleme ergeben, wird wohl ein Marschhalt angesagt sein." -, dann steht dem überhaupt nichts entgegen, auch wenn wir diese Motion heute annehmen. Am Ende ist es ja ohnehin unser Parlament, die Bundesversammlung, die die Einführung der digitalen Unterschriftensammlung auf Gesetzesstufe beschliessen muss. Weiter ist wohl klar, dass wir, falls der Versuchsbetrieb nicht positiv ausfällt, diesen Prozess mindestens unterbrechen würden. Was aber die Kommissionsmehrheit will, ist, dass bereits heute ein Marschhalt eingelegt wird.
3.[NB]Das Verhalten der Kommissionsmehrheit ist es nämlich, das widersprüchlich ist. Es ist klar, in unserem Rat, das wissen Sie alle, ist das Sistieren, Vertagen und auch Vertiefen von gewissen Fragen hoch im Kurs. Wir machen das, und wir machen das mit Recht, weil wir ja immer genau wissen wollen, was wir an Änderungen vornehmen. Aber hier haben wir es mit einer Motion zu tun, der Berichterstatter hat es erwähnt, die bereits in beiden Räten eine Mehrheit gefunden hat. Im Ständerat hat sie eine Mehrheit gefunden, im Wissen darum, dass auch ein Versuchsbetrieb durchgeführt wird. Im Nationalrat hat sie auch eine Mehrheit gefunden, und zwar mit einer Anpassung, die ja im Sinne aller ist und die ja auch die Kommissionsmehrheit ausdrücklich begrüsst. Es wurde nämlich klargestellt, dass nicht nur exklusiv auf elektronischem Weg Unterschriften gesammelt werden können, sondern eben auch auf dem herkömmlichen Weg.
Also, die Motion wurde verbessert, sie wurde schon in beiden Räten in verschiedenen Versionen angenommen. Aber jetzt soll nach dem Willen der Mehrheit plötzlich ein Marschhalt angezeigt sein, bevor wir überhaupt wissen, wie dieser Versuchsbetrieb ausfällt. Das ist ein widersprüchliches Verhalten. Ich sage Ihnen, in der Glarner Landsgemeinde gibt es einen Ausdruck dafür, und ich erlaube mir diesen Hinweis, weil es sich ja sozusagen um eine Glarner Motion handelt. An der Glarner Landsgemeinde sagen wir: "Ds Wort gilt." Wenn Sie etwas beschlossen haben, dann ändern und hinterfragen Sie das nur, wenn wirklich Dringlichkeit dazu besteht. In diesem Fall sollte das Wort unseres Rates auch gelten. In diesem Fall ist es angezeigt, sich an den damaligen Beschluss zu halten und nicht völlig unlogisch eine Verbesserung der damals beschlossenen Motion zum Anlass zu nehmen, diese Motion jetzt abzuschiessen.
Mein Fazit ist: Es geht in diesem Bereich, und das dürfen Sie nicht unterschätzen, rasch vorwärts. Der Versuchsbetrieb ist richtig, aber es spricht nichts dagegen, die Dringlichkeit dieser Angelegenheit und die Dringlichkeit der Einführung der digitalen Unterschriftensammlung zu betonen, indem wir diese Motion heute wieder annehmen. Wir machen damit letztlich ja nichts anderes, als dass wir die Hoheit über die Frage, ob wir einführen oder nicht, beim Parlament behalten. Wir erteilen den Auftrag, aber wir können hier drin und im Nationalrat nach wie vor Ja oder Nein sagen, indem wir dann die gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen meiner knappen und deshalb grossen Minderheit, diese Motion anzunehmen.