Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-09-10
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-10
Wortprotokoll
Wir beschäftigen uns bereits zum dritten Mal mit den unterschiedlichen Haltungen zu diesem Adressdienstgesetz. Wir bitten Sie ein weiteres Mal, diese Vorlage zu versenken. Der Blick auf die bisherige Geschichte dieser Vorlage zeigt, dass es eine höchst kritische Vorlage ist: Im Februar 2024 beschloss der Nationalrat mit 116 zu 71 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Grund war, dass die Zuständigkeit des Bundes fehlt. Der Ständerat sprach sich jedoch im Herbst 2024 gegen die Rückweisung aus. Bei der Differenzbereinigung im Frühjahr 2025 lehnte der Nationalrat die Rückweisung mit 99 zu 96 Stimmen dann knapp ab. Daraufhin fand die Detailberatung in unserer Kommission statt. Differenzen führten hier nicht zu Minderheiten, was sehr vielsagend ist. In der Gesamtabstimmung lehnte die Kommission das Geschäft mit 13 zu 11 Stimmen ab.
Die FDP-Liberale Fraktion schliesst sich dieser Ablehnung klar an. Gerne zeige ich die Gründe und Unstimmigkeiten auf, die zu dieser negativen Bewertung führen. Ein Beispiel ist die kantonale Datensouveränität. Eine Feststellung in der Kommission war, dass es ein Problem ist, dass die Daten der Einwohnerkontrollen auf kommunaler und auf kantonaler Ebene erfasst sind. Dort gelten primär die kantonalen Datenschutzbestimmungen. Der Kanton Genf hatte zum Beispiel ein Gesetz über die digitale Souveränität beschlossen. Dieses betrifft auch die Daten, die der Kanton im Einwohnerregister verwaltet.
Eine andere Feststellung wurde an einem Beispiel erörtert: Nehmen wir an, es gebe im Kanton Genf ein Gesetz - ich nehme noch einmal diesen Kanton -, das die Bekanntgabe des Geschlechtes verbietet. Nun stellt sich die Frage, ob der Kanton Genf diese Information aufgrund von Bundesrecht trotzdem zur Erfassung im System des Bundes liefern müsste. Das ist eine völlig offene Frage.
Drittens weise ich noch einmal auf die Finanzierung des Betriebes hin: Eine Befreiung von Teilnehmern von der Mitfinanzierung führt zu einer Erhöhung des Preises für alle anderen. Wenn dieser Teiler nicht gross genug ist, werden die Kosten der Datennutzung für alle anderen schlicht zu hoch, und es besteht keine Betriebsfinanzierung mehr. Der Bund wird auf den Kosten sitzenbleiben.
Zudem nochmals der Hinweis, den auch schon die Kommission gemacht hat: Es ist eine Unsitte, eine Bundeskompetenz mit Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung zu begründen. Unserer Meinung nach muss eine Bundeskompetenz explizit in der Verfassung genannt sein.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dieses Geschäft abzulehnen und damit den Ball an die Kantone als zuständige Instanz zurückzuspielen.