Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-09-16
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Es ist richtig, wir haben nur noch eine einzige Differenz zum Ständerat, bei Artikel 197 Ziffer 2 Absatz 1 Litera b. Diese Differenz ist aus meiner Sicht überhaupt nicht umwerfend. Umwerfend sind die Initiative und der Gegenvorschlag, aber nicht diese Differenz! Aus meiner Sicht ist es mehr oder weniger egal, wie der Nationalrat hier entscheidet. Wir haben auch keine Minderheitsanträge aus der Kommission. Die Geister scheiden sich eben nicht mehr an der jetzigen Formulierung, sondern sie scheiden sich am grundsätzlichen Ja oder Nein zur Initiative bzw. zum Gegenvorschlag.
Bevor ich kurz darauf eingehe, noch einige Bemerkungen:
In der Übergangsbestimmung Artikel 196 Ziffer 1 der Bundesverfassung steht Folgendes: "Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein." Wenn mich nicht alles täuscht, Herr Bundesrat, dann wurde die Alpenschutz-Initiative im Februar 1994 vom Volk angenommen. Die zehn Jahre wären jetzt dann in fünf Monaten etwa um. Ich bezweifle sehr, dass die Verlagerung des alpenquerenden Transitverkehrs in dieser Zehnjahresepoche tatsächlich abgeschlossen werden kann, denn wir sind bei den doppelten Mengen, die an und für sich nach der neuen Berechnung zulässig wären.
Zur Motion des Ständerates: Der Ständerat verlangt mit seiner Motion eine Umsetzung des Programms der Avanti-Initiative "plus" in Zeiten und in Fristen, die ganz klar dem, was in der Bundesverfassung bzw. in den Übergangsbestimmungen legiferiert werden soll, widersprechen.
Auch beim Abschluss dieser ganzen Übung gibt es nochmals Ungereimtheiten, die die ganze Arbeit in der Kommission durchzogen und die immer wieder dazu geführt haben, dass die ganze Vorlage von "Avanti plus" immer wieder korrigiert, immer wieder neu geschrieben werden musste.
Meine abschliessenden Bemerkungen sind grundsätzlicher Art und betreffen vor allem die Frage, ob man zu dieser Initiative und zum Gegenvorschlag Ja oder Nein sagen soll. Beides ist aus verkehrspolitischen Gründen abzulehnen, denn beides widerspricht dem Verlagerungsziel und der Verlagerungspolitik, die das Volk verschiedentlich ganz klar unterstützt und bestätigt hat. Es widerspricht der Zustimmung des Volkes zur Alpen-Initiative, zur Neat, zur FinöV-Vorlage. Die Initiative und der Gegenvorschlag gehen im Vergleich zu all diesen Volksentscheiden in total entgegengesetzte Richtungen.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist es absolut widersinnig, mit den 20 bis 30 Milliarden Franken, die "Avanti" kosten wird, das umweltfreundlichere System Schiene konkurrieren zu wollen, die dort investierten Milliardenbeträge zu entwerten und den Betrieb defizitär zu machen. "Avanti" und "Avanti plus" übersehen nach wie vor, dass die grossen alltäglichen Verkehrsengpässe nicht am Gotthard und nicht auf den Autobahnen zwischen den Zentren bestehen, sondern bei der [PAGE 1297] Verkehrsinfrastruktur in den Zentren und den Agglomerationen. "Avanti" und "Avanti plus" setzen zur Lösung der Verkehrsprobleme nach wie vor auf zusätzlichen massiven Strassenbau. In der Zwischenzeit wissen wir, dass das das falsche Rezept ist: Mit zusätzlichen Strassen wird zusätzlicher Verkehr generiert.
Ich empfinde es als zynisch, wenn man beim bürgerlichen "Avanti-plus"-Projekt von einem Gegenvorschlag sprechen soll. Gegenvorschläge haben bisher immer nur einen Teil der Volksanliegen aufgenommen, sind aber in der Zielrichtung und in der Absicht nie weiter gegangen als diese Volksbegehren. Ich finde es völlig unfair gegenüber dem Volk, dass wir hier in einer einzigen Vorlage den Aus- und Neubau von Nationalstrassen, die Frage der zweiten Gotthardröhre sowie die Durchlöcherung des Alpenschutzes verschmelzen.
Ich bitte Sie, in der entscheidenden Schlussabstimmung sowohl die Initiative wie auch - entgegen dem Antrag der Kommission - den Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.