Würth Benedikt · Ständerat · 2025-09-11
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-11
Wortprotokoll
Wir haben hier de facto über die Grundsatzfrage zu entscheiden, ob wir in den Programmvereinbarungen Tatbestände aufnehmen wollen, die dazu führen, dass der Bund in gewissen Bereichen solche Programmvereinbarungen abschliesst. Auf Seite 2 geht es um die Rechtsgrundlagen, weiter hinten, in den Artikeln 13 bis 16, um die Grundsatzfrage, ob man das machen will, und im Bundesbeschluss 2 um das Geld. Es ist immer wieder die gleiche Minderheit, die im Grundsatz davon ausgeht, dass es Sache der Kantone ist, und die primär aus föderalistischen Gründen darauf verzichten möchte, Bundesbeiträge zu etablieren. Aber die Minderheit wird das dann noch en détail ausführen.
Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es zwei Bereiche gibt, die ein Bundesengagement erfordern. Einerseits geht es darum, befristet eine Rechtsgrundlage zu haben, um die Schaffung von Plätzen im Vorschulalter unterstützen zu können. Hier knüpft man an das geltende Recht an. Sie wissen, dass wir befristete Anschubhilfen beschlossen haben. Man stellt fest, dass ein gewisser Stadt-Land-Graben besteht. Der Versorgungsgrad ist in Städten und in urbanen Gebieten deutlich grösser als auf dem Land. Insbesondere vor diesem Hintergrund scheint es der Mehrheit gerechtfertigt, dass man vor allem für die ländlicheren Regionen dieses Landes diesen Tatbestand aufrechterhält.
Andererseits geht es um Kinder mit Behinderungen. Es ist unbestritten, dass Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, höhere Kosten in der Betreuung haben. Die Mehrheit möchte, dass der Bund mithilft, diese Mehrkosten zu tragen. Das ist der zweite Tatbestand, der der Programmvereinbarung zugrunde liegt.
Bei dieser Differenz geht es um die Rechtsgrundlagen. Was ich eben beschrieben habe, ist der grössere Kontext. Wir haben mit 8 zu 5 Stimmen entschieden. Das ist die Ausgangslage nach der Beratung in der Kommission.