Schmezer Ueli · Nationalrat · 2025-09-11
Schmezer Ueli · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-11
Wortprotokoll
Liebe Leute auf der Tribüne, ein Satz zu euch: Ihr habt euch ein sperriges Thema ausgesucht, aber es ist sehr wichtig. Auch wenn es vielleicht ein bisschen abschreckend tönt, es geht hier wirklich um viel. Deshalb will ich als Erstes etwas sagen, das mir wirklich am Herzen liegt. Ich finde, wir müssen uns in dieser Debatte immer wieder darauf besinnen, worum es im Kern eigentlich geht.
Es geht darum, zu verhindern, dass Kriminelle ihr Geld ins Schweizer Finanzsystem einschleusen können. Wir wollen verhindern, dass sie unser Rechtssystem missbrauchen, wir wollen eine wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei, und wir wollen - ich sage das absichtlich ein bisschen pathetisch - die Integrität des Finanzplatzes Schweiz stärken, damit die Schweiz, diplomatisch formuliert, im Vergleich zu anderen Ländern nicht ins Hintertreffen gerät. Jede Schwächung des Entwurfes des Bundesrates - man darf es, glaube ich, berechtigterweise sagen: Das ist nicht ein sehr überrissener oder sehr mutiger, sondern eigentlich ein sehr ausgewogener Entwurf - macht aber genau das Gegenteil von dem, was ich gerade gesagt habe, und spielt somit jenen in die Hände, die den Finanzplatz missbrauchen wollen.
Diese Schwächung, wir haben in den letzten Minuten schon diverse Beispiele gehört, ist in vollem Gang. Was hier läuft, insbesondere mit den Beschlüssen des Ständerates, ist eine konsequente Schwächung des Gesetzes. Ein Beispiel - es wurde schon zweimal oder dreimal erwähnt, aber es ist einfach zentral - sind diese 5 Millionen Franken: Die Übertragung von Immobilien im Wert von unter 5 Millionen Franken soll ausgenommen sein. Wenn es lustig wäre, müsste man sagen, das sei ein Witz. Es wurde auch vom Kommissionssprecher so gesagt, das seien kleine Immobilien - also "kleine" Immobilien, ich bitte Sie. Wir müssen aufpassen, dass am Schluss noch Bestimmungen übrig bleiben, die helfen, das Ziel zu erreichen.
Ich komme zur konkreten Bestimmung, über die ich etwas sagen möchte, nämlich zu Artikel 29c. Es geht dabei um die Gesetzesgrundlage, die geschaffen werden muss, damit es möglich ist, dass die Aufsichtsorganisationen - das sind diejenigen, die die Vermögensverwalter beaufsichtigen - sowie die Selbstregulierungsorganisation ihre Informationen mit der Finma austauschen können. Bei diesem Austausch geht es insbesondere genau um Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Das heisst, das ist ein total zentraler Punkt.[NB]In[NB]diese[NB]Bestimmung will jetzt der Ständerat hineinschreiben: "Die Wahrung des Berufsgeheimnisses bleibt vorbehalten." Was ist damit gemeint? Damit ist das Berufsgeheimnis der Anwältinnen und Anwälte sowie der Notarinnen und Notare gemeint. Das heisst, diese können sagen: Ich sage nichts.
Wenn man das explizit in dieses Gesetz hineinschreibt, kann das genau dazu führen, dass diese beiden Gruppen wichtige Informationen, die sie in vielen Fällen zweifellos haben, nicht an die vorgesehenen Stellen weitergeben. Deshalb finden wir diese Einschränkung deplatziert. Sie behindert den Informationsfluss. Das heisst, auch diese Bestimmung bedeutet eine Schwächung der Schlagkraft des Gesetzes. In Fällen, in [PAGE 1447] denen das Berufsgeheimnis tatsächlich schützenswert ist, ist es durch andere gesetzliche Grundlagen gesichert.
Das heisst, diese Bestimmung gehört so oder so nicht ins Gesetz.
Deshalb danke ich Ihnen, dass Sie den Antrag meiner Minderheit unterstützen.