Lexipedia

Würth Benedikt · Ständerat · 2025-09-11

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-11

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)" will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis zum Ende seiner Grundschulzeit einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat. Die Initiative will die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung stärken und die Kosten für die Eltern auf maximal 10 Prozent ihres Einkommens begrenzen. Der Bund würde zwei Drittel der Betreuungskosten übernehmen. Der Bund würde auch die Kompetenz bekommen, Grundsätze festzulegen. Die Kantone wären weiterhin für das Angebot zuständig, und sie würden die Finanzierung der verbleibenden Kosten regeln.

Bei Annahme der Initiative würden die Kosten für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung für viele Eltern sinken. Das Angebot würde ausgebaut. Eine Annahme der Initiative hätte jedoch Mehrkosten für den Bund in Milliardenhöhe zur Folge. Im Wesentlichen aus diesem Grund sagt die Mehrheit Ihrer Kommission mit dem Bundesrat Nein zu diesem Initiativprojekt. Es würden auch Fehlanreize gesetzt, die sich negativ auf Effizienz und Kostenentwicklung auswirken könnten. Die bestehenden Strukturen in Kantonen und Gemeinden würden teilweise übersteuert. Die Mitnahmeeffekte wären ganz erheblich. Das sind die Hauptgründe für den[NB]Entscheid[NB]der Kommissionsmehrheit, die Initiative abzulehnen.

Der Bundesrat spricht sich ebenfalls gegen die Initiative aus. Er hat sich aber im Laufe der parlamentarischen Debatte zur parlamentarischen Initiative 21.403 der WBK-N, "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung", für die weitere Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung eingesetzt. Mittlerweile haben wir die Vorlage 21.403 als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative beschlossen und positioniert, und somit machen wir einen Fortschritt. Aber natürlich geht das Projekt der parlamentarischen Initiative nicht so weit wie die Volksinitiative.

Insbesondere wahrt die parlamentarische Initiative die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Auch diese Vorlage führt zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, welche eine institutionelle Betreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen müssen bzw. können. Insofern gibt es hier eine Schnittmenge zwischen der Kita-Vorlage, die wir soeben beschlossen haben, und der Initiative.

Zum Abstimmungsergebnis: Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Noch ein Hinweis, der guten Form halber: Sie haben gesehen, dass die Kommission ohne Gegenantrag beantragt, die Frist für die Behandlung der Kita-Initiative um ein Jahr, d.[NB]h. bis zum 5.[NB]Januar 2027, zu verlängern. Das hängt selbstredend mit den prozeduralen Fragen rund um die Beratung des indirekten Gegenvorschlags zusammen.

Ich bitte Sie somit, der Kommissionsmehrheit zu folgen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und die Behandlungsfrist wie erwähnt zu verlängern.