Lexipedia

AB 361551

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-09-11

Wortprotokoll

Bundesrat Parmelin hat bereits auf Französisch ausgeführt, welches die grundsätzlichen Positionen des Bundesrates sind. Ich möchte sie auf Deutsch noch einmal bestätigen. Der Bundesrat ist zutiefst bestürzt über die Lage in Gaza und insbesondere über die dramatische humanitäre Situation. Er setzt sich entsprechend dafür ein, dass das Völkerrecht eingehalten wird, wozu auch die uneingeschränkte Bereitstellung humanitärer Hilfe gehört. Der Bundesrat hat sich ebenfalls wiederholt für einen unverzüglichen Waffenstillstand und die umgehende und bedingungslose Freilassung der Geiseln eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.

Ich nehme nun zur Motion Fivaz Fabien 24.3350, "Gaza. Aussetzung der militärischen Zusammenarbeit mit den am Konflikt beteiligten Staaten", Stellung. Aufgrund der Lage in Gaza fordert die Motion, dass die militärische Zusammenarbeit inklusive die laufenden Beschaffungen mit den beteiligten Staaten bzw. mit Israel suspendiert wird. Das ist aus Sicht des Bundesrates aus mehreren Gründen nicht zielführend.

Die Schweiz unterhält erstens derzeit keine militärische Zusammenarbeit mit Israel. Die militärischen Kontakte mit Israel sind aufgrund der sicherheitspolitischen Lage vielmehr auf einen reinen Informationsaustausch insbesondere im Kontext laufender Beschaffungsprojekte für die Schweizer Armee beschränkt. So hat die Schweiz auch kein Rüstungsabkommen mit Israel, sondern ausschliesslich einzelne vertraglich vereinbarte Geschäftsbeziehungen mit israelischen Unternehmen. Bei den Beschaffungen findet kein Technologietransfer mit Israel statt.

Zweitens würde die Suspendierung solcher laufenden Beschaffungsprojekte für die Schweizer Armee der Schweiz schaden. Wir würden damit unvorhersehbare Verzögerungen oder möglicherweise Projektabbrüche mit entsprechenden finanziellen Folgen in Kauf nehmen und damit die dringend erforderliche Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz [PAGE 1468] bezüglich wesentlicher Fähigkeiten wie im Bereich der Kommunikation oder der Aufklärung massiv behindern. Das können wir uns gerade in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage nicht leisten.

Drittens würde die Schweiz im Fall einer Suspendierung vertragsbrüchig und müsste mit erheblichen finanziellen Konsequenzen und langjährigen juristischen Auseinandersetzungen rechnen.

Viertens wird die definitive Ausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial nach Israel gemäss Kriegsmaterialgesetz schon heute abgelehnt. Ausfuhranträge für Güter, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können, sowie für besondere militärische Güter werden fallweise geprüft. Ausfuhrgesuche nach Israel werden nicht bewilligt, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die zur Ausfuhr bestimmten Güter in den aktuellen Konflikten oder zur Unterstützung Israels in der illegalen Besetzung palästinensischer Gebiete verwendet werden. Eine Annahme der Motion hätte entsprechend nur auf unsere eigenen Beschaffungen Einfluss, und das wäre kontraproduktiv für die Schweiz.

Zudem ist noch auf die Frage von Nationalrat Walder hinzuweisen, ob die Importe von Drohnen gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen. Vor dem aktuellen Hintergrund prüfen wir regelmässig die Vereinbarkeit der Importe privater Unternehmen aus Israel mit dem Völkerrecht. Es gibt heute keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Importe gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.