Rieder Beat · Ständerat · 2025-09-11
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-11
Wortprotokoll
Bei mir schrillen eigentlich selten die Alarmglocken, aber wenn Kollege Sommaruga liberale Grundsätze vertritt, dann habe ich als Konservativer das Problem, dass ich mich frage, ob seine liberalen Grundsätze auch wirklich liberal sind oder ob liberal "unkontrolliert" heisst. Darum geht es wahrscheinlich hier ein wenig. Ich habe das Gefühl, wir haben nicht die gleichen Grundsätze und Grundausrichtungen in der Frage, was liberal heisst. Ich bin auch für die Liberalität, aber immer kontrolliert im Rahmen des Gesetzes.
Der Selbstmord ist reguliert. Wir haben den Selbstmord in Artikel 115 des Strafgesetzbuches reguliert. Dort heisst es, dass Beihilfe zu Selbstmord verboten ist, wenn sie aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt. Es gibt also im Gesetz einen Straftatbestand, und wir sind bis anhin damit eigentlich recht gut gefahren. Aber es gibt eben seit 2006 neue Phänomene; sie wurden bereits erläutert. Wir haben heute über tausend Selbstmorde pro Jahr. Wir haben Selbstmorde von gesunden Personen, und, noch alarmierender, wir haben Selbstmorde von minderjährigen Personen.
Was Kollege Poggia angesprochen hat, habe ich vor der Anhörung in unserer Kommission auch nicht gewusst. Ich bin keine selbstmordgefährdete Person und auch kein Selbstmordspezialist, aber wir haben diese Leute angehört. Wir haben die Strafvollzugsbehörden des Kantons Zürich angehört. Das ist offensichtlich ein Kanton, der sehr stark mit aussergewöhnlichen Todesfällen konfrontiert ist. Denn die Strafverfolgungsbehörden werden in jedem Fall von Selbstmord beigezogen und müssen diese aussergewöhnlichen Todesfälle abarbeiten. Und wenn Staatsanwälte des Kantons Zürich, die ich sehr schätze, Alarmsignale aussenden und sagen, wir haben dort eine gewisse Regulierungslücke, dann muss ich als Laie in diesem Bereich sagen, dass wir ein Problem haben. Es gab bei der Anhörung eigentlich nur eine einzige Art von Organisation, die gegen eine Regulierung war. Es waren, das ist klar, die Selbstmordbeihilfe-Organisationen, die ihren Job richtig machen.
Aber es gibt eben, wie Kollege Poggia erwähnt hat, in diesem Bereich neue Aspekte, neue Leute, die in diesen "Markt" drängen und hier Hilfe leisten. Daher müssen wir uns bei über tausend Selbstmorden pro Jahr - im Moment sind es, glaube ich, 1750 - schon überlegen, ob wir dort nicht ein Auge darauf werfen und vielleicht jene Organisationen, die uns eine gewisse Gewähr geben, dass alles geordnet und im Rahmen des Gesetzes abläuft, auch gesetzlich bevorzugen. Wenn eine Staatsanwältin mir an einer Anhörung sagt, sie habe ungute Gefühle beim Auffinden aussergewöhnlicher Todesfälle im Bereich des Selbstmordes, weil sie die selbstsüchtigen Gründe nicht mehr abklären könne, dann ist doch Handlungsbedarf gegeben, auch wenn es sehr schwierig wird, Herr Kollege Jositsch. Wir sind als Parlament auch mit schwierigen Fällen betraut und müssen auch schwierige Themen diskutieren.
Daher bin ich der Meinung, dass wir beide Motionen annehmen sollten und uns hier nicht von diesen Anfangsschwierigkeiten beeindrucken lassen sollten. Es hat wahrscheinlich schon ein zwingendes Element, dass wir diesen Bereich einmal anschauen und eine Regulierung, in einem liberalen, aber kontrollierten Rahmen, erstellen lassen sollten.