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Dobler Marcel · Nationalrat · 2025-09-11

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-11

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung des Kartellgesetzes. Ich nehme gerne im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zu der letzten verbleibenden Differenz bei Artikel 5, bei dem es zwei Minderheitsanträge gibt.

Bei Artikel 5 geht es um den umstrittensten Teil dieser Vorlage, und zwar um die Frage, ob wir zur durch das Gaba-Urteil des Bundesgerichts neu ausgelegten Rechtsprechung [PAGE 1457] zurückkehren. Wir empfehlen Ihnen, bei Artikel 5 Absatz 1bis die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und die Kartellrechtsverschärfung, die vom Bundesgericht eingeführt wurde, in diesem Fall rückgängig zu machen. Wenn Sie die Mehrheit unterstützen, setzen Sie den von beiden Räten unterstützten Vorstoss Français um. Er fordert, bei unzulässigen Wettbewerbsabreden die Erheblichkeitsprüfung einzelfallweise in einer Gesamtbeurteilung anhand qualitativer Elemente in Form von Erfahrungswerten und quantitativer Elemente in Form der konkreten Umstände auf dem relevanten Markt wiedereinzuführen.

Die Minderheit I (Michaud Gigon), gemäss Ständerat, will zur Situation vor dem Gaba-Urteil zurückkehren, was wir in diesem Rat bereits ablehnten. Der Antrag der Minderheit II (Bertschy) kam neu in der Differenzbereinigung im Ständerat dazu. Er erweckt aufgrund des gleichen Textes an einer anderen Stelle, nämlich bei Absatz 2 Buchstabe b, den Anschein, dass es einen Kompromiss an anderer Stelle gibt. Tatsächlich macht diese Minderheit aber etwas komplett anderes, was die Verwaltung bestätigte: Sie verschiebt die Einzelfallprüfung von der Erheblichkeitsprüfung zur Prüfung bei der wirtschaftlichen Effizienz, wo sowieso bereits eine Einzelfallprüfung stattfindet, und ist somit rein theoretischer Natur. Das hätte in der Praxis keine Wirkung. Bei der Mehrheit und der Minderheit I geht es um die Frage, ob man gemäss der Rechtsprechung vor oder nach dem Gaba-Urteil handeln will. Bei der Minderheit II geht es um etwas völlig anderes, ohne nachvollziehbare Wirkung in dieser Frage. Man würde also auch zur Situation vor dem Gaba-Urteil zurückkehren. Es ist nicht, wie dargestellt, ein Kompromiss. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

In der Kommission haben wir bei Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a die Änderungen gemäss Beschluss des Ständerates bzw. Einzelantrag Würth ohne Minderheitsantrag übernommen. Dieser regelt im Kern, dass bekannt gegebene Bruttopreise und Katalogpreise nicht mehr automatisch als Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs gelten. Weiter haben wir, wie schon bei der ersten Ratsdebatte im Nationalrat, die Begrenzung der Lohnkosten von Sportclubs ohne Minderheit aus der Vorlage gestrichen. Zu diesem Punkt gab es keine Vernehmlassung. Der Beschluss des Ständerates ist zwar nun an einem anderen Ort im Gesetz, inhaltlich aber genau der gleiche. Dementsprechend und mit der gleichen Argumentation haben wir diesen erneut entfernt und gestrichen.

Ich danke Ihnen, dass Sie bei der letzten Differenz die Mehrheit unterstützen.

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