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Germann Hannes · Ständerat · 2025-09-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-15

Wortprotokoll

Es lohnt sich auf jeden Fall, weiterhin eine Gesamtsicht zu fordern - im Interesse des Finanz- und Werkplatzes Schweiz. Wir haben zwar Verständnis für die Argumentation der Gegenseite, also der Minderheit, wonach der Motionstext die Kompetenzordnung zwischen Bundesrat und Parlament tangiere. Das Argument, es würde damit eine Verzögerungstaktik betrieben, lehne ich allerdings entschieden ab. Für mich stehen bei dieser Motion nicht institutionelle oder prozessuale Aspekte im Vordergrund, sondern vielmehr der inhaltliche Kern, die Gesamtsicht.

Die vom Bundesrat im Juni präsentierte Regulierungswelle umfasst rund 30 Massnahmen, welche zeitlich gestaffelt und verteilt auf mindestens sechs verschiedene Vorlagen umgesetzt werden sollten. Der bundesrätliche Fahrplan sieht aktuell so aus: Die Änderung der Eigenmittelverordnung betreffend Kapital- und Liquiditätsmassnahmen ist aktuell in der Vernehmlassung. Die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung betreffend die Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen ist von September 2025 bis Januar 2026 geplant. Auch für weitere Massnahmen auf Gesetzesstufe - da geht es dann unter anderem um das Verantwortlichkeitsregime, um Vergütungsregimes, um Bussen - ist die Vernehmlassung in der ersten Jahreshälfte 2026 geplant. Die Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung, wo es um die Mindestanforderungen an die Liquidität geht, ist ebenfalls in der ersten Jahreshälfte 2026 geplant. Die Änderung des Bankengesetzes hinsichtlich des sogenannten Public Liquidity Backstops ist in der Kommission vorerst sistiert worden. Dort war aber eine klare Mehrheit der Ansicht, dass es diesen PLB wahrscheinlich braucht. Trotzdem haben wir entschieden: Nein, wir wollen das als Gesamtes anschauen und hier nicht vorpreschen, um uns dann wieder weltweit als Musterknaben zu präsentieren.

Dann kommen auf der Verordnungsstufe weitere Massnahmen hinzu, unter anderem institutsspezifische Eigenmittelzuschläge. Hier ist dann im Anschluss an die Gesetzesarbeiten eine Vernehmlassung geplant. Diese Vorlagen werden allesamt massive Auswirkungen auf die Banken und die Realwirtschaft haben. Als gesetzgebende Instanz müssen gerade wir im Ständerat uns dieser grossen Tragweite bewusst sein. Es ist daher entscheidend, bedeutende politische Weichenstellungen in Kenntnis aller Massnahmen und von deren Wechselwirkungen sowie einer fundierten Regulierungsfolgenabschätzung als Gesamtpaket beurteilen zu können und die Massnahmen entsprechend diesem Wissen zu treffen.

Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele: Das Eigenkapital und die Abwicklungsplanung müssen in einem Verhältnis zueinander stehen. Das hat sogar Bundespräsidentin Keller-Sutter schon mehrfach wiederholt. Das AT1-Kapital weist selbstverständlich Abhängigkeiten zur Regulierung der Frühintervention usw. auf.

Aktuell ist eine Gesamtschau kaum möglich. Der Bundesrat respektive die Verwaltung will nun via Verordnung mit einzelnen Massnahmen vorpreschen und der für die Gesetzgebung zuständigen Legislative - dem Nationalrat und dem [PAGE 846] Ständerat, also uns - zuvorkommen. Das geht für mich überhaupt nicht, das ist nicht akzeptabel.

Frau Bundespräsidentin, Ihren gesetzgeberischen Eifer in Ehren, ich habe Verständnis dafür, dass Sie Nägel mit Köpfen machen wollen. Aber wir müssen uns auch Fragen stellen, unter anderem diese zwei:

1.[NB]Ist es wirklich sinnvoll, dass der Bundesrat während der laufenden Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung über eine einschneidende Verschärfung der Eigenkapitalregulierung befindet, obschon er die gesamtheitlichen Auswirkungen des Massnahmenpakets erst auf einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt hat? Wir machen also mal etwas. Wir wissen zwar noch nicht, was es bewirkt, aber wir machen es mal. Das ist doch keine seriöse Gesetzgebung.

2.[NB]Ist es wirklich sinnvoll, die Eigenmittelverordnung ausländischer Beteiligungen vorzeitig und losgelöst von den übrigen Massnahmen zur Weiterentwicklung des Too-big-to-fail-Regimes zu diskutieren? Mit den vorgezogenen Massnahmen geben Sie das gesamte Instrument im Wesentlichen jener Behörde in die Hand, die mit der willkürlichen Aufweichung der Kapitalbestimmungen - Kollege Ettlin hat es mit dem regulatorischen Filter als Stichwort noch einmal angesprochen - die fragwürdigen Geschäftstätigkeiten und das nicht nachhaltige Geschäftsmodell der fallierten CS begünstigt hat. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

Letztlich müssen wir uns auch fragen, ob es richtig ist, die UBS als Retterin in der damals unglaublich schwierigen Situation, in der der Bundesrat die Entscheide fällen musste, im Voraus abzustrafen. Das können Sie natürlich hier drin entscheiden. Klar bestehen bei der Bank international gewisse Risiken, wie es bei allen anderen international tätigen Banken auch der Fall ist, aber sie steht international auch in einem brutal harten Wettbewerb. Wir wissen, wie sehr uns ausländische Finanzplätze um unsere Vermögensverwaltung beneiden und uns dieses Geschäft noch so gerne abjagen würden. Auch vor diesem Hintergrund sind wir gut beraten, Zurückhaltung zu üben.

Ich könnte mich ja zurücklehnen und sagen, die sollen mal machen. Ich bin Präsident einer kleinen Bank, Kategorie 5. Diese wird am Schluss dann auch betroffen sein. Es heisst zwar immer, das werde nur für die grossen Systemrelevanten gemacht, aber ich bin mir völlig sicher, dass das Auswirkungen auf alle Institutionen haben wird. Ich könnte mich jetzt zurücklehnen und sagen, ja, es ist mir egal, wenn die UBS geschwächt wird, aber das wäre ein sehr, sehr kurzsichtiges Argument.

Ich möchte noch zwei Bemerkungen zum Votum des Minderheitssprechers zu den Eigenmitteln machen. Es wurde argumentiert, wir hätten Basel III letztlich einseitig eingeführt. Das hat vielleicht zu einer Stärkung des Finanzplatzes, aber nicht zu günstigeren Krediten geführt. Was ich auf dem Markt wahrnehme, ist, dass Basel III zu einer Verteuerung geführt hat. Für KMU ist es ungleich schwieriger geworden, Kredite zu den gleichen Konditionen wie zuvor zu erhalten. Vielleicht hilft uns jetzt die Tiefzinsphase, diese Entwicklung ein wenig zu übertünchen, aber was gesagt wurde, ist eine Täuschung, und diese bestreite ich hier drin vehement.

Es wurde behauptet, mit der Motion würden wir in die Kompetenzen der Exekutive und der Verwaltung eingreifen. Ja, um Himmels willen, wie kommen Sie denn darauf, Kollege Hegglin? Normalerweise machen doch wir hier drin die Gesetze, und der Bundesrat macht nachher die Verordnungen, wenn ich das richtig sehe. Hier wird plötzlich das Gegenteil verlangt: Die Verwaltung respektive der Bundesrat soll eine Verordnung machen, und wir sollen dann schauen, wie wir die Gesetzgebung richtig hinkriegen. Am Schluss kann man dann schon wieder sagen, der Gesetzgeber habe versagt, wenn das Ganze nicht funktioniert, aber dieses Vorgehen weise ich in aller Form zurück. Ich finde, wir sollten es auch hier bei den normalen Abläufen belassen.

Wir sind auch gut beraten, bei dieser Gesetzgebung darauf zu achten, wie wir den Interessen des Banken- und Finanzplatzes, aber auch den berechtigten Interessen der Steuerzahlenden und nicht zuletzt auch den Interessen der Eidgenossenschaft am besten dienen können. Das muss unser Antrieb sein, das ist mein Antrieb. Diese schwierige Aufgabe können wir dann am besten lösen, wenn wir dies im Rahmen eines Gesamtpaketes tun können, und genau das fordert Kollegin Tiana Moser respektive diese Motion aus der WAK.

Ich bitte Sie darum, die Motion anzunehmen.