Triponez Pierre · Nationalrat · 2003-09-17
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-17
Wortprotokoll
Bei aller Anerkennung gegenüber der familiären und gesellschaftlichen Bedeutung der Adoption und dem persönlichen Engagement von Adoptiveltern empfiehlt Ihnen eine klare Mehrheit unserer Kommission nachdrücklich, den vom Ständerat in die Vorlage aufgenommenen Adoptionsurlaub ohne Wenn und Aber zu streichen, und zwar mit folgender Begründung:
Meine Parlamentarische Initiative vom 20. Juni 2001, welche breit abgestützt hier in diesem Rate von weit über 110 Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Mitte unterzeichnet wurde, schliesst - das sage ich auch Frau Maury Pasquier nochmals - einen Einbezug der Adoption ganz klar aus. Sie lautete nämlich wörtlich: "Der Kreis der entschädigungsberechtigten Personen ist auf Mütter auszudehnen, die während der Schwangerschaft als Arbeitnehmerin oder als Selbstständigerwerbende versichert waren."
Mit dieser unmissverständlichen Formulierung mit der Schwangerschaft als Voraussetzungskriterium wollten die Initiantinnen und der Initiant - das sage ich auch Herrn Studer ganz klar - ausdrücklich das klare Nein des Volkes vom 13. Juni 1999 zur Mutterschaftsversicherungsvorlage respektieren und die damals am meisten kritisierten Elemente, die letztlich zu einem Volksnein geführt haben, in der neuen Vorlage explizit ausschliessen. Die Ehrlichkeit zumindest gebietet es uns, glaube ich, uns an diese Tatsache zu erinnern.
Auch der Bundesrat hat diese klar gefasste Initiative in seiner Stellungnahme vom 6. November 2002 begrüsst und hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlage der SGK-NR eine vollkommen angemessene Lösung sei, um die letzte grosse Lücke im Schweizer System der sozialen Sicherheit zu schliessen. Explizit schrieb er in seinem Bericht damals übrigens, der Bundesrat sei überzeugt, dass man mit einer grosszügigeren Lösung - dabei erwähnte er ausdrücklich auch die Adotption - riskieren würde, das gleiche Schicksal wie bei der Vorlage von 1999 zu erleiden.
Ein Adoptionsurlaub entspräche aber auch nicht dem Auftrag unserer Bundesverfassung: Artikel 116 Absatz 3 der revidierten Verfassung sieht keinen Anspruch auf einen Adoptionsurlaub vor, aber er sieht eine Mutterschaftsversicherungslösung vor. Ebenso wenig - auch das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein - finden sich irgendwelche Anhaltspunkte in irgendwelchen internationalen Vereinbarungen, welche unser Land beispielsweise mit der EU oder mit der Uno abgeschlossen hat.
Auch der Bundesrat stellt fest, dass die vorgeschlagene Lösung mit dem internationalen und dem europäischen Recht vereinbar sei.
Jetzt Folgendes: Ein Adoptionsurlaub im Sinne der ständerätlichen Lösung bringt eine Ungleichbehandlung, und er entspricht in keiner Art und Weise einer gesundheitsbedingten oder sozialpolitischen Notwendigkeit. Es fehlt insbesondere, Herr Studer, das im schweizerischen Arbeitsrecht verankerte Arbeitsverbot, welches es bekanntlich Müttern nach der Geburt während acht Wochen verbietet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dementsprechend sieht übrigens auch unser bisheriges Obligationenrecht - da sehen Sie die sachlichen Zusammenhänge - zwar eine Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers nach der Geburt für eine begrenzte Zeit vor, aber doch nicht für eine Adoption. [PAGE 1340]
Man ersieht aus all dem auch die Unsicherheit des Ständerates, der ja keinen vierzehnwöchigen Adoptionsurlaub vorgeschlagen hat, sondern irgendeine künstliche Lösung mit vier Wochen vorschlägt - und dann noch begrenzt auf die Alterslimite von vier Jahren. Was ist denn, wenn des Adoptionskind viereinhalb Jahre alt ist? Was gilt jetzt: Der Zeitpunkt, wenn es den ersten Kontakt hat, oder wenn die Adoption erfolgt ist? Überlegen Sie sich doch bitte, ob Sie hier nicht auch sachlich ein Problem schaffen und eine Lösung vorschlagen, die ohnehin eine Ungleichbehandlung enthält. Denn dieser Adoptionsurlaub von vier Wochen ist doch etwas ganz anderes und nicht mehr etwas sozialpolitisch Motiviertes.
Zusammenfassend ist die Kommissionsmehrheit der Überzeugung, dass die Lösung des Ständerates sowohl sachlich als auch referendumspolitisch - dieses Wort darf man in diesem Zusammenhang erwähnen - unbedingt abgelehnt werden muss. Ich bitte Sie eindringlich, auf die Adoptionsurlaube zu verzichten und unserem Beschluss zu folgen.