Andrey Gerhard · Nationalrat · 2025-09-15
Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2025-09-15
Wortprotokoll
Es ist jetzt fast ein bisschen langweilig; ich werde in die gleiche Kerbe hauen. Dass ich als Fraktionsredner gerade nach Kollege Glättli spreche, hatte ich so nicht antizipiert. Aber ich präsentiere Ihnen die Geschichte noch ein bisschen in anderen Worten.
Die Armee habe ein Alimentierungsproblem: Das ist dieser gebetsmühlenartig wiederholte Glaubenssatz, den wir jetzt immer wieder hören. Dieses Alimentierungsproblem ist aber ein Scheinproblem. Es leidet am gleichen Symptom wie Michael Endes Scheinriese. Je näher es einem kommt, desto kleiner wird es, weil es eben ein konstruiertes Problem ist. Die Armee, wir haben es gehört, liegt im Gegenteil sogar über der gesetzlichen Alimentierungsobergrenze. Seit Januar 2023 verstösst der Bundesrat damit gegen das Legalitätsprinzip.
Rechtsstaatlich fragwürdig ist es, diesen Rechtsbruch nachträglich durch eine Gesetzesanpassung geradebiegen zu wollen. Und auch mit der heute behandelten Revision des Militärgesetzes geht es uns weniger darum, Probleme der Armee zu lösen, als darum, einmal mehr einen unliebsamen Zivildienst zu schwächen. Er wird schrittweise unattraktiver gemacht, auch mit dieser heute behandelten Vorlage. Die Grünen stellen sich gegen diese Scheinlösung und fordern eine offene, demokratisch kontrollierte Armee-Entwicklung.
Konkret nun zur Vorlage 1, zu der Änderung des Militärgesetzes: Da lehnen wir beispielsweise die Rückerstattungspflicht für Kosten von zivil nutzbaren Ausbildungen klar ab. Wer aus Gewissensgründen in den Zivildienst wechselt, darf nicht finanziell bestraft werden. Das Recht des Ersatzdienstes ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Grünen fordern eine klare Ausnahme für Zivildienstleistende und andere Härtefälle.
Ebenso kritisch sehen wir die Ausweitung der Bundesratskompetenzen bei bewaffneten Einsätzen. Der Bundesrat soll künftig bis zu 18 bewaffnete Armeeangehörige ohne parlamentarische Genehmigung einsetzen können, im In- und Ausland. Mit dieser Erhöhung von 10 auf 18 Armeeangehörige können wir leben. Wir möchten aber eine Ausweitung, wie sie der Ständerat fordert, ganz sicher nicht. Hier fordern die Grünen klare Grenzen und parlamentarische Kontrolle.
Hingegen anerkennen auch wir einige tatsächliche Verbesserungen in der Überarbeitung der behandelten Vorlage. So begrüssen wir beispielsweise die Bestimmungen zur Flexibilisierung der Ausbildungsmodelle und zur Digitalisierung der Verwaltung im Militärgesetz. Die Einführung von Systemsoldatinnen und -soldaten und die Möglichkeit, Wiederholungskurse bedarfsgerecht zu gestalten, sind sinnvoll.
Bei der Vorlage 2, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, unterstützen die Grünen die Aufhebung der veralteten VBVA und die Integration relevanter Bestimmungen ins Militärgesetz.
Ich komme noch einmal zum Pièce de Résistance, der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee, der Vorlage 3. Wir werden wahrscheinlich nachher darauf eintreten, wenn Sie Kollege Glättli nicht folgen werden. Ich möchte aber hier schon festhalten, dass wir Grünen ganz klar ablehnen, dass die Überschreitung des Armee-Effektivbestands neu einfach erlaubt werden soll. Der aktuelle Bestand ist seit Jahren zu hoch und damit illegal; eine nachträgliche Legalisierung ist rechtsstaatlich fragwürdig. Wenn der Bundesrat mehr Spielraum braucht, muss er das offen begründen, mit Zahlen, mit Modellen und Kosten. Die Grünen fordern hier Transparenz und nicht Zahlentrickserei.
En conclusion, le groupe des Verts salue les efforts visant à moderniser l'armée et à mieux concilier service militaire et vie professionnelle, mais il refuse les mesures qui affaiblissent le droit au service civil, qui contournent la transparence budgétaire ou qui étendent les pouvoirs du Conseil fédéral sans contrôle parlementaire. L'armée doit rester une institution démocratique, contrôlée, milicienne et compatible avec les droits fondamentaux. Nous demandons au Parlement de corriger les dérives de cette révision et de renforcer la confiance dans une politique de sécurité fondée sur la transparence et le respect du droit.