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Götte Michael · Nationalrat · 2025-09-15

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-15

Wortprotokoll

Es ist schon fast müssig, sich dafür rechtfertigen zu müssen, warum es diese gesetzlichen Anpassungen braucht. Es ist, glaube ich, klar: In der geopolitischen Lage, in der wir uns aktuell befinden, brauchen wir eine starke, funktionierende Armee, und diese starke, funktionierende Armee regeln wir über das Militärgesetz. Dieses wird uns hier in einer guten Vorlage präsentiert. Wenn ich von einer guten Vorlage spreche, dann kann ich es vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion begrüsst sowohl die Stossrichtung der Änderungen im Militärgesetz wie auch jene in der Verordnung.

Wir anerkennen die Bemühungen, den Militärdienst flexibler zu gestalten, die Vereinbarkeit mit dem Zivilleben zu verbessern und die Strukturen der Armee an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen - es braucht eine Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse. Dazu gehört auch, dass wir den Armeebestand entsprechend regeln, d.[NB]h., dass wir keine fixen Obergrenzen mehr festsetzen, sondern so vorgehen, wie es die Mehrheit unserer Fraktion vorschlägt. Das ist ein extrem wichtiger Schritt, damit unsere Armee weiter mit dem Milizgedanken funktionieren kann.

Wir stehen der Vorlage aber auch kritisch gegenüber, denn viele Anträge greifen zu kurz und lassen zentrale Probleme ungelöst. Ein grosses Manko der Vorlage ist, dass [PAGE 1529] keinerlei Massnahmen zur Reduktion der zahlreichen Abgänge in den Zivildienst vorgesehen sind. Gerade hier bestünde dringender Handlungsbedarf, wenn wir die personelle Substanz unserer Armee sichern wollen. Positiv hervorheben möchte ich den Ausbau der zivil-militärischen Zusammenarbeit und die Stärkung von Forschung und Entwicklung im Inland. Diese Schritte sind richtig und liegen im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Gleichzeitig erfüllt es uns mit Sorge, dass die Digitalisierung sämtlicher Dienstprozesse ohne klare Redundanzen geplant wird. Damit wird ein Sicherheitsrisiko geschaffen für den Fall, dass zentrale Systeme ausfallen. Wir erwarten vom Bundesrat, dass analoge Kompetenzen in kritischen Bereichen wie Mobilmachung und Logistik erhalten bleiben.

Ganz klar lehnt die SVP-Fraktion die geplante Umstellung sämtlicher Rechtsgrundlagen auf die sogenannte genderneutrale Sprache ab. Das ist eine reine Arbeitsbeschaffungsmassnahme ohne Mehrwert für die Einsatzbereitschaft der Armee. Mit genderneutralen Reglementen werden wir im Ernstfall keinen Gegner abwehren können, mit einem fünfhundertseitigen Wörterbuch für diskriminierungsfreie Sprache schlagen wir ihn höchstens in die Flucht. Unser Gesetz ist klar und gut verständlich. In dieser Angelegenheit braucht es kein ideologisches Experiment, schon gar nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Darum haben wir in der Kommission zwei Anträge eingebracht, die als Minderheiten noch im Detail ausgeführt werden. Der eine Minderheitsantrag betrifft Artikel 11 Absatz 1. Dort fordern wir, dass die bewährte lesbare Sprache im Gesetz beibehalten wird. Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 49 Absatz 4. Dort geht es darum, den Zusatz zu streichen, der eine Verkürzung der Rekrutenschule für bestimmte Funktionen ermöglichen würde.

Unsere Armee ist ein zentraler Pfeiler der Sicherheit unseres Landes. Sie muss modern, einsatzbereit und professionell sein bzw. wieder werden. Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage daher mit den nötigen kritischen Anmerkungen. Wir wollen sinnvolle Ansätze mittragen, aber auch dort korrigierend eingreifen, wo die Substanz unserer Milizarmee und damit die Sicherheit unseres Landes gefährdet werden könnten.

Aus den erklärten Gründen bitte ich Sie daher um Eintreten auf alle drei Vorlagen und anschliessend um die entsprechenden Zustimmungen, sei das bei den Minderheitsanträgen oder bei den erwähnten Beschlüssen der Kommission.