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Wicki Hans · Ständerat · 2025-09-15

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-15

Wortprotokoll

Sie alle kennen Montesquieu, und Sie kennen seine berühmteste Aussage: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Dieser Ausspruch passt genau zur Diskussion, die wir heute in diesem Bereich führen. Die Regelung privater Sicherheitsdienstleistungen liegt im Grundsatz bei den Kantonen, das müssen Sie einfach auch bejahen, es ist eine Kantonsangelegenheit. Natürlich mag es stossend erscheinen, wenn einige Kantone vermeintlich mangelhafte oder sogar keine Regelungen haben. Doch kann es nicht sein, dass aufgrund einiger Negativbeispiele der Föderalismus kurzerhand ausgehebelt wird, umso mehr, als gerade das Westschweizer Beispiel zeigt, wie kantonale Kompetenzen durchaus wahrgenommen werden.

Es muss den Kantonen zugetraut werden, dass sie ihre Probleme selbst lösen können. Ich sage es noch einmal: Wir dürfen durchaus den Kantonen zutrauen, dass sie ihre Probleme lösen. Wenn Sie lange genug die schützende Hand über Ihre Kantone halten, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie in ein paar Jahren alles für Ihre Kantone machen, weil die Kantone nicht mehr anders können, weil Sie immer die schützende Hand über sie gehalten haben. Eine solche nationale Regelung dürfte auch zu zusätzlichen Regulierungen führen, die für gesellschaftliche und wirtschaftliche Aktivitäten problematisch wären - denken wir etwa an Musikveranstaltungen, an Fasnachtsveranstaltungen, an Sommernachtsfeste oder auch an Verkehrsdienste. Ab wann gilt eine Funktion an einem solchen Anlass als sicherheitsrelevant, und wie sieht dann die Ausbildung für diese Person aus, die dort engagiert werden muss?

Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Kosten - wie bei einzelnen oder wie bei zunehmenden Regulierungen üblich - steigen werden, übrigens auch für die kantonalen Verwaltungen. Selbstverständlich ist es naheliegend, dass die Regulierungen dann aufwendiger als die bisherigen Regelungen vieler Kantone sein dürften. Diese zunehmenden Mehrkosten werden dabei nicht nur die privaten Akteure, sondern selbstverständlich auch die öffentliche Hand belasten. Bereits jetzt sind bekanntlich mehrere kantonale Polizeikorps personell am Anschlag. So gibt es etwa in Tourismusgebieten Gemeinden, die zusätzlich private Sicherheitsdienstleister beschäftigen. Dies stellt letztlich auch eine Unterstützung für die Polizei dar. Mit zunehmenden Kosten aufgrund zusätzlicher Anordnungen oder Anforderungen durch Regulierungen könnte dies aus finanziellen Gründen infrage gestellt werden und geriete letztendlich zum Nachteil der öffentlichen Hand und der Polizei selbst.

Bedenklich scheint mir auch, wie leichtfertig wir in einen Markt eingreifen und faktisch eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs in Kauf nehmen. So fiel im Rahmen der Anhörungen auf, wie gerade die grossen privaten Sicherheitsanbieter mit Hinweisen darauf, dass sie die seriöseren Unternehmen in der Branche seien, eine Regelung begrüssen würden. Doch ist es auch offensichtlich, dass es sich gleichzeitig um diejenigen Anbieter handelt, die eine verstärkte Regulierung am einfachsten stemmen könnten. Für die kleineren Anbieter hingegen würden die Hürden höher. Dies kommt letztlich einer Wettbewerbsverzerrung gleich. Ganz zum Schluss [PAGE 865] werden wir dann mit einem Monopol konfrontiert werden, was für die Vereine oder für den Verkehrsdienst ganz bestimmt nicht günstiger wird.

Im Rahmen dieses Geschäfts wurde ebenso suggeriert, dass wir der aktuellen Situation quasi machtlos gegenüberstehen, da das Konkordat der Deutschschweizer Kantone gescheitert sei. Ich hinterfrage aber die Aussage, wonach die bestehende Regelung im Binnenmarktgesetz nicht ausreichte. Diese sieht tatsächlich vor, dass Bewilligungen des einen Kantons auch im anderen zu prüfen und zu genehmigen seien, sofern sie einigermassen gleichwertig sind. Hier haben wir einen zusätzlichen Hebel. Sollte es wirklich Missstände geben, so ist in erster Linie hier anzusetzen. Wenn die Kantone die Gleichwertigkeit genau prüfen, kann einigen Problemen, die in der Motion formuliert werden, begegnet werden.

Damit komme ich zum Ausgangspunkt meines Votums zurück. Es ist vor diesem Hintergrund nicht nötig, eine nationale Regulierung zu schaffen. Zudem würden wir mit einer solchen Regelung ein paradoxes Signal aussenden. Denn für die Polizei, ein Kernelement staatlicher Souveränität, verbleiben weiterhin die kantonalen Polizeigesetze. Aber für die privaten Sicherheitsdienste, die nicht annähernd die gleichen Kompetenzen aufweisen, soll nun der Bund gleich die ganzen Rahmenbedingungen festlegen? Lassen wir es doch nicht so weit kommen.

Ich empfehle Ihnen namens unserer Minderheit, die Motion abzulehnen.