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Schmid Martin · Ständerat · 2025-09-15

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-15

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen den Antrag, meine Motion 25.3624, "Lernenden für die gesamte Lehrzeit die Grenzgängerbewilligung erteilen", anzunehmen.

Wie Sie der Antwort des Bundesrates entnehmen konnten, war es früher einmal unklar, ob man auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger für die gesamte Lehrzeit eine Bewilligung erteilen konnte. Es wurde dann auf Antrag der Kantone - das muss man hier zugeben -, weil gewisse Vollzugsfragen bei diesen aufgekommen waren, vom SEM einheitlich festgelegt, dass ein Lehrling, der Grenzgänger ist, jedes Jahr neu eine Bewilligung vom Migrationsamt braucht. Im Kanton Graubünden zum Beispiel war früher die Praxis, dass man diese Bewilligung einmal beim Lehrbeginn erteilte. In der Zwischenzeit ist es gesamtheitlich so, dass man den Lehrlingen wie den Studenten jedes Jahr eine solche Bewilligung erteilen muss.

Ich entschuldige mich fast schon dafür, dass ich jetzt eine Motion machen musste. Ich hatte vorweg auch mit dem SEM Kontakt und fragte, ob man das nicht auf dem Verwaltungsweg ändern könne, denn es war eine Verwaltungsanweisung, auch wenn sie später vom Bundesgericht übernommen wurde. Es wurde mir dann von der Verwaltung vielleicht zu Recht gesagt, das müsse der Rat beschliessen, wenn man das ändern müsse. Deshalb muss ich jetzt Sie belästigen. Lieber hätte ich das auf dem kleinen Dienstweg gemacht. Ich bin aber überzeugt, dass es richtig ist, das gerade bei Lehrlingen zu Beginn der Lehrzeit zu prüfen und diese Bewilligung für die gesamte Lehrzeit auszustellen. Ich bin auch der festen Meinung, dass hier kein Missbrauch besteht.

Im Unterschied zum Bundesrat möchte ich auch noch die anderen Gesetzesbestimmungen zitieren, welche betreffend Lehrlinge zu beachten sind. Wir alle wissen es: Lehrlingsverträge sind von den Kantonen zu prüfen. Die Rolle der Kantone liegt nicht nur in der Genehmigung und Registrierung von Lehrverträgen, sondern diese kontrollieren auch die Lehrbetriebe. Die Kantone übernehmen ferner die Aufsicht über den Ausbildungsverlauf und sind die Anlaufstelle bei Konflikten. Gerade Lehrlingen kann der Kanton die Bewilligung entziehen, wenn es einen Abbruch des Lehrvertrags gibt. Ansonsten genügt es aus meiner Sicht, eine Bewilligung einmalig zu erteilen. Ich sehe auch schlicht kein Missbrauchspotenzial bei Lehrlingen, die Grenzgänger sind. Es ist in der Schweiz bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern auch sonst die Regel, dass eine fünfjährige Bewilligung erteilt wird. Ich bin überzeugt, dass die Regelung auch für all diejenigen, die das europäische Recht sehr stark gewichten, haltbar ist, weil die Lehrlingsfrage nicht im Freizügigkeitsabkommen geregelt ist. Zu Recht wird das Bundesgericht zitiert, das eine Analogie zu den Studenten herstellt, die ich persönlich nicht teile, weil für Lehrlinge eine ganz andere Aufsicht durch die Kantone gilt als für Studenten.

Per saldo muss ich Ihnen sagen, dass nicht nur bei den Migrationsämtern ein Mehraufwand entsteht, wie es der Bundesrat sagt. Das ist zwar richtig; aber aus meiner Sicht hat der Bundesrat vergessen, in seiner Antwort darauf hinzuweisen, dass auch ein Mehraufwand für die Betriebe entsteht, weil sie diese Bewilligung jährlich eintragen müssen. Es ist auch ein Mehraufwand für die betroffenen Lehrlinge. Im Sinne einer Deregulierung, im Sinne des Entschlackens der administrativen Abläufe und auch einer Konzentration der Mitarbeitenden in den Migrationsämtern auf die wichtigen Aufgaben würde ich Ihnen beliebt machen, hier dieser Motion zuzustimmen, damit Lehrlinge in Zukunft einmal zu Beginn der Lehre diese Bewilligung abholen können und diese dann für die gesamte Lehrzeit ausgestellt wird. Sollte in Einzelfällen Missbrauch betrieben werden, wird den Betreffenden die Bewilligung später entzogen. Nicht alle sollen zudem mit der heutigen Regel beglückt werden. Das ist meines Erachtens zu aufwendig.