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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-09-15

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-09-15

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" wurde am 27.[NB]März 2024 mit 101[NB]382 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie sieht für die direkte Bundessteuer vor, dass die Einkommen von Ehepaaren zusammengerechnet und diese gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden; dies soll in Artikel 128 Absatz 3bis der Bundesverfassung festgehalten werden.

Die Initiative schreibt nicht vor, wie die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare umgesetzt werden soll. Als Modelle der gemeinsamen Besteuerung stehen verschiedene Formen des Splittings sowie eine alternative Steuerberechnung zur Verfügung. Sämtliche Modelle sehen vor, dass der Steuersatz für Ehepaare tiefer ist als derjenige für unverheiratete Personen bei gleichem Einkommen. In den Übergangsbestimmungen ist Folgendes geregelt: Sollten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft getreten sein, stellt der Bundesrat auf dem Verordnungsweg der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer gegenüber, und es wird dann der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt. [PAGE 1543]

Zum Hintergrund: Das Steuerrecht betrachtet Ehepaare heute als Wirtschaftsgemeinschaft. Die Einkommen der Eheleute werden zusammengerechnet. Ehepaare profitieren vom günstigeren Verheiratetentarif und zusätzlichen Abzügen, beispielsweise dem Zweiverdienerabzug. Dies führt dazu, dass Ehepaare je nach Einkommenskonstellation mehr oder weniger Steuern bezahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Tendenziell zahlen Ehepaare, wenn beide Partner verdienen, gegenüber vergleichbaren unverheirateten Paaren mehr Steuern, und sie zahlen umso mehr Steuern, je ähnlicher ihre Einkommen sind. Von einer Heiratsstrafe sind gemäss den jüngsten Schätzungen rund 670[NB]000 Ehepaare betroffen. Fast gleich viele, rund 650[NB]000 Ehepaare, erhalten einen Heiratsbonus. Das geht manchmal vergessen. Das sind tendenziell jene Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit einem tiefen Zweiteinkommen.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Sie steht im Widerspruch zur Steuerreform von Parlament und Bundesrat, also zur Vorlage über die Individualbesteuerung, welche am 20.[NB]Juni 2025 von beiden Räten in der Ausführungsvariante beschlossen wurde. Diese sieht neben der Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe zugleich eine Zivilstandsneutralität vor. Weiter beseitigt sie die höhere Progression auf den Zweiteinkommen. Die Progression startet erneut bei null. So werden die negativen Erwerbsanreize beseitigt.

Ihre Kommission, die WAK-N, nahm die Beratung der Initiative am 1.[NB]April 2025 auf. Sie hörte eine Vertretung des Initiativkomitees sowie der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren an und setzte sich mit den Absichten der Initiantinnen und Initianten und möglichen Umsetzungen auseinander. Ihre Kommission beschäftigt sich aber bereits seit Jahren mit der Thematik der sogenannten Heiratsstrafe wie auch mit der Progressionsstrafe auf den[NB]Zweiteinkommen bei Verheirateten sowie mit den geforderten Umsetzungsmodellen.

Dies tat sie zum Beispiel im Rahmen der Vorlage 18.034 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, die der Bundesrat 2012 in Vernehmlassung gab. Es ging um ein Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung", ein Modell, das von der überwiegenden Mehrheit auch der Kantone in der Vernehmlassung als nicht geeignete Massnahme abgelehnt wurde und das der vorliegenden Initiative sehr ähnlich ist, mit dem Unterschied, dass das Modell damals auch auf kantonaler Ebene vorgesehen gewesen wäre. Die beiden Räte wiesen diese Vorlage 2019 zurück und erteilten den Auftrag, unter anderem eine Vorlage für eine Individualbesteuerung vorzulegen. Beide Ratskammern bekräftigten diesen Auftrag in der Legislaturplanung 2019-2023 erneut. Ihre Kommission, die WAK-N, legte analog zur WAK-S bereits im Januar 2022 die Eckwerte fest. Zudem wurde am 8.[NB]September 2022 auch noch die Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" eingereicht.

In den Beratungen über die Individualbesteuerung in zahlreichen Sitzungen - ich habe sie gezählt, es sind mittlerweile unzählige - wurde also auch gleich der Entscheid über die vorliegende Initiative vorweggenommen, da diese in direktem Widerspruch zur Individualbesteuerung steht.

Die WAK-N bekräftigte erneut die Ablehnung des hier geforderten Modells und beauftragte die Verwaltung, nach den Auswirkungen der Individualbesteuerung auch diejenigen der alternativen Steuerberechnung sowie verschiedener Splitting-Modelle zu berechnen, um im Abstimmungskampf über vergleichbare Datengrundlagen zu verfügen. Auch wenn das hier erst ein Verfassungstext ist: Es wurden dreizehn verschiedene Varianten berechnet, wie man die Initiative umsetzen könnte. Es ist nach der jahrelangen Kommissions- und Verwaltungsarbeit zu diesem Thema keine Rocket Science mehr.

Die konkreten Auswirkungen dessen, wie sich die hier vorliegende Initiative umsetzen lässt, finden Sie unter "Weitere Berichte" in den Unterlagen auf der Parlamentswebseite zum Geschäft 25.018. Sie können die dreizehn verschiedenen Umsetzungsmodelle der Initiative mit der angenommenen Vorlage zur Individualbesteuerung, Geschäftsnummer 24.026, vergleichen. Es existieren erstens Berechnungen zu sämtlichen Kombinationen von Abzügen, die gestrichen oder beibehalten werden können; es wurden zweitens Belastungsrelationen nach Einkommensdezilen und Familien- bzw. Paartyp vorgenommen; drittens wurden Schätzungen zu Mindereinnahmen gemacht; und viertens wurden Berechnungen zu den Beschäftigungseffekten von jedem dieser Umsetzungsmodelle gemacht. Ich kann vorausschicken, dass es kein Umsetzungsmodell für diese Initiative hier gibt. Bei dieser würden alle profitieren, niemand würde schlechtergestellt, die Mindereinnahmen würden sich in einem vernünftigen Mass bewegen, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis wäre effizient. Bei sämtlichen Modellen gäbe es höhere Mindereinnahmen und geringere Beschäftigungseffekte als beim Modell der Individualbesteuerung, das der Rat beschlossen hat. Es gibt auch ungünstigere Belastungsrelationen, insbesondere für den Mittelstand, wenn die Mindereinnahmen auf ein vergleichbares Mass reduziert werden sollen.

Splitting-Modelle sind sehr teuer und volkswirtschaftlich ineffizient. Beschäftigungseffekte von beispielsweise 5900 zusätzlichen Beschäftigten müssten mit Steuerausfällen von 2,7 Milliarden Franken erkauft werden. In der günstigsten Splitting-Variante würden Steuerausfälle von 1,46 Milliarden Franken resultieren. Das ist mehr als doppelt so viel wie bei der Individualbesteuerung. Die Beschäftigungsrelationen sind ungünstig: 40 Prozent der Unverheirateten mit Kindern, auch Alleinerziehende, werden in allen Einkommensdezilen stärker belastet. Auch bei den Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren in den mittleren Einkommensdezilen werden mehr Personen stärker belastet als entlastet. Bei allen steuerbaren Einkommen zwischen 56[NB]000 und 67[NB]000 Franken werden 41 Prozent stärker belastet und nur 3 Prozent entlastet. In dieser Variante resultieren gerade einmal Beschäftigungseffekte von plus 2300 Vollzeitäquivalenten. Der Grund für diese tiefen Effekte ist, dass ein Splitting die Progression auf dem Zweiteinkommen nicht reduziert und ökonomisch starke Abhalteeffekte auslöst.

Das Modell der alternativen Berechnungsmethode kostet viel, wenn man alle Abzüge und Tarife beibehält, nämlich 1,4 Milliarden Franken. Nur dann fallen keine Mehrbelastungen an. Es ist aber mehr als doppelt so teuer wie die Individualbesteuerung, und die Beschäftigungseffekte sind mit 7300 Vollzeitäquivalenten bedeutend tiefer als bei der Individualbesteuerung. Es würden keine weiteren positiven Beschäftigungseffekte auf kantonaler Ebene anfallen. Will man die Steuerausfälle auf ein vertretbares Niveau reduzieren, auf 600 Millionen Franken analog der Individualbesteuerung, resultiert in sämtlichen Einkommensdezilen, ausser bei den 10 Prozent der obersten Einkommen, bei mehr Personen eine Mehrbelastung als eine Minderbelastung.

Wenn Sie die Tabellen anschauen, stellen Sie fest, dass sie grossflächig rot sind: Die Mehrbelastungen sind bei Unverheirateten mit Kindern, bei Verheirateten mit Kindern und ohne Kinder, bei Einverdienerhaushalten genauso wie bei Zweiverdienerhaushalten aus dem Mittelstand häufiger als die Minderbelastungen. Der Grund ist: Wenn wir das Preisschild reduzieren, müssen entweder die Abzüge verringert oder muss der Tarif verändert werden. Das hat Auswirkungen auf vermeintlich Nichtbetroffene, Verheiratete wie Nichtverheiratete.

Weil die Beratungen zu den Änderungen gemäss diesen Steuermodellen in den letzten Jahren so weit vorangetrieben wurden, haben wir in der Kommission detailliert Kenntnis davon, wie sie sich auswirken würden. Wir kennen die Möglichkeit zur Umsetzung dieser Initiative bereits jetzt im Detail. Eine Variante, die gleich viel kostet wie die Individualbesteuerung oder weniger als eine Milliarde Franken mehr pro Jahr, ähnlich gute Belastungsrelationen aufweist und keine Mehrbelastungen zur Folge hat, gibt es nicht.

Ihre Kommission hat umsichtig gearbeitet und schlägt nach Jahren ein Umsetzungsmodell für die Individualbesteuerung vor, das sehr austariert ist: Es werden deutlich mehr Personen entlastet, rund 3,1 Millionen Steuerpflichtige bzw. 50 Prozent; der Anteil der Personen, die eine geringe Mehrbelastung erfahren, ist mit 890[NB]000 bzw. 14 Prozent wesentlich geringer. Insbesondere die mittleren Einkommen werden entlastet, auch wenn sie eine ungleiche Einkommensverteilung von 70 zu 30 aufweisen. Der Grund dafür ist, dass eine [PAGE 1544] Anpassung der Progression und des Steuertarifs vorgenommen wird.

Das Initiativbegehren, zu dem wir heute die Empfehlung beschliessen, kann nicht so umgesetzt werden, dass es die beschriebenen Vorteile entfaltet. Darüber hinaus stellt es keine Zivilstandsneutralität her, sondern eine Besserstellung von Ehepaaren bei den direkten Bundessteuern, und es löst die Problematik der schlechten Erwerbsanreize für Zweitverdienende, meist Frauen, nicht.

Aus all diesen Gründen empfiehlt die Kommission die Initiative mit 13 zu 12 Stimmen zur Ablehnung und unterstützt stattdessen das zivilstandsneutrale Modell der Individualbesteuerung.

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