Gianini Simone · Nationalrat · 2025-09-16
Gianini Simone · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-16
Wortprotokoll
Alla fine quindi anche in lingua tedesca:
Hinsichtlich der wenigen, wohl aber gelebten Differenzen, wie wir gehört haben, zwischen der Mehrheit und der Minderheit zu einzelnen Artikeln gilt für die Detailberatung Folgendes:
Zu Artikel 8 Absatz 3: Die Mehrheit Ihrer Kommission für[NB]Rechtsfragen möchte, dass das Gesuch um Berichtigung fehlerhafter Einträge nicht nur beim Betreibungsamt gestellt werden kann, das den fehlerhaften Eintrag vorgenommen hat. Es soll, damit dieses Instrument genutzt und sein Entbürokratisierungspotenzial ausgeschöpft wird, auch über das zentrale Informationssystem des Bundes möglich sein.
Zum neuen Artikel 8c Absatz 2: Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der Bundesrat für Auskünfte über das zentrale Informationssystem eine automatisierte Identifikation vorsehen muss und nicht nur vorsehen können soll,[NB]wie[NB]es[NB]die Minderheit beantragt. Wir nehmen an, Herr Bundesrat, dass die E-ID angenommen wird, und haben das vollste Vertrauen, dass sie funktionieren wird.
Zu Artikel 12 Absatz 3 bezüglich allfälliger Barzahlungen beim Betreibungsamt: Da folgt die Mehrheit der Kommission dem Entwurf des Bundesrates, der eine neue Limite von 100[NB]000 Franken vorsieht. Diese Limite scheint angemessener zu sein als die von der Minderheit I (Brenzikofer) vorgeschlagene Limite von 15[NB]000 Franken. Sie scheint auch im Hinblick auf die Geldwäschereigesetzgebung zeitgemässer zu sein als der Antrag der Minderheit II (Bühler), die weiterhin keine Limite vorsieht.
Zu Artikel 34 Absatz 1: Die Mehrheit der Kommission will, wie das heute beispielsweise bereits bei Zahlungsbefehlen der Fall ist, dass die Zustellung von Mitteilungen, Verfügungen und Entscheiden immer nur an die betreffende Person erfolgt. Eine, ich würde sagen, starke Minderheit ist hingegen der Meinung, dass das geltende Recht weiterhin gelten soll.
Zusammengefasst sei noch einmal gesagt: Mit der vorliegenden Revision wird den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen, indem die Instrumente des Schuldbetreibungsrechts zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die davon Gebrauch machen, weiter verbessert werden.
Ihre Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen daher einstimmig, die Vorlage anzunehmen.