Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Bundesrat und damit der Minderheit zu folgen.

Nochmals: Wir haben gegenüber 2021 eine Steigerung. Es wurde von der Minderheit gesagt, wir sprechen zwar 2027 von einer leichten Reduktion, aber insgesamt sprechen wir nicht von einer Reduktion, sondern von einer Abschwächung des Wachstums. Wir sprechen hier von 5 Prozent, von 60 Millionen Franken in einem Kredit von durchschnittlich 1,1 bis 1,2 Milliarden Franken.

Ich bin nicht der Meinung, dass man für weniger Geld mehr arbeiten soll. Ich glaube, das dürfen wir von den betroffenen Leuten und Angestellten nicht verlangen. Das ist mir völlig klar. Aber ich meine schon, dass wir eine Hebelwirkung haben. Es wurde gesagt: Die Frequenz steigt, das gibt Mehreinnahmen. Und ich meine auch, dass wir bei einem durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von gut 50 Prozent durchaus auch bei den Preisen, bei den Tarifen eine Möglichkeit haben. Je nach Angebotskategorie liegen viele Kostendeckungsgrade bei minimalen 10 oder 20 Prozent, da sind wir schon sehr tief. Wenn der Bundesrat oder das Bundesamt für Verkehr nun beabsichtigt, bei einem 30-Minuten-Takt oder bei Takten, die über dem 30-Minuten-Takt sind - wenn also häufiger als alle halbe Stunde ein Zug fährt -, einen Kostendeckungsgrad von 30 Prozent zu verlangen, ist das, meine ich, eine relativ bescheidene Anforderung und durchaus im verträglichen Rahmen.

Für den Bundesrat ist klar: Man kann nicht ein Wachstum realisieren und einfach die Leute auspressen. Wir müssen auch bereit sein, über Tarife oder über Auslastungen zu sprechen. Es ist unbestritten, dass wir das tun müssen. Aber der Bundesrat wollte natürlich vorausschauen. Ich glaube, es ist verständlich, dass der Bundesrat nicht ein Entlastungspaket mit einer solchen Massnahme formulieren und Ihnen dann parallel dazu eine Botschaft zum RPV vorlegen kann, die die Massnahme dieses Entlastungspakets nicht beinhaltet. Ich habe schon Verständnis dafür, dass Sie sagen, das komme etwas früh. Aber es ist letztlich im Interesse der Bahnunternehmungen. Wir müssen doch heute sagen, was 2027 gilt, [PAGE 890] damit eben genau diese Massnahmen zur Angebotsgestaltung, diese Effizienzmassnahmen geplant werden können. Wenn wir das erst Mitte 2026 festlegen, wird nicht mehr reagiert werden können. Somit handelt es sich, wenn Sie jetzt der Mehrheit folgen, eben schon ein bisschen um eine Vorwegnahme des Entscheids zum Sparprogramm, das dann in diesem Bereich nicht umgesetzt würde. Ich glaube kaum, dass dann darauf zurückgekommen werden kann. Sonst wäre es für die Bahnunternehmen wirklich sehr schwierig, noch genügend rasch zu reagieren. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass das bereits jetzt umzusetzen ist.

Einfach noch zu den Verhältnissen im Entlastungspaket: Mein Departement ist mit gegen einer Milliarde Franken betroffen. Hier sprechen wir über eine Massnahme von 60 Millionen Franken. Es ist auch eine Massnahme, die nicht wie andere einfach verloren geht, sondern eine, die mit konkreten Massnahmen kompensiert werden kann. Wir wissen, wie es kompensiert werden kann, deshalb besteht eben schon ein Zusammenhang mit anderen Massnahmen. Entweder kritisiert man das Entlastungspaket grundsätzlich und ist auch hier nicht der Meinung, dass man in diese Richtung gehen soll. Wenn man aber in diese Richtung gehen will, dann ist die Frage, wo wir die 60 Millionen Franken alternativ hernehmen. Wenn es beim Verkehr sein soll, stellt sich eben schon die Frage, ob sie aus dem BIF kommen. Dann müsste ich klar sagen: Nein, aus dem BIF dürfen wir es auf keinen Fall nehmen. Dort sehe ich schon einen gewissen Zusammenhang oder eine gewisse Gefahr, dass wir, wenn Sie hier der Mehrheit zustimmen, diese 60 Millionen Franken am Schluss aus Zwang, unter Druck an einem ganz anderen Ort kompensieren müssen, wo wir keine Alternativen sehen - beispielsweise bei den Investitionen - und wo dann wiederum die gleichen Unternehmen betroffen wären.

Ich bin der Meinung, der Antrag des Bundesrates ist tragbar. Es braucht Anstrengungen. Diese Anstrengungen sind für die zukünftige Effizienz der Bahnunternehmen notwendig und in Anbetracht der Frequenzsteigerung und des aktuellen Kostendeckungsgrades auch verhältnismässig.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.