Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2025-09-16

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-16

Wortprotokoll

Ich ergreife das Wort aufgrund der Wortmeldung von Kollegin Graf. Sie hat den Kollegen Engler und Burkart vorgeworfen, sie würden hier ein intransparentes Verfahren wählen. Ich glaube, es ist das Gegenteil der Fall. Ich persönlich bin der klaren Auffassung, dass der ständerätliche Beschluss, das Verbandsbeschwerderecht für alle sechzehn Wasserkraftwerke auszuschliessen, noch besser gewesen wäre. Aus meiner Sicht wäre das nämlich die richtige Beschleunigung gewesen. Die Kollegen Burkart und Engler haben sich jedoch nur die Freiheit genommen, diese Anträge in den Rat zu tragen. Sie hätten sie direkt in die Einigungskonferenz bringen können. Dann hätte überhaupt keine Debatte stattfinden können. So können wir hier zuerst einmal darüber debattieren, zumal unser Ergebnis so oder so später noch in die Einigungskonferenz gehen wird. Insofern würde ich sagen, dass das sogar ein sehr transparentes Vorgehen ist.

Was nämlich hätten Sie gemacht, wenn der Antrag einfach in einer Viertelstunde in der Einigungskonferenz diskutiert worden wäre? Dann hätte man darüber abgestimmt. So aber besteht bis zur Einigungskonferenz die Möglichkeit, auch Ihre Fragen zu klären und nochmals zu diskutieren. In der[NB]Einigungskonferenz[NB]können dann wieder entsprechende Anträge zu dieser offenen Sachfrage auf den Tisch gebracht werden.

Ich habe also die gerade gegenteilige Meinung: Es ist ein sehr transparentes Verfahren. Es ist ein Vorverfahren zur Frage, welche Anträge dann in die Einigungskonferenz kommen könnten. Aus meiner Sicht ist das ein möglicher Antrag. Es könnte in der Einigungskonferenz aber auch wieder einen Rückfall auf die vorliegende Position der Mehrheit zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts geben. Einfach so viel zu dieser Frage.

Zur Beschleunigung: Ja, beschleunigt wird das Ganze, der Zubau der erneuerbaren Energie, wenn niemand das Referendum ergreift. Diejenigen nämlich, die das Referendum ergreifen, sind die Ersten, die nicht beschleunigen wollen. Der zweite Faktor, der die Beschleunigung betrifft, sind diejenigen Beschwerden, die über alle Instanzen weitergezogen werden. Diese Beschwerdeführer sind verantwortlich dafür, dass es nicht zu einer Beschleunigung kommt - einfach damit wir bezüglich der Frage, wer diese Projekte letztlich verzögert, einmal bei den Fakten bleiben.

Ich habe auch keine Bedenken, Frau Kollegin Graf, dass die Standortgemeinden hier etwas anfechten. Es gibt keinen einzigen Entscheid, den die Standortgemeinde angefochten hat. Schliesslich muss die Standortgemeinde bei einem Wasserkraftwerk ihre Zustimmung geben, die Konzession gewähren und die Baubewilligung erteilen. In der Praxis stellt sich also diese Frage gar nicht, da die Gemeinden vorweg ihre Willensäusserungen machen können. Sie erteilen ja auch die Baubewilligung, sie erteilen Konzessionsverträge. Wenn sie das nicht wollen und nicht einverstanden sind, dann erteilen sie gar keine Bewilligung. Sie haben nie diese Themen weiter angefochten. Dieses Problem stellt sich also, glaube ich, nicht.

Aus meiner Sicht ist es ein Kompromiss, und zwar in dem Sinne, dass die Möglichkeit, auf kantonaler Ebene Beschwerde einzureichen, offenbleibt. Das kann zu einer Verzögerung führen, was der Nachteil der Einzelanträge Engler und Burkart ist. Umgekehrt ist aber ausgeschlossen, dass allein zum Zweck der Verzögerung weitere Einsprachen ans Bundesgericht gemacht werden können. Insoweit wäre die Lösung des Ständerates besser gewesen, aber diese Einzelanträge sind als Kompromiss zu verstehen. Sie geben der Hoffnung Ausdruck, dass die beschwerdeberechtigten Organisationen sich daran erinnern, dass sie sich alle ja am runden Tisch für diese sechzehn Wasserkraftprojekte ausgesprochen haben. Sie haben damit auch zum Ausdruck gebracht, diesbezüglich keine Beschwerden einzureichen und diese Projekte nicht anzufechten. Einzig die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat beim Gornerli-Projekt nicht unterzeichnet. Eigentlich diskutieren wir hier also eine Lex Stiftung Landschaftsschutz, da alle anderen Organisationen, die sich an ihr Versprechen erinnern, so oder so bei diesen sechzehn Wasserkraftwerken keine Beschwerden machen werden. Ansonsten wäre dann dort ein Wortbruch zu konstatieren.

In dieser Abwägung kann ich mit den Einzelanträgen Engler und Burkart leben. Ich möchte aber beantragen, in der Einigungskonferenz, sollte das keine Mehrheit finden, auf den ursprünglichen Beschluss des Ständerates zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei allen sechzehn Wasserkraftwerken zurückzugehen. [PAGE 882]