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Flach Beat · Nationalrat · 2025-09-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-09-16

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, gleich auch für die Fraktion zu sprechen, dann sind wir bei diesem Gesetz nicht nur digitaler, sondern auch etwas effizienter unterwegs.

Ich bitte Sie, bei Artikel 8 Absatz 3 meiner Minderheit zu folgen. Hier geht es darum, dass das Betreibungsregister unter Umständen Fehler enthalten kann. Ein Fehler muss selbstverständlich von Amtes wegen, also wenn das Amt den Fehler selber feststellt, oder auf Antrag einer betroffenen Person hin korrigiert werden. Der Antrag, den jetzt die Mehrheit macht, beinhaltet, dass ein solcher Antrag auch beim zentralen Informationssystem gestellt werden kann. Das ist insofern falsch, als dieses Register nicht dazu da ist, solche Meldungen entgegenzunehmen oder auch materiell zu prüfen. Das können nur die betroffenen Betreibungsämter tatsächlich machen. Vielleicht macht es auch Sinn, dass der Ständerat sich hier noch einmal anschaut, wie der Meccano dann tatsächlich funktioniert.

Auf jeden Fall kann es nicht sein, dass man das Register damit beauftragt, hier einen materiellen Entscheid darüber zu fällen, ob ein Eintrag richtig oder falsch ist. Der Antrag meiner Minderheit geht dahin, einfach mal beim geltenden Recht zu bleiben, damit klar ist, dass ein Fehler beim entsprechenden Betreibungsamt zu melden ist. Es können natürlich auch mehrere Betreibungsämter davon betroffen sein, aber dann muss natürlich eine Koordination gemacht werden. Entsprechend ist es wahrscheinlich das Klügste, das noch einmal anzuschauen.

Bei Artikel 8c geht es eigentlich um eine Kleinigkeit. Hier hat die Mehrheit geschrieben, dass das Betreibungsregister ein digitales System einrichten kann. Sie macht quasi die Vorschrift, dass der Bundesrat eine automatisierte Identifikation vorsieht. Gesetzestechnisch ist es einfach nötig, dass wir hier ein "kann" hineinschreiben, weil diese Identifikation noch nicht bereit ist. Deshalb können wir nicht sagen, dass das zu tun ist, auch wenn ich absolut der Meinung bin, dass die E-ID kommt und dass sie dann hoffentlich sehr bald eingeführt wird und nutzbar ist. Erstens ist die Abstimmung noch nicht vorbei, und zweitens müssen ja die Projekte aufeinander abgestimmt werden. Ich erlaube mir deshalb, Sie zu bitten, meiner Minderheit zu folgen; das ist gesetzestechnisch der richtige Weg.

Bei Artikel 12 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Bundesrat hat 100[NB]000 Franken als Obergrenze definiert, das macht in meinen Augen Sinn. Für die Grünliberalen ist klar, dass es bei diesen Versteigerungen - denken Sie an die Gant eines Bauernhofs, einer Fabrik, eines Gewerbebetriebs, eines Restaurants usw. - einfach üblich ist, gewisse Dinge auch entsprechend mit Bargeld zu bezahlen. Das Risiko ist relativ gering. Bitte streichen Sie aber nicht mit der Minderheit II (Bühler) quasi die Möglichkeit, auch digital zu bezahlen.

Bei Artikel 34 bitte ich Sie, der Minderheit Bregy zu folgen, weil das geltende Recht hier eben auch eine gute Lösung für die digitale Zustellung dieser Entscheide der Behörden enthält.

Zuletzt noch eine Bemerkung: Ich habe beim Eintreten gesagt, dass es in Zukunft auch für den Schuldner einfacher wird. Das betrifft insbesondere die Möglichkeit, digital Rechtsvorschlag zu machen. Es kommt immer wieder vor, dass Personen betrieben werden - ob rechtmässig oder unrechtmässig, steht gar nicht zur Debatte - und es verpassen, Rechtsvorschlag zu machen. Heute ist es so, dass sie es schriftlich tun müssen. In Zukunft soll das eben auch digital möglich sein. Das ist eine der grossen Verbesserungen für die Schuldner. Ich bitte Sie, entsprechend abzustimmen.