Rutz Gregor · Nationalrat · 2025-09-16
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-16
Wortprotokoll
Wahrscheinlich gehört diese Vorlage zu den wichtigsten, die wir in dieser Session behandeln. Dass der Saal so leer und die Stimmung so entspannt ist, ist auf eine Art trotzdem ein gutes Zeichen, weil es zeigt, dass wir nicht in einer akuten Notsituation sind. Es geht uns vielmehr trotz allem noch relativ gut.
Erinnern wir uns an die letzte solche Situation zurück - es ist noch nicht so lange her -, als Notrecht zum Einsatz kam: in der Pandemie. Da waren die Säle deutlich voller. Die Leute kümmerten sich um die Entscheidungen des Bundesrates und interessierten sich dafür, weil sie persönlich betroffen waren. Sie merkten auch, was es heisst, wenn Demokratie plötzlich nicht mehr so stattfinden kann, wie man es sich gewohnt ist, und die Freiheit des Einzelnen plötzlich empfindlich eingeschränkt wird. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich über diese Punkte auszutauschen.
Dass wir uns, der Kommissionssprecher hat es erwähnt, in der Kommission hier über weite Strecken einig sind, ist ein gutes Zeichen. Es ist ein gutes Zeichen für unser System, das breit abgestützt ist, zum Glück, über alle Parteigrenzen hinweg. Trotzdem ist die Frage, die dieser Bericht hier behandelt, eine wichtige Frage, die nicht so einfach zu beantworten ist. Der Staat hat gegenüber der Bevölkerung nicht nur die Pflicht, unverhältnismässige Eingriffe in die individuelle Freiheit zu unterlassen, sondern auch die Pflicht, aktiv zu werden, um das Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft zu wahren, wurde uns in der Kommission berichtet. Es gibt also eine negative Unterlassungspflicht, aber auch eine positive Schutzpflicht der Behörden. Hier wird es dann sehr interessant bis einigermassen gefährlich. Der Kommissionssprecher hat gesagt, die Systemrelevanz des Schutzgutes müsse stets im Vordergrund stehen. Das stimmt selbstverständlich. Aber was verbirgt sich denn hinter all diesen gescheiten Worten?
Einige Punkte, die im Bericht aufgegriffen wurden, begrüssen wir sehr. Es wurde namentlich festgestellt, dass die Anwendung von Notrecht zu einer erheblichen Machtverschiebung im Gefüge der Gewaltenteilung führen könne. Der wichtigste Punkt ist, dass das schon überhaupt erkannt wird. Es gibt auch eine immanente Gefahr für Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien, wenn Notrecht angewendet wird.
Die Folgerungen in diesem Bericht scheinen mir dann aber doch etwas schmal, wenn man sagt, man müsse es eben besser erklären, besser begründen, um so Vertrauen schaffen zu können. Ich glaube, die Hauptgefahr, die wir in den letzten Jahren gesehen haben, und das geht weit über die Pandemie hinaus, ist, dass sich Notrecht mit der immer häufigeren Anwendung normalisiert. Notrecht darf aber nicht zum Normalfall werden. Wir haben es bald überall. Wenn wirtschaftlich irgendwo eine Schwierigkeit besteht, wenn sonst irgendwo eine Dringlichkeit vermutet wird, heisst es: Da müssen wir über Notrecht jetzt sofort etwas machen. Das darf so nicht sein. Notrecht darf nicht zur politischen Routine werden. Und eine Krise - was auch immer das dann ist; jeder Einzelne empfindet das vielleicht etwas anders - darf nicht zum Vorwand für politische Beschlüsse ohne demokratischen Prozess werden. Das ist unser Kernanliegen. Das ist die Frage, welche in diesem Bericht leider nicht im Zentrum steht. Statt Statistiken über Notrechtsverordnungen zu erstellen und statt sich Überlegungen dazu zu machen, wie man es hätte begründen können, nachdem notrechtliche Beschlüsse gefasst worden sind, meinen wir, müsste man sich vor allem überlegen, wie man es künftig verhindern kann, dass man überhaupt in die Situation gerät, dass Notrecht zum Einsatz kommt. Vieles wäre wahrscheinlich auch auf anderem Wege möglich.
Dort, wo es nicht möglich ist, sind wir gefragt. Wir haben es, der Kommissionssprecher hat es gesagt, in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates mit den Vorlagen zur Stärkung des Parlamentes in Krisenzeiten an die Hand genommen. Wir sind jetzt wieder daran mit der Behandlung des Finanzhaushaltgesetzes, wo wir in der letzten Situation, in der Notrecht zur Anwendung gelangt ist, gesehen haben, dass eben auch hier Fragen offen sind. Das Parlament und damit am Schluss auch das Volk muss das letzte Wort haben. Das ist der Kern unserer Demokratie. Dafür müssen wir kämpfen. Und trotz aller guter Begründungen müssen wir schauen, dass Notrecht einfach weniger zum Einsatz kommt. Es ist heute zu normal geworden.