Riem Katja · Nationalrat · 2025-09-16
Riem Katja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-16
Wortprotokoll
Wir beraten heute die Motion "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch". Das Anliegen ist auch für unsere Minderheit klar nachvollziehbar, und auch wir legen grossen Wert auf den Urheberrechtsschutz. Doch die Umsetzung und insbesondere das Timing, wie es hiermit gefordert wird, wären der falsche Weg.
Am liebsten würden wir ein Postulat unterstützen. Das ist aber in diesem Rahmen nicht möglich, deshalb beantragt Ihnen die Minderheit die Ablehnung. Gerne erläutere ich Ihnen unsere Begründung in drei Punkten.
1.[NB]Es ist zu früh für eine Detailregulierung. Der Bundesrat arbeitet bereits an einer umfassenden Strategie zur künstlichen Intelligenz, die im Jahr 2026 vorliegen soll. Diese wird nicht nur Fragen des Urheberrechts, sondern auch Forschung, Wirtschaft, Ethik und internationale Entwicklungen berücksichtigen. Wenn wir jetzt isoliert einen Vorstoss im Urheberrecht durchdrücken, riskieren wir Doppelspurigkeiten und Inkonsistenzen, ein Flickwerk statt einer kohärenten Lösung. Wir riskieren damit mehrmalige Anpassungen des Gesetzes und verhindern die eigentlich gewünschte Rechtssicherheit.
2.[NB]Zu frühe Regulierung hemmt die Innovation. Gerade Start-ups, KMU und Hochschulen sind in diesem noch sehr frühen Stadium der Technologie auf flexible Rahmenbedingungen angewiesen. Insbesondere eine Opt-in-Variante würde dazu führen, dass für jedes Training von KI-Modellen Millionen von individuellen Einverständnissen eingeholt werden müssten. Das wäre in der Praxis nicht machbar und würde die Entwicklung neuer Technologien in der Schweiz massiv bremsen. Selbst mit Ausnahmeregelungen für die Forschung wäre der Transfer in die Wirtschaft blockiert. Die Vertretungen der EPFL und der ETH haben uns dies in den Anhörungen eindrücklich bestätigt. Die Schweiz ist heute mit ihrer KI-Forschung hervorragend positioniert und hat auch viele finanzielle Mittel in diesen Bereich investiert. Es wäre schade, wenn dieser Return on Investment und unsere Wettbewerbsfähigkeit damit nun geschwächt würden. Wir begrüssen deshalb die Anpassung der WBK, welche einen offenen Weg ermöglicht, äussern aber immer noch sehr klare Bedenken dazu.
3.[NB]Bestehende Instrumente greifen, und neue Instrumente können kaum durchgesetzt werden. Das Urheberrecht schützt schon heute die Vervielfältigung und Bearbeitung von Werken. Zugleich enthält es Schranken, die Forschung und Innovation ermöglichen. Bevor wir diese Schranken nun pauschal verengen, sollten wir sorgfältig prüfen, wo wirklich Lücken bestehen und wo es eher um einen besseren Vollzug geht. Zudem wurde uns bei den Kommissionsanhörungen mehrmals erklärt, dass die neuen Regelungen bei den besonders schlagkräftigen Big-Tech-Unternehmen im internationalen Raum sowieso nicht durchsetzbar wären. Die Änderungen sind deshalb schon heute obsolet und schränken KMU ein, welche nicht auf eine grosse Rechtsabteilung zurückgreifen können.
Wir plädieren für Innovation statt Regulation. Ja, wir wollen den Schutz des geistigen Eigentums sichern, aber wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Urheberinnen und Urheber einerseits und den Interessen von Forschung, Innovation und Gesellschaft andererseits. Viele Ziele der Motion lassen sich auch mit bestehenden Mechanismen und durch internationale Kooperationen erreichen.
Ein Nein zur Motion bedeutet nicht, Urheberrechte zu schwächen. Es bedeutet, dass wir eine durchdachte, innovationsfreundliche und international abgestimmte Regulierung wollen. Lassen wir den Bundesrat eine Strategie vorlegen, und entscheiden wir dann gezielt und mit Augenmass. Alles andere wäre vorschnell und würde unsere Innovationskraft schwächen.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag auf Ablehnung zu unterstützen und damit eine sorgfältige Prüfung zu ermöglichen.