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Schneider Meret · Nationalrat · 2025-09-17

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Ich spreche jetzt zum dritten Mal zum Antrag meiner Minderheit und zur Frage, ob wir Übertragungen von Grundstücken und Rechtseinheiten mit einem Wert unter 5 Millionen Franken vom Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes ausklammern sollten, wie es der Ständerat und die Mehrheit der RK-N möchten, und fasse mich entsprechend kurz.

Im Immobiliensektor wäre diese Grenze von 5 Millionen Franken - und mittlerweile finde ich keine adäquateren Worte mehr dafür - schlicht ein Witz. Meine Minderheit beantragt, die Grenze auf 3 Millionen Franken zu setzen, und dies aus folgenden Gründen: Um diese Schwelle zu beurteilen, ist es wichtig, zu wissen, dass die wenigsten Immobilientransaktionen im Bereich von über 5 Millionen Franken stattfinden. Selbst in den teuersten Kantonen und Städten, ich habe es bereits einmal erwähnt, liegt der Medianpreis für ein Einfamilienhaus bei rund 2 Millionen Franken und jener für eine Eigentumswohnung bei rund 1 Million Franken. Darüber hinaus gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen, um Geld durch den Kauf von Immobilien zu waschen. Nicht nur Luxus-, sondern auch Standardimmobilien zur Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten, oftmals in der Gastronomie, ermöglichen es kriminellen Organisationen, unrechtmässig erworbene Gelder kontinuierlich zu waschen. Der Wert kann ausserdem durch weitere Tricks tief gehalten werden, zum Beispiel durch die Beurkundung eines tieferen Betrages als des Verkaufspreises oder durch Kaskadenverkäufe.

Es ist nicht zu erwarten, dass eine Untergrenze von 5 Millionen Franken Wirtschaftskriminelle davon abhalten würde, den Immobilienmarkt für ihre Zwecke zu nutzen, zumal die überwiegende Mehrheit der Immobilien sowieso unter dieser Grenze liegt. Die 5-Millionen-Franken-Ausnahme schlägt eine Bresche in die Schutzmassnahmen gegen Geldwäscherei, die den gesamten Immobiliensektor, der im Bereich der Geldwäscherei eine zentrale Rolle spielt, vom Gesetz ausklammern würde. Mir erschliesst sich die Argumentation für diese Grenze wirklich nicht, und es konnte mir bisher auch niemand aufzeigen, welche Art Immobilien in relevanter Anzahl dann überhaupt noch vom Geldwäschereigesetz betroffen wären. Wir wären tatsächlich alle froh, dieses Gesetz jetzt abschliessen und die Differenzen bereinigen zu[NB]können,[NB]aber[NB]nachzugeben, ist nicht immer klüger. Der sprichwörtliche Esel, also ein Esel mit guten inhaltlichen Argumenten, kann und soll manchmal auch mit Fug und Recht stehen bleiben.

Ich bitte Sie daher, meine Minderheit für eine Grenze von 3 Millionen Franken, die bereits einen Kompromiss darstellt, zu unterstützen.