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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-09-17

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-17

Wortprotokoll

Schon 1984 hat das Bundesgericht in einem Urteil festgehalten, dass die Heiratsstrafe verfassungswidrig ist und demnach abgeschafft gehört. Auch 1984 wurde der Film "Die unendliche Geschichte", basierend auf dem Roman von Michael Ende, erstmals aufgeführt. Im Gegensatz zum Film, wo es um eine geheimnisvolle Welt namens Phantásien geht, von der letztendlich ein leuchtendes Sandkorn übrig bleibt, ist die Abschaffung der Heiratsstrafe erstens keine geheimnisvolle Welt und schon gar keine Fantasie, zweitens nicht aktiv angegangen worden und drittens von keinen Hauptdarstellern geprägt worden.

Zur geheimnisvollen Welt: Die Kantone machen es seit Jahren vor - das Doppeltarifsystem in acht Kantonen, das Vollsplitting in sieben Kantonen, das Teilsplitting in sieben Kantonen, der Einheitstarif in drei Kantonen sowie das Familienquotientensystem zeigen, dass es möglich ist, Ehepaare bundesrechtskonform zu besteuern. Das ist Realität und keine Fantasie, und das kann der Bund im DBG regeln - wenn er das will.

Schauen Sie die Jahresabschlüsse der Kantone und Gemeinden an. Diese waren in den letzten zwanzig Jahren mehrheitlich und über die ganze Schweiz positiv. Die Kantone haben es auch bei fairer Besteuerung der Ehepaare geschafft, die Finanzen im Lot zu halten.

Zu den Aktivitäten: Dass es zur Abschaffung der Heiratsstrafe, welche mehr als 700[NB]000 Doppelverdiener- und Rentnerpaare betrifft, zwei Volksinitiativen der Mitte und mehrere [PAGE 1594] Bundesgerichtsentscheide brauchte und auch mehrere verschiedene Vorlagen des Bundesrates nötig waren, ist tatsächlich eine unendliche Geschichte. Dabei wäre es so einfach: Entweder könnte man ein Vollsplitting auf Bundesebene einführen, was ich vom Bundesrat erwartet hätte, oder eben die vorliegende Initiative deutlich annehmen.

Die Politik hat die Voraussetzungen geschaffen, dass alle Paare - gleichgeschlechtliche oder nicht - heiraten können. Deshalb ist weder die Individualbesteuerung noch der Status quo korrekt. Einzig die Umsetzung der Initiative schafft Abhilfe. Ein Vollsplitting wäre grundsätzlich möglich, die Initiative der Mitte fokussiert gemäss den Übergangsbestimmungen auf die alternative Steuerberechnung. Das ist erstens einfach, da für Paare nur eine Steuererklärung auszufüllen ist, zweitens verfahrensökonomisch, da in der Veranlagung nicht mehr Steuererklärungen bearbeitet werden müssen als bisher, drittens gerecht, da dann Ehepaare nicht mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare, und viertens bürgernah, weil mit der alternativen Steuerberechnung auf jeden Fall der korrekte Steuerwert bzw. das steuerbare Einkommen angewandt wird.

Zu den Hauptdarstellern: Der erste Hauptdarsteller ist der Bundesrat. Frau Bundespräsidentin, die Haltung des Bundesrates, wonach die Beseitigung der Heiratsstrafe ein Ziel ist, freut mich sehr, auch wenn ich den Weg via Individualbesteuerung gar nicht unterstützen kann. Auch bei den Anreizen für die Erwerbstätigkeit hat die Initiative dasselbe Ziel vor Augen - mit der Annahme der Initiative sind diese Anreize ebenfalls möglich.

Der zweite Hauptdarsteller ist die Stimmbevölkerung. Zweimal haben mehr als 100[NB]000 Personen unterschriftlich die faire Ehepaarbesteuerung verlangt. Dieses Mal ist der richtige Zeitpunkt, diese Ungerechtigkeit zu beenden, denn es kann nicht sein, dass Paare, die heiraten wollen, vor der Frage stehen: Willst du mich heiraten oder Steuern sparen?

Menschen heiraten in der Schweiz aus einer Mischung aus Liebe und praktischen Gründen wie finanzieller Absicherung, rechtlicher Sicherheit, Erbschaftsregelungen und dem Wunsch, ihre Beziehung öffentlich zu manifestieren. Dass die Steuern die Heirat oft verhindern und doppelverdienende Konkubinatspartner dann im Alter derzeit noch höhere Altersleistungen aus der AHV generieren, muss nicht sein.

Empfehlen Sie deshalb die vorliegende Initiative zur Annahme, stärken Sie damit das Institut der Ehe, und befreien Sie Paare vor der Heirat von trockenen fiskalischen Berechnungen.