Lexipedia

Stämpfli Fabienne · Nationalrat · 2025-09-17

Stämpfli Fabienne · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Das heutige Steuersystem basiert auf dem Familienmodell der Nachkriegszeit, darauf, dass die Frau nach der Heirat ihre Erwerbstätigkeit für den Rest oder einen Grossteil ihres Lebens aufgibt und [PAGE 1597] entsprechend ab dem Zeitpunkt der Heirat auf der Steuererklärung ihres Ehemannes veranlagt wird.

Heutzutage sind viele Frauen trotz Heirat und Kindern erwerbstätig, gut ausgebildete und gefragte Fach- und Arbeitskräfte. Ihre Arbeit lohnt sich aber nicht. Die heutige, gemeinsame Veranlagung der Ehepaare führt dazu, dass das Einkommen der Zweitverdienenden - in der Regel sind das die Frauen - zu einem deutlich höheren Steuersatz besteuert wird, als dies bei einer individuellen Veranlagung der Fall wäre. Indem ihr Einkommen so einer ungleich höheren Progression unterliegt, lohnt sich unter Berücksichtigung von Kinderdrittbetreuungskosten und Steuern eine Erwerbstätigkeit für sie kaum. Das bestehende Steuersystem setzt also für verheiratete Frauen den Anreiz, nicht oder nur in tiefen Pensen erwerbstätig zu sein. Auf der Steuererklärung sind die Frauen in den allermeisten Kantonen weiterhin die zweite Person nach ihren Ehemännern, sogar wenn sie die Haupt- oder Alleinverdienerinnen der Familie sind.

Die Zeitachse zeigt die bisherige Entwicklung auf: 1971 wurde das Frauenstimmrecht eingeführt. 1984 erfolgte der Bundesgerichtsentscheid, dass die Heiratsstrafe abzuschaffen sei. 1988 trat das neue Eherecht in Kraft. Der Mann ist seither nicht mehr länger Haushaltsvorstand und bestimmt nicht mehr über die Erwerbstätigkeit der Ehefrau. 2021 erfolgte der Bundesgerichtsentscheid, wonach die Ehe keine Lebensversicherung mehr ist; nach einer Trennung oder Scheidung müssen Frauen wirtschaftlich eigenständig werden.

Heute, Mitte der 2020er-Jahre, ist es nun endlich an der Zeit, das Steuersystem an die heutigen Begebenheiten anzupassen und auch den verheirateten Frauen eine eigene Steuererklärung zuzugestehen und sie zu mündigen Steuersubjekten zu erklären, umso mehr, als das Bundesgericht von ihnen einfordert, wirtschaftlich eigenständig zu sein. Die Individualbesteuerung ist also die logische Konsequenz von Frauenstimmrecht, neuem Eherecht und den genannten Bundesgerichtsentscheiden. Sie setzt durchwegs positive Erwerbsanreize für beide Eheleute, unabhängig vom Verdienst des Partners, der Partnerin. Sie stärkt die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen, und sie bringt Zivilstandsneutralität.

Die hier vorliegende Initiative der Mitte steht im Widerspruch zum beschlossenen Projekt der Individualbesteuerung. Sie hält an der gemeinsamen Veranlagung fest, löst die Problematik der schlechten Erwerbsanreize der Zweitverdienenden nicht und optimiert einzig die Steuern, und dies à la carte nur für eine Gruppe, nämlich die Verheirateten. Das wird der heutigen Lebensrealität nicht gerecht.

Nur mit der Individualbesteuerung gelingt es, das Steuermodell der Vergangenheit in die heutige Zeit zu bringen.