Stämpfli Fabienne · Nationalrat · 2025-09-17
Stämpfli Fabienne · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-09-17
Wortprotokoll
Für die Grünliberale Fraktion ist unbestritten, dass nach der gescheiterten Deklarationspflicht ein Verbot von Pelzen und Pelzprodukten, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, erforderlich ist.
Bei der Zucht von Tieren und der Jagd von Wildtieren zur Pelzproduktion werden grausame Methoden wie die Haltung in kleinen Drahtkäfigen, die lebendige Häutung oder die Tötung mit brutalem Totschlag oder Unterwasserfallen eingesetzt. Jährlich werden die Pelze von rund 1,5 Millionen geschlachteten Tieren in die Schweiz importiert. Wir unterstützen deshalb das Anliegen der Pelz-Initiative, den Import von mit solchen Methoden produzierten Pelzen in die Schweiz zu verbieten.
Der indirekte Gegenvorschlag nimmt dieses wichtige Anliegen auf und will die Tierschutzgesetzgebung entsprechend anpassen. Wir unterstützen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser sieht neben dem Importverbot auch ein Handelsverbot mit tierquälerisch erzeugten Pelzen vor. Er geht hier also weiter als die Initiative.
Um die internationalen Handelsverpflichtungen einzuhalten, ist es richtig, dass sich der Gegenvorschlag auf den Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit abstützt. Ebenso wichtig ist, dass tierschutzkonforme Pelze mittels einer Bescheinigung von der Erzeugung bis zur Abgabe an die Konsumentinnen zurückverfolgt werden können und dass Pelze, die widerrechtlich eingeführt werden, beschlagnahmt werden.
Zu den Minderheitsanträgen: Die Formulierung in Artikel 14a Absatz 2, wonach tierquälerische Methoden Methoden sind, bei denen das Wohlergehen der Tiere stark beeinträchtigt wird, stellt einen Widerspruch dar. Wenn das Wohlergehen eines Tieres beeinträchtigt ist, weil es z.[NB]B. Hunger, Schmerzen oder unbehandelte Krankheiten hat, ist dies Tierquälerei. Es braucht keine subjektive Ergänzung, ob das Wohlergehen wenig oder stark beeinträchtigt ist. Wir unterstützen dementsprechend die Minderheit Baumann, welche das Wort "stark" aus dieser Formulierung streichen will.
In den Verordnungen, die der Bundesrat kürzlich in Kraft gesetzt hat, werden verschiedene Methoden ausdrücklich als tierquälerisch bezeichnet, namentlich die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden und die Jagd mithilfe von [PAGE 1616] Tellereisen, Schlingfallen und Unterwasserfallen. Die ebenfalls sehr[NB]qualvollen und aus Artenschutzsicht bedenklichen Schlagfallen, die in der Schweizer Jagd seit Langem verboten sind, werden hingegen in der Verordnung nicht als tierquälerisch eingestuft. Wir bitten deshalb die Frau Bundesrätin um eine Aussage, ob der Bundesrat gedenkt, die Verordnungen dahin gehend anzupassen, dass auch Schlagfallen als tierquälerische Methoden deklariert werden. Falls die Frau Bundesrätin dies nicht bestätigen kann, wird die Grünliberale Fraktion die Minderheit Rosenwasser bei Artikel 14a Absatz 3 unterstützen, die die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden und die Jagd von Tieren mit allen Fallen ausser Kastenfallen als tierquälerische Methoden ins Tierschutzgesetz schreiben will.
Die Mehrheit der Kommission will, dass die Bescheinigungen für die Einfuhr von tierschutzkonformen Pelzen durch international anerkannte Zertifizierungssysteme ausgestellt werden. Die Grünliberale Fraktion ist nicht grundsätzlich dagegen, bestehende international anerkannte Zertifizierungssysteme zu nutzen. Das Problem hier jedoch ist, dass kein bekanntes Zertifizierungssystem die Anforderungen gemäss dem Gegenvorschlag erfüllt. Das bestehende, brancheneigene internationale Zertifizierungssystem Furmark, auf welches hier abgezielt wird, erlaubt sowohl die Haltung in Käfigen mit Gitterböden als auch die Tötung mit Schlag- und Unterwasserfallen - also mehrere klar tierquälerische Methoden, die wir sicher nicht mehr wollen. Nur ein Zertifizierungssystem nach den Kriterien der Schweiz gewährleistet, dass tierquälerische Methoden konsequent unterbunden werden. Die Grünliberale Fraktion wird deshalb bei Artikel 14b der Minderheit Baumann folgen und dem Entwurf des Bundesrates zustimmen. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.
Helfen Sie bitte mit, unterstützen Sie die Minderheiten und den Gegenvorschlag, damit wir in unserem Wirkungsbereich tätig werden und die Tierquälerei für die Produktion von Luxusgütern wirksam verhindern können.