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Giacometti Anna · Nationalrat · 2025-09-17

Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Wir beraten heute über den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte". Die Initiative verfolgt ein berechtigtes Anliegen. Sie will verhindern, dass Pelze, die unter Bedingungen produziert wurden, die mit unserem Tierschutzverständnis unvereinbar sind, in die Schweiz gelangen.

Der Bundesrat hat dieses Anliegen aufgenommen und einen Gegenvorschlag vorgelegt, der über die Initiative hinausgeht. Er schlägt vor, sowohl den Import als auch den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten im Tierschutzgesetz zu verbieten. Das ist ein konsequenter und ausgewogener Schritt, und er ist rechtlich zulässig und politisch tragbar.

Was mir jedoch Sorge bereitet, ist die von der Kommissionsmehrheit beantragte Änderung in Artikel 14b, wonach sich die Beurteilung der Produktionsbedingungen künftig auf internationale Zertifizierungssysteme statt auf das nationale Zertifizierungsprogramm des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stützen soll.

Diese Änderung mag pragmatisch erscheinen. Doch sie birgt erhebliche Risiken. Denn sämtliche international verbreiteten Systeme stammen aus der Pelzindustrie selbst. Sie basieren auf den Welfur-Protokollen, die lediglich den Status quo der industriellen Pelztierhaltung abbilden. Haltung in Käfigen mit Gitterböden, stereotype Verhaltensweisen, Verletzungen und Kannibalismus der Tiere sind dort weiterhin Realität.

Ein solches System darf nicht zur Grundlage unserer Gesetzgebung werden. Es suggeriert Kontrolle, wo in Wahrheit keine stattfindet. Es vermittelt Praktiken, die nach schweizerischem Recht eindeutig als tierquälerisch einzustufen sind. Es ist ein trügerischer Anschein von Legitimität. Das wäre gleichbedeutend, wie wenn der Fuchs den Hühnerstall bewachen sollte.

Dabei ist wichtig zu betonen: Das BLV hat bereits ein eigenes Zertifizierungsprogramm vorgesehen. Dieses kann mit minimalem Mehraufwand umgesetzt werden. Die nötigen Strukturen und die Expertise sind vorhanden.

Es geht also nicht um mehr Bürokratie, sondern um Glaubwürdigkeit und Kontrolle. Wenn wir internationale Labels übernehmen, deren primärer Zweck darin besteht, den Konsumentinnen und Konsumenten ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, ohne die tatsächlichen Produktionsbedingungen wirksam zu verbessern, dann verwässern wir den Gegenvorschlag, und wir untergraben seine Glaubwürdigkeit. Deshalb plädiere ich dafür, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Die Kontrolle durch das BLV bietet die nötige Transparenz und Verlässlichkeit. Sie erlaubt es uns, flexibel auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren und [PAGE 1621] sicherzustellen, dass unsere Standards nicht durch die Interessen der Pelzbranche untergraben werden. Somit werde ich in Artikel 14b die Minderheit Baumann unterstützen.

Ich unterstütze zudem den Minderheitsantrag Rosenwasser zu Artikel 14a, wonach Pelze von Tieren, die in Käfigen mit Gitterböden gehalten oder mit Fallen gejagt wurden, explizit vom Import- und Handelsverbot erfasst sein sollen. Besonders wichtig ist, dass auch Totschlagfallen als tierschutzwidrig gelten. Studien zeigen, dass sie oft zu einem langsamen und qualvollen Tod führen. Die Schweiz soll keine Pelze zulassen, die von Tieren stammen, die qualvoll in Fallen verendet sind.

Wir haben heute die Chance, ein starkes Zeichen für Tierschutz, für Transparenz und für eine Politik zu setzen, die sich nicht hinter scheinbaren Standards versteckt. Ich bitte Sie, dem Gegenvorschlag des Bundesrates zuzustimmen und die beantragte Verwässerung abzulehnen.