Glättli Balthasar · Nationalrat · 2025-09-17
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-17
Wortprotokoll
Manchmal entscheidet man falsch, weil man nichts wissen konnte. Das war der Fall, als wir vor einigen Jahren, auch im Herbst, entschieden haben, das bezahlte Sammeln von Unterschriften nicht verbieten zu wollen. Das war aufgrund der Ereignisse in der Romandie; eingereicht wurde die parlamentarische Initiative 22.471 von unserer Kollegin Léonore Porchet. Wir wussten aber damals noch nicht, dass es Strafanzeigen gab, dass mehr dran war als nur der Ärger über die Sammeltätigkeit von Menschen, die nicht einmal wussten, wofür sie eigentlich auf der Strasse waren.
Heute können Sie nicht sagen, Sie hätten nichts gewusst. Der "Unterschriftenbschiss" wurde vor einem Jahr öffentlich gemacht. Es wurde klar, dass es sich nicht um bedauerliche, aber immer mögliche Einzelfälle handelt, sondern um systematisch kommerziell gesammelte Unterschriften mit einem extrem überdurchschnittlichen Anteil von ungültigen Unterschriften.
Wir wissen, dass die Behörden nur kontrollieren können, ob die Informationen über den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse stimmen, die sie mit dem Einwohnerregister abgleichen. Sie können zudem kontrollieren, ob jemand nicht zweimal seine Unterschrift auf einen Bogen gesetzt hat. Es liegen aber keine Muster vor, die man mit den Unterschriften abgleichen könnte. Man muss allerdings davon ausgehen, dass kommerzielle Sammler massenhaft, sogar quasi aus dem Telefonbuch abgeschrieben haben.
Daher muss man befürchten - man kann es noch nicht sagen, aber man muss es befürchten -, dass es auch Personen gab, die von Unterschriftenbogen, auf denen sich normal, rechtmässig gesammelte Informationen und Unterschriften befanden, kopiert haben, einfach mit einer anderen Schrift. Solche Unterschriften kann jedoch keine Gemeinde, auch wenn sie sehr sorgfältig, kompetent und korrekt arbeitet, aussortieren. Sprich: Wir haben ein systemisches Problem.
Man könnte diesem Problem mit einem Verbot begegnen; das werden Sie beim nächsten Vorstoss diskutieren. Wenn es um so etwas Wichtiges geht, dann müssen wir, dies nach Ansicht der Grünen, auch versuchen, zu jenen, die ein Verbot nicht wollen, eine Brücke zu bauen. Deshalb haben wir diesen Vorstoss eingereicht, der verlangt, dass für das gewerbsmässige Sammeln eine Bewilligungspflicht gelten soll.
Eine Bewilligungspflicht würde das Sammeln regeln. Man könnte daran auch Konditionen knüpfen, die wir noch nicht im Detail festschreiben müssen. Vielmehr würden wir damit dem Bundesrat die Möglichkeit an die Hand geben, auf Verordnungsebene geeignete Massnahmen zu ergreifen, nachdem die Untersuchungen zum Schluss gekommen sein werden, wo was schiefgelaufen ist.
Ich habe es am Anfang gesagt: Wenn man nichts weiss, kann man sich hinter diesem Nichtwissen auch ein wenig verstecken. Heute haben Sie im "Tages-Anzeiger" lesen [PAGE 1637] können, wie die Geschichte weitergeht, dass weiterhin massiv kommerziell gesammelt und dass bereits bei den Gemeinden massiv aussortiert wird.
Die direkte Demokratie ist ein Juwel unseres Landes. Tragen wir Sorge zu ihr. Tragen wir Sorge, dass nicht durch bezahlte Unterschriftensammlerinnen und Unterschriftensammler das, was uns weltweit besonders macht und auszeichnet, unsere Demokratie, in den Schmutz gezogen wird. Hier haben Sie eine massvolle, eine massgeschneiderte, eine dynamische Lösung, die dem Bundesrat die Möglichkeit gäbe, angemessen zu reagieren.