Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-18
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Der Nationalrat ist am Dienstag auf die Vorlage zum Bundesbeschluss zur [PAGE 926] Verordnung (EU) 2024/1351 (AMMR-Verordnung) und zur Verordnung (EU) 2024/1359 (Krisenverordnung) eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 101 zu 72 Stimmen bei 22 Enthaltungen angenommen. Ich habe die Diskussion in Kommission und Rat als ausgesprochen konstruktiv und lösungsorientiert erlebt. Der Grossteil der zuvor bestehenden Differenzen ist ausgeräumt worden. Der Nationalrat hat den Ball, den Sie ihm zugespielt haben, aufgenommen. Er hat wesentliche Bedenken des Ständerates aufgenommen. Es verbleiben jetzt noch zwei Differenzen. Zu diesen nehme ich gerne Stellung.
Zuerst zum Rechtsbeistand während der Dublin-Haft bei Artikel 80b AIG: Der Nationalrat hat am Dienstag beschlossen, dass ein amtlicher Rechtsbeistand bei der Dublin-Haft vorgesehen werden soll. Es geht hier nicht um Haftstrafen wegen Straftätigkeit, es geht um die Administrativhaft. Sie wird von den Kantonen angeordnet, wenn eine Gefahr des Untertauchens oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Das ist in Artikel 76a Absätze 1 und 2 AIG geregelt. Die Einführung des amtlichen Rechtsbeistands war im Nationalrat Teil eines Kompromisses. Die materiellen Gründe, die vorgebracht wurden, hat Ihnen der Präsident der Kommission für Rechtsfragen gut dargelegt. Das waren auch die Punkte, die im Nationalrat erwähnt wurden. Es geht letztlich darum, dass überprüft wird, ob die Bedingungen, die hier formuliert sind, überhaupt eingehalten werden können. Es wurde auch vorgebracht, dass es tatsächlich eine Beschleunigung der Verfahren bedeuten könne, wenn in einem solchen Fall ein Rechtsbeistand sagt, dass es unmöglich sei, gegen einen entsprechenden Entscheid vorzugehen. Auch das kann passieren. Entsprechend klar wurde der neue Artikel im Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz auszuräumen - ich vermute, es wäre die letzte.
Ich begrüsse, dass Ihre Kommission hier dem gesamten Kompromissvorschlag des Nationalrates zustimmen will - auch, und das wurde noch nicht gesagt, weil der Nationalrat hier in dem Sinn schon entgegengekommen ist respektive eine wesentliche Präzisierung vorgenommen hat. Bereits in der ersten Runde hatte der Nationalrat einen Artikel zum amtlichen Rechtsbeistand aufgenommen, dieser war aber noch deutlich breiter gefasst. Die vom Nationalrat und Ihrer Kommission vorgeschlagene Lösung ist jetzt nur noch auf die Dublin-Verfahren beschränkt, und das ist tatsächlich Teil der Vorlage; darum geht es letztlich bei dieser Vorlage. Deshalb ist es, meine ich, im Sinne eines Kompromisses, hier entgegenzukommen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, Ihrer Kommission zu folgen.
Ich komme dann später noch zur zweiten Differenz.